Vorlage - 0083/2024  

 
 
Betreff: Vereinsauflösung Turn- und Rasensport 07 Höhrath e. V. - Verwendung des Vereinsvermögens
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Voß, Andreas
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
10.06.2024 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschluss:

 

Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten.
 


Sachverhalt:

 

Wie der Vorstand des Vereins Turn- und Rasensport 07 Höhrath e. V mitgeteilt hat, ist der Verein laut Eintragung beim Amtsgericht Köln im Vereinsregister 200256 am 23.11.2023 aufgelöst worden.

 

Gem. § 5 der Vereinssatzung fällt das Vereinsvermögen bei Auflösung des Vereins an die Stadt Wermelskirchen. Diese darf das Vereinsvermögen aber nur unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verwenden.

 

Das vom Verein an die Stadt Wermelskirchen überwiesene Vereinsvermögen besteht aus einem Guthaben in Höhe von

 

2.779,24 €.

 

Die Verwaltung hat den überwiesenen Betrag vorerst im Haushalt vereinnahmt.

 

Hinsichtlich der konkreten Verwendung des Vereinsvermögens bleibt das Beratungsergebnis abzuwarten.
 


Anlage/n:

 


 


 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: