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Beschluss:
Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten. Sachverhalt:
Wie der Vorstand des Vereins Turn- und Rasensport 07 Höhrath e. V mitgeteilt hat, ist der Verein laut Eintragung beim Amtsgericht Köln im Vereinsregister 200256 am 23.11.2023 aufgelöst worden.
Gem. § 5 der Vereinssatzung fällt das Vereinsvermögen bei Auflösung des Vereins an die Stadt Wermelskirchen. Diese darf das Vereinsvermögen aber nur unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verwenden.
Das vom Verein an die Stadt Wermelskirchen überwiesene Vereinsvermögen besteht aus einem Guthaben in Höhe von
2.779,24 €.
Die Verwaltung hat den überwiesenen Betrag vorerst im Haushalt vereinnahmt.
Hinsichtlich der konkreten Verwendung des Vereinsvermögens bleibt das Beratungsergebnis abzuwarten. Anlage/n:
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