Beschlussvorschlag: (Das Wahlergebnis ist abzuwarten). Sachverhalt: Nach § 9 Absatz 1 der Hauptsatzung sind zwei ehrenamtliche Stellvertreter/innen des Bürgermeisters zu wählen. Entsprechend § 67 Absatz 1 und 2 GO wird ohne Aussprache in einem Wahlgang geheim abgestimmt. Die Reihenfolge der Stellvertretung ergibt sich aus der Anwendung der Grundsätze der Verhältniswahl. Die Wahlvorschläge der Ratsfraktionen sind noch vorzulegen.
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