Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt und Bau empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss bzw. dem Rat der Stadt,
die Teilbudgets
- 20.08 Abfallwirtschaft
- 61.02 Natur und Landschaft, Gewässer
- 61.03 Umweltschutz
- 65.01 Gebäudeunterhaltung und Hochbaumaßnahmen hier: Technische Gebäudewirtschaft und Baumaßnahmen
- 65.02 Kaufmännische Gebäudewirtschaft
- 66.06 Öffentliches Grün
- 66.07 Wald-, Forst- und Landwirtschaft
- 66.08 Friedhöfe
in der Fassung des von der Verwaltung vorgelegten Entwurfes des Doppelhaushaltsplanes 2024/2025 (ggf. unter der Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten Änderungsvorschläge) zu beschließen.
Sachverhalt:
Der Städtische Doppelhaushalt für die Haushaltsjahre 2024/2025 wurde nach den Vorschriften des Gesetzes über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKFG NRW) bzw. den Vorschriften der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) sowie der Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW) erstellt.
Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024/2025 mit Haushaltsplan und Anlagen wurden im Rat der Stadt am 15.04.2024 eingebracht. Der Rat der Stadt hat den Entwurf des Doppelhaushaltes 2024/2025 zur Kenntnis genommen und zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse und an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Die Verwaltung wird in der Sitzung nähere Erläuterungen geben. Es wird im Übrigen auf den Vorbericht und die Erläuterungen im Haushaltsplan 2024/2025 hingewiesen.
Die vom Ausschuss zu beratenden Teilbudgets des Haushaltsplanentwurfes ergeben sich aus der dieser Sitzungsvorlage beigefügten Anlage. Anlage/n: Haushaltsplanentwurf 2024/2025 Aufstellung der in diesem Ausschuss zu beratenden Seiten
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