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Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss bzw. dem Rat der Stadt,
die Teilbudgets
- 10.01 Politische Gremien, Verwaltungsführung, Städtepartnerschaften
- 10.02 Zentrale Dienste
- 10.03 Personalmanagement und Organisation
- 10.04 Versorgungsbezüge, Altersteilzeit, Ausbildung
- 10.05 Arbeitsschutz
- 10.06 Informationstechnologie
- 10.07 Bürgerbüro, Statistik und Wahlen
- 12.01 Gleichstellung von Frau und Mann
- 13.01 Beschäftigtenvertretung
- 14.01 Rechnungsprüfung
- 20.01 Kämmerei und Liegenschaften
- 20.02 Beteiligung an der Krankenhaus Wermelskirchen GmbH
- 20.03 Beteiligung an der BEW GmbH
- 20.04 Städtischer Abwasserbetrieb Wermelskirchen
- 20.06 Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen
- 20.07 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft
- 32.01 Allgemeine Sicherheit und Ordnung
- 32.02 Gewerbeangelegenheiten
- 32.03 Wochenmärkte
- 32.04 Jahrmärkte
- 32.05 Standesamt
- 32.08 Dienstleistungen im Bereich des Wohnungswesens
- 32.09 Wohnungshilfswerk
- 33.01 Corona
- 37.01 Brandschutz/Feuerwehr
- 37.02 Rettungsdienst
- 51.05 Bereitstellung und Betrieb der Förderschule
- 51.06 Bereitstellung und Betrieb des Berufskollegs
- 61.04 Wirtschaftsförderung und Tourismus hier: Wirtschaftsförderung
- 66.04 Straßenreinigung und Winterdienst
- 66.05 Parkraumbewirtschaftung
in der Fassung des von der Verwaltung vorgelegten Entwurfes des Doppelhaushaltsplanes 2024/2025 (ggf. unter der Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten Änderungsvorschläge) zu beschließen.
Sachverhalt:
Der Städtische Doppelhaushalt für die Haushaltsjahre 2024/2025 wurde nach den Vorschriften des Gesetzes über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKFG NRW) bzw. den Vorschriften der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) sowie der Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW) erstellt.
Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024/2025 mit Haushaltsplan und Anlagen wurden im Rat der Stadt am 15.04.2024 eingebracht. Der Rat der Stadt hat den Entwurf des Doppelhaushaltes 2024/2025 zur Kenntnis genommen und zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse und an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Die Verwaltung wird in der Sitzung nähere Erläuterungen geben. Es wird im Übrigen auf den Vorbericht und die Erläuterungen im Haushaltsplan 2024/2025 hingewiesen.
Die vom Ausschuss zu beratenden Teilbudgets des Haushaltsplanentwurfes ergeben sich aus der dieser Sitzungsvorlage beigefügten Anlage. Anlage/n:
Haushaltsplanentwurf 2024/2025 Aufstellung der in diesem Ausschuss zu beratenden Seiten
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