Vorlage - 0093/2024  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 92 "Feuerwehrgerätehaus Tente / Unterstraße";
a) 53. Änderung des Flächennutzungsplans
b) Änderung der Geltungsbereiche und erneute Aufstellungsbeschlüsse
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Wowra, Bianca
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
03.06.2024 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr (offen)   
Rat der Stadt Entscheidung
01.07.2024 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1 zu Vorlage 0093-2024  
Anlage 2 zu Vorlage 0093-2024  

Beschluss:

 

a)

Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich der 53. Änderung des Flächennutzungsplans „Feuerwehrgerätehaus Unterstraße“ zu ändern (erneuter Aufstellungsbeschluss).

 

b)

Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 93 Feuerwehrgerätehaus Unterstraße“ einzuleiten (erneuter Aufstellungsbeschluss).


 


Sachverhalt:


In Tente (Grundschule; GSG Am Haiderbach) und an der Unterstraße (Lange Heide 5) existieren derzeit zwei alte Feuerwehrgerätehäuser der Löschgruppe II, die den heutigen Ansprüchen nicht mehr genügen (wie der Brandschutzbedarfsplan im Jahr 2022 aufgezeigt hat). Bereits die 1. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans aus dem Jahr 2013 hatte die Zusammenlegung dieser beiden Einrichtungen im Bereich Tente / Unterstraße angeregt. Beide heutigen Standorte sind jedoch für einen entsprechenden Neubau ungeeignet.

 

Die Stadt hat deshalb nach einem Alternativstandort gesucht, an dem die beiden Feuerwehrgerätehäuser (FWGH) zusammengefügt werden. In 2020 wurden erste Grundstücksverhandlungen für ein Gebiet nordöstlich des Grundstücks Unterstraße 8 geführt. Für diesen Bereich wurden auch Aufstellungsbeschlüsse für einen Bebauungsplan und eine Fchennutzungsplan (FNP) Änderung gefasst.

 

Da dieser Bereich sowohl in Wasserschutzzone (WSZ) II als auch im Landschaftsschutzgebiet liegt, wurde am 10.01.2020 ein erstes Abstimmungsgespräch mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis (RBK) geführt. In der WSZ II ist die Darstellung neuer Baugebiete grundsätzlich verboten. Der RBK hat bei dem Abstimmungsgespräch jedoch eine Ausnahmengenehmigung in Aussicht gestellt, da es sich bei der Planung um eine Gemeinbedarfsnutzung handelt.

 

Im Rahmen der Grundstücksverhandlungen hat der Eigentümer einen Bereich zum Verkauf angeboten, der überwiegend in der WSZ III liegt. Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 20.06.2022 beschlossen, die entsprechenden Grundstücke zu erwerben (Vorlage 126 / 2022). 

 

Zurzeit wird seitens des Amtes 65 eine erste Planung für das Feuerwehrgerätehaus erstellt. Die verbleibende Restfläche soll als kleines Wohngebiet entwickelt werden.

 

Inzwischen wurde eine Artenschutzprüfung durchgeführt. Deren Analyseergebnisse sehen hinsichtlich der vorliegenden Daten keine außerordentliche Betroffenheit vor, weswegen eine Erfüllung von Verbotstatbeständen gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG nicht eintritt und keine vertiefende Art-für-Art Betrachtung im Rahmen einer Artenschutzprüfung der Stufe II erforderlich ist.

 

Im Rahmen einer Kampfmittelbeseitigungsuntersuchung vom 22.02.2024 wurden keine Kampfmittel gesichtet. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass bei größeren Bauarbeiten bzgl. des Bauvorhabens die Begegnung mit tieferliegenden Kampfmitteln nicht ausgeschlossen werden kann.

 

chste Verfahrensschritte sind die Aktualisierung der Aufstellungsbeschlüsse zum Bebauungsplan Nr. 92 und zur parallelen 53. FNP-Änderung sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange.

 

 

 

 


Anlage/n:

 

Anlage 1 Gegenüberstellung Geltungsbereiche alt/neu

Anlage 2 Gegenüberstellung FNP-Darstellungen alt/neu
 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zu Vorlage 0093-2024 (595 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 zu Vorlage 0093-2024 (602 KB)      

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

x

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: