Beschluss:
a) Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich der 53. Änderung des Flächennutzungsplans „Feuerwehrgerätehaus Unterstraße“ zu ändern (erneuter Aufstellungsbeschluss).
b) Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 93 „Feuerwehrgerätehaus Unterstraße“ einzuleiten (erneuter Aufstellungsbeschluss).
Sachverhalt:
Die Stadt hat deshalb nach einem Alternativstandort gesucht, an dem die beiden Feuerwehrgerätehäuser (FWGH) zusammengefügt werden. In 2020 wurden erste Grundstücksverhandlungen für ein Gebiet nordöstlich des Grundstücks Unterstraße 8 geführt. Für diesen Bereich wurden auch Aufstellungsbeschlüsse für einen Bebauungsplan und eine Flächennutzungsplan (FNP) Änderung gefasst.
Da dieser Bereich sowohl in Wasserschutzzone (WSZ) II als auch im Landschaftsschutzgebiet liegt, wurde am 10.01.2020 ein erstes Abstimmungsgespräch mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis (RBK) geführt. In der WSZ II ist die Darstellung neuer Baugebiete grundsätzlich verboten. Der RBK hat bei dem Abstimmungsgespräch jedoch eine Ausnahmengenehmigung in Aussicht gestellt, da es sich bei der Planung um eine Gemeinbedarfsnutzung handelt.
Im Rahmen der Grundstücksverhandlungen hat der Eigentümer einen Bereich zum Verkauf angeboten, der überwiegend in der WSZ III liegt. Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 20.06.2022 beschlossen, die entsprechenden Grundstücke zu erwerben (Vorlage 126 / 2022).
Zurzeit wird seitens des Amtes 65 eine erste Planung für das Feuerwehrgerätehaus erstellt. Die verbleibende Restfläche soll als kleines Wohngebiet entwickelt werden.
Inzwischen wurde eine Artenschutzprüfung durchgeführt. Deren Analyseergebnisse sehen hinsichtlich der vorliegenden Daten keine außerordentliche Betroffenheit vor, weswegen eine Erfüllung von Verbotstatbeständen gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG nicht eintritt und keine vertiefende Art-für-Art Betrachtung im Rahmen einer Artenschutzprüfung der Stufe II erforderlich ist.
Im Rahmen einer Kampfmittelbeseitigungsuntersuchung vom 22.02.2024 wurden keine Kampfmittel gesichtet. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass bei größeren Bauarbeiten bzgl. des Bauvorhabens die Begegnung mit tieferliegenden Kampfmitteln nicht ausgeschlossen werden kann.
Nächste Verfahrensschritte sind die Aktualisierung der Aufstellungsbeschlüsse zum Bebauungsplan Nr. 92 und zur parallelen 53. FNP-Änderung sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange.
Anlage/n:
Anlage 1 – Gegenüberstellung Geltungsbereiche alt/neu Anlage 2 – Gegenüberstellung FNP-Darstellungen alt/neu
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