Vorlage - RAT/0206/2004  

 
 
Betreff: Verpflichtung und Einführung der Stellvertreter/innen des Bürgermeisters und der weiteren Ratsmitglieder
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Hermanns, Bettina
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
11.10.2004 
1. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen    

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Stellvertreter/innen des Bürgermeisters und die weiteren Ratsmitglieder werden vom Bürgermeister nach § 67 Absatz 3 GO in ihr Amt eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

Über die Verpflichtungen werden Niederschriften gefertigt.

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Die Einführung und Verpflichtung der Stellvertreter/innen des Bürgermeisters und der weiteren Ratsmitglieder erfolgt nach § 67 Absatz 3 GO durch den Bürgermeister.

 

Über die Verpflichtung werden besondere Niederschriften gefertigt, die von den einzelnen Stadtverordneten und dem Bürgermeister zu unterzeichnen sind.

 

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

x

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift