Vorlage - 0096/2024  

 
 
Betreff: Zukünftige Raumsituation der weiterführenden Schulen in Wermelskirchen
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Voß, Andreas
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
05.09.2024 
Sitzung des Schulausschusses (offen)   
Rat der Stadt Entscheidung
16.09.2024 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschluss:

 

Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten.


Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen hat in seiner Sitzung am 26.02.2024 (Vorlage 0031/2024) erneut die verstärkte Nachfrage nach Gesamtschulplätzen für das Schuljahr 2024/2025 diskutiert und in diesem Zusammenhang folgenden Beschluss gefasst:

 

1. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Jahrgangsstufe 5 der Gesamtschule Wermelskirchen im Schuljahr 2024/25 die Einrichtung einer Mehrklasse (Erhöhung der Zügigkeit von 5 genehmigten Zügen auf dann 6 Züge) bei der Bezirksregierung Köln gem. § 81 Schulgesetz zu beantragen, um die bisher abgelehnten Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2024/25 aufnehmen zu können.

 

2.  Die Verwaltung prüft den räumlichen Bedarf hinsichtlich einer langfristigen Lösung zur Sicherung ausreichende Kapazitäten der Gesamtschule unter vorrangiger Berücksichtigung städtischer Grundstücke bzw. Immobilien. Sie legt dazu ein Konzept zur baulichen Entwicklung der Gesamtschule mit dem Ziel einer Sechszügigkeit auf folgender Grundlage vor:

 

Bauliche Erweiterung der Schulgebäude am Standort Wirtsmühle für die Jahrgangsstufen 5 10 und die Entwicklung eines weiteren Standorts für die Jahrgangsstufen 11 13.

 

3.  Nach Vorliegen eines belastbaren baulichen Konzepts stellt die Verwaltung einen Antrag auf Genehmigung einer sechszügigen Gesamtschule.

 

Auf dieser Grundlage hat die Verwaltung in einem ersten Schritt die Bildung einer

Mehrklasse im Schuljahr 2024/2025 für die Gesamtschule Wermelskirchen gem. § 81

Absatz 4 Schulgesetz NRW mit Datum vom 27.02.2024 bei der Bezirksregierung Köln

beantragt. Die Bezirksregierung Köln hat daraufhin die einmalige Bildung einer Mehrklasse

mit Bescheid vom 22.05.2024 ab dem 01.08.2024 genehmigt.

 

Um jetzt die Genehmigung einer dauerhaft sechszügigen Gesamtschule bei der

Bezirksregierung Köln beantragen zu können, ist die Vorlage eines langfristig tragfähigen

Raumkonzepts erforderlich, welches auch die Belange der auslaufenden Sekundarschule mit

berücksichtigt.

 

Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung im Zusammenhang mit der Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung das Beratungsbüro biregio aus Bonn beauftragt, die Raumsituation im Bereich der weiterführenden Schulen in Wermelskirchen neu zu bewerten.

 

Unter der Voraussetzung, dass im vorhandenen Gebäudebestand der Schulen ausreichende Kapazitäten vorhanden sind, war ursprüngliches Ziel dieser Bewertung

 

a) für die Sekundarschule / die Gesamtschule ein schlüssiges Raumkonzept abzubilden

 

und

 

b) beschlussgemäß eine langfristige Raumlösung für einen 2. Schulstandort der Gesamtschule zu entwickeln.

 

Ein Zwischenergebnis dieser Bewertung ist dem Arbeitskreis „Erweiterung Gesamtschule“ in der Sitzung am 15.05.2024 in einem ersten Schritt vorgestellt worden.

 

Hiernach kommt die Analyse zu dem Ergebnis, dass das derzeit vom Gymnasium genutzte Gebäude Schillerstraße 9 (ehemals Dörpfeldschule) für die Zwecke des Gymnasiums - bei Sicherstellung der 5-Zügigkeit ab dem Schuljahr 2025/2026 nicht mehr benötigt wird und somit anderweitig genutzt werden kann.

 

Die Schulleitung des Gymnasiums ist im Rahmen der nachstehend aufgeführten Termine in den gesamten Prozess einbezogen worden.

 

14.02.2024         

Auftaktgespräch im Gymnasium Teilnahme: Frau Persian, Herr Dr. Burghoff, Herr Voß sowie Herr rnert

02.03.2024         

Begehung aller Räume des Gymnasiums Teilnahme: Frau Persian, Herr Schüngel, Herr Voß, Frau Amend (Amt 65), Herr Hackländer (Hausmeister) sowie Herr rnert

22.04.2024         

Begehung aller Räume des Gymnasiums  - Teilnahme: Frau Persian, Herr Dr. Burghoff, Herr Krämer-Mandeau (biregio), Herr Schlicht (biregio) sowie Herr rnert

16.05.2024         

Abstimmung der Prozessergebnisse (Wegfall des Gebäudes Dörpfeldschule) Teilnahme: Frau Persian, Herr Dr. Burghoff, Herr Voß sowie Herr rnert

04.06.2024         

Präsentation der Prozessergebnisse (Wegfall des Gebäudes Dörpfeldschule) durch Herrn Krämer-Mandeau (biregio) in der Lehrerkonferenz des Gymnasiums Teilnahme: Herr Krämer-Mandeau, Herr Görnert

 

Weiter hat der Rat der Stadt dann in seiner Sitzung am 01.07.2024 die Entwicklung des Schulstandortes Wirtsmühler Straße für die Sekundarstufe I der Gesamtschule auf dem süd-östlichen Grundstück ohne Berücksichtigung des Bauteils G beschlossen (Vorlage 0108/2024). Diese sieht die Errichtung eines maximal 3-geschossigen Erweiterungsbaus auf dem vor Kurzem erworbenen süd-östlichen Grundstück vor.

 

Darüber hinaus hat die Bewertung der Schülerzahlenentwicklung im Rahmen der am 01.07.2024 vom Rat beschlossenen Schulentwicklungsplanung (Vorlage 106/2024) zu dem Ergebnis geführt, dass zukünftig bei der sechszügig angelegten Gesamtschule von einer dreizügigen Oberstufe auszugehen ist. Die bisherigen Planungen sind von einer vierzügigen Oberstufe ausgegangen.

 

Mit Blick auf die Tatsache, dass

 

a) das Schulgebäude Dörpfeldschule dauerhaft ab dem Schuljahr 2025/2026 für eine anderweitige Nutzung zur Verfügung steht.

 

b) der Bau eines maximal dreigeschossiger Erweiterungsbau auf dem Schulgelände Wirtsmühler Straße beschlossen worden ist,

 

c) auf der Grundlage der aktualisierten Schulentwicklungsplanung mit geringeren Schülerzahlen zu rechnen ist, die den Betrieb einer sechszügigen Gesamtschule mit einer dreizügigen Oberstufe erwarten lassen

 

und

 

d) dass neben der Umzugsmöglichkeiten der Oberstufe der Gesamtschule an die Dörpfeldschule auch der Umzug der Volkshochschule Bergisch Land (VHS), die derzeit den Gebäudeteil A auf dem Schulgelände Wirtsmühler Straße nutzt, an die Dörpfeldschule in Betracht gezogen worden ist, sind folgende Lösungsvarianten denkbar, um eine sechszügige Gesamtschule räumlich umzusetzen:

 

Variante 1 (2-Standorte-Lösung für die Gesamtschule)

Gebäude Dörpfeldschule als Übergangslösung für die Sekundarschule und als 2. Standort für die Oberstufe der Gesamtschule

 

Es besteht die Möglichkeit, das Gebäude Schillerstraße 9 (ehemals Dörpfeldschule) der Städtischen Sekundarschule in der Zeit vom 01.08.2025 bis zur endgültigen Schließung der Schule am 31.07.2028 zur Verfügung zu stellen. Die Nutzung des gesamten Schulkomplexes Wirtsmühler Straße durch die Gesamtschule ist damit zusammen mit der VHS gewährleistet. Gleichzeitig steht der Sekundarschule mit dem Gebäude Schillerstraße 9 (ehemals Dörpfeldschule) ein ausreichend großes Schulgebäude zur Verfügung. Teilweise müssen Fachraumnutzungen durch die Sekundarschule mit dem Gymnasium und dem Berufskolleg abgestimmt werden.

 

Ab dem Schuljahr 2029/2030 ist es dann möglich, das Gebäude Schillerstraße 9 (ehemals Dörpfeldschule) der Städtischen Gesamtschule dauerhaft als 2. Standort zur Verfügung zu stellen. Hier ist davon auszugehen, dass fehlende Fachräume am Standort Dörpfeldschule neu gebaut werden müssen. Es ist davon auszugehen, dass rd. 700 Quadratmeter Zubauten (Naturwissenschaftliche Fachräume, Kunst, Musik, u. ä.) bei dieser Variante erforderlich sind.

 

Die genannten Fachraumkooperationen mit dem Gymnasium und dem Berufskolleg sind denkbar, tatsächlich aber nur schwer umsetzbar.

 

Variante 2 (1-Standort-Lösung für die Gesamtschule)

Gebäude Dörpfeldschule als Übergangslösung für die VHS bis zum endgültigen Umzug in noch zu errichtende Gebäude auf dem Rhombus-Gende

 

Abweichend von der ursprünglich vom Rat der Stadt beschlossenen Variante, die Gesamtschule als 2-Standorte-Schule zu betreiben (2. Standort Dörpfeldschule), besteht die Möglichkeit, den Betrieb der Gesamtschule an nur einem Standort (Wirtsmühler Straße) umzusetzen. Gleichzeitig kann auch die Sekundarschule zusammen mit der Gesamtschule am Standort Wirtsmühler Straße in den kommenden Jahren auslaufen. Insbesondere die zusätzlichen Raumkapazitäten im geplanten Erweiterungsbau und die Tatsache, dass mit Blick auf die zu erwartende Schülerzahlenentwicklung bei der Gesamtschule nur mit einer dreigigen Oberstufe zu rechnen ist, ermöglichen eine 1-Standort-Lösung, sofern die VHS den Gebäudekomplex Wirtsmühler Straße ab dem Schuljahr 2025/2026 verlässt.

 

Der VHS kann ab dem Schuljahr 2025/2026 das Gebäude der Dörpfeldschule bis zum endgültigen Umzug zum Rhombusgelände zur Verfügung gestellt werden, da das Gymnasium das Gebäude nicht mehr benötigt.

Ein begrenzter Anteil von Klassenräumen der Dörpfeldschule werden allerdings für eine Übergangszeit als Ausweichräume für die noch durchzuführenden Baumaßnahmen am Standort Wirtsmühler Straße und im Gymnasium am Standort Stockhauser Straße benötigt. Nach Umzug der VHS zum endgültigen VHS-Standort auf dem Rhombus-Gelände kann das dann wieder freigewordene Schulgebäude Dörpfeldstraße 9 für andere schulische Zwecke (z. B. Nutzung durch die Verbundschule Nord) zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Schulleitungen der Sekundarschule und der Gesamtschule sowie der Leiter der VHS sind in den Planungsprozess im Rahmen mehrerer Unterredungen einbezogen worden. Eine abschließende Abstimmung mit den Schulleitungen erfolgte durch das Beratungsbüro biregio und die Verwaltung am 15.08.2024 sowie mit dem Leiter der VHS am 21.08.2024.

 

Die sich im Rahmen des vorstehenden Sachverhaltes ergebenden Raumkonzepte werden in der Schulausschussitzung am 05.09.2024 durch das Beratungsbüro biregio vorgestellt.


Anlage/n

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 derzeit nicht abschätzbar   EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: