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Beschluss:
Beschlussvorschlag StuV:
a) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat zu beschließen, das Verfahren der 61. Änderung des Flächennutzungsplans „Hünger“ einzuleiten. b) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat zu beschließen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 102 „Hünger“ einzuleiten. c) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat zu beschließen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange durchzuführen.
Beschlussvorschlag Rat:
a) Der Rat beschließt, das Verfahren der 61. Änderung des Flächennutzungsplans „Hünger“ einzuleiten (Aufstellungsbeschluss). b) Der Rat beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 102 „Hünger“ einzuleiten (Aufstellungsbeschluss). c) Der Rat beschließt, die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange durchzuführen.
Sachverhalt:
a) 61. Änderung des Flächennutzungsplans
Das Plangebiet befindet sich am Stadtrand westlich der Wermelskirchener Innenstadt zwischen den Stadtteilen Dorn, Hünger und Haid und liegt gänzlich in der Flur 13 der Gemarkung Dorfhonnschaft und umfasst die Flurstücke 164, 197 und 222 - 227. Der Bereich wird nördlich von der L157 sowie südlich von der K8 umschlossen. Im Regionalplan wird das Gebiet als ein allgemeines Siedlungsgebiet (ASB) dargestellt. Geplant ist eine Wohnbaufläche. Im nördlichen Bereich des Plangebietes befinden sich bereits fünf nebeneinanderliegende Stadtvillen (Hünger 47-55) und geplant ist die Bebauung des übrigen Planbereiches.
Im Flächennutzungsplan ist der gesamte Bereich, in welchem sich aktuell auch die bereits vorhandenen Stadtvillen befinden, als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesen; der übrige Planbereich umfasst ca. 0,5 ha mögliches Nettobauland. Daher ist eine Flächennutzungsplan-Änderung des gesamten Plangebietes von einer „landwirtschaftlich genutzten Fläche“ zu einem „allgemeinen Wohngebiet“ städtebaulich sinnvoll.
Die unbebaute Fläche ist planungsrechtlich aktuell als Außenbereich zu betrachten.
Weil sich das Gebiet in der Wasserschutzzone (WSZ) III befindet, muss das FNP-Verfahren von der unteren Wasserbehörde beim Rheinisch-Bergischen-Kreis (RBK) genehmigt werden. Der entsprechende Antrag wird im Laufe des weiteren Planverfahrens gestellt.
Ausgehend von den Ergebnissen der landesplanerischen Anfrage vom 08.08.2024, „werden keine raumordnerischen Bedenken erhoben, wenn im weiteren Verfahren eine Vereinbarkeit der Planung mit den Zielen des Grundwasser- und Gewässerschutzes nachgewiesen werden kann.“
b) Bebauungsplan Nr. 102 „Hünger“
Im Rahmen der Wohnbaulandinitiative Wermelskirchen wurde der Planungsbereich Hünger / Haid als potenzielle Fläche mit nachrangiger Priorität (bei Bedarf nach 2030) ermittelt. Einige Entwicklungsbereiche mit höherer Priorität verzögern sich derzeit. Das Gebiet Hünger könnte aufgrund jüngster Entwicklungen weitere Prozessschritte einleiten, weswegen empfohlen wird, dieses gemäß der Beschlussvorlage (Drucksache-Nr.: 0176/2021; siehe Anlage 4) in seiner Priorität höher zu stufen.
Vorhabenträger und Investor wird ein hiesiges Unternehmen, die MFG-Projektentwicklungsgesellschaft OHG, aus Wermelskirchen sein. Der städtebauliche Vorentwurf wurde durch das Büro Grosche Burgmer Isensee Architekten PartGmbB in 08/2024 erstellt (siehe Anlage 2).
Mitte Juli 2024 wurden gegenüber der Stadtverwaltung Wermelskirchen Bedenken eines Anwohners hinsichtlich des Vorhabens geäußert.
Eine Kampfmitteluntersuchung wurde von der Stadt und eine Artenschutzprüfung (ASP) I vom Investor beauftragt. Aktuell werden die Ergebnisse dieser Untersuchungen erwartet.
Auf Grundlage der vorgenannten Unterlagen soll die frühzeitige Beteiligung eingeleitet werden.
Anlage/n:
Anlage 1 – Gegenüberstellung FNP-Darstellungen ALT und NEU Anlage 2 – Städtebaulicher Entwurf Anlage 3 – Übersichtsplan Entwicklungsflächen Baulandmanagement Anlage 4 – Beschlussvorlage Anlage 5 – Projektvorstellung
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