Vorlage - 0098/2024  

 
 
Betreff: 61. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan Nr. 102 "Hünger"; Aufstellungsbeschlüsse
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Wowra, Bianca
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
09.09.2024 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr (offen)   
18.11.2024 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr (offen)   
Rat der Stadt Entscheidung
09.12.2024 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1 – Gegenüberstellung FNP-Darstellungen ALT und NEU  
Anlage 2 - Städtebaulicher Entwurf  
Anlage 3 – Übersichtsplan Entwicklungsflächen Baulandmanagement  
Anlage 4 – Beschlussvorlage  
Anlage 5 - Projektvorstellung  

Beschluss:

 

Beschlussvorschlag StuV:

 

a)                  Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat zu beschließen, das Verfahren der 61. Änderung des Flächennutzungsplans „nger einzuleiten.

b)                  Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat zu beschließen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 102 „nger“ einzuleiten.

c)                  Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat zu beschlien, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange durchzuführen.

 

Beschlussvorschlag Rat:

 

a)                  Der Rat beschließt, das Verfahren der 61. Änderung des Flächennutzungsplans „nger“ einzuleiten (Aufstellungsbeschluss).

b)                  Der Rat beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 102 „nger“ einzuleiten (Aufstellungsbeschluss).

c)                   Der Rat beschließt, die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange durchzuführen.

 


 


Sachverhalt:

 

a) 61. Änderung des Flächennutzungsplans

 

Das Plangebiet befindet sich am Stadtrand westlich der Wermelskirchener Innenstadt zwischen den Stadtteilen Dorn, Hünger und Haid und liegt gänzlich in der Flur 13 der Gemarkung Dorfhonnschaft und umfasst die Flurstücke 164, 197 und 222 - 227. Der Bereich wird nördlich von der L157 sowie südlich von der K8 umschlossen. Im Regionalplan wird das Gebiet als ein allgemeines Siedlungsgebiet (ASB) dargestellt. Geplant ist eine Wohnbaufläche. Im nördlichen Bereich des Plangebietes befinden sich bereits fünf nebeneinanderliegende Stadtvillen (Hünger 47-55) und geplant ist die Bebauung des übrigen Planbereiches.

 

Im Flächennutzungsplan ist der gesamte Bereich, in welchem sich aktuell auch die bereits vorhandenen Stadtvillen befinden, als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen; der übrige Planbereich umfasst ca. 0,5 ha mögliches Nettobauland. Daher ist eine Flächennutzungsplan-Änderung des gesamten Plangebietes von einer „landwirtschaftlich genutzten Fläche“ zu einem „allgemeinen Wohngebiet“ städtebaulich sinnvoll.

 

Die unbebaute Fläche ist planungsrechtlich aktuell als Außenbereich zu betrachten.

 

Weil sich das Gebiet in der Wasserschutzzone (WSZ) III befindet, muss das FNP-Verfahren von der unteren Wasserbehörde beim Rheinisch-Bergischen-Kreis (RBK) genehmigt werden. Der entsprechende Antrag wird im Laufe des weiteren Planverfahrens gestellt.

 

Ausgehend von den Ergebnissen der landesplanerischen Anfrage vom 08.08.2024, „werden keine raumordnerischen Bedenken erhoben, wenn im weiteren Verfahren eine Vereinbarkeit der Planung mit den Zielen des Grundwasser- und Gewässerschutzes nachgewiesen werden kann.

 

 

b) Bebauungsplan Nr. 102 „nger

 

Im Rahmen der Wohnbaulandinitiative Wermelskirchen wurde der Planungsbereich Hünger / Haid als potenzielle Fläche mit nachrangiger Priorität (bei Bedarf nach 2030) ermittelt. Einige Entwicklungsbereiche mit höherer Priorität verzögern sich derzeit. Das Gebiet Hünger könnte aufgrund jüngster Entwicklungen weitere Prozessschritte einleiten, weswegen empfohlen wird, dieses gemäß der Beschlussvorlage (Drucksache-Nr.: 0176/2021; siehe Anlage 4) in seiner Priorität höher zu stufen.

 

Vorhabenträger und Investor wird ein hiesiges Unternehmen, die MFG-Projektentwicklungsgesellschaft OHG, aus Wermelskirchen sein. Der städtebauliche Vorentwurf wurde durch das Büro Grosche Burgmer Isensee Architekten PartGmbB in 08/2024 erstellt (siehe Anlage 2).

 

Mitte Juli 2024 wurden gegenüber der Stadtverwaltung Wermelskirchen Bedenken eines Anwohners hinsichtlich des Vorhabens geäert.

 

Eine Kampfmitteluntersuchung wurde von der Stadt und eine Artenschutzprüfung (ASP) I vom Investor beauftragt. Aktuell werden die Ergebnisse dieser Untersuchungen erwartet.

 

Auf Grundlage der vorgenannten Unterlagen soll die frühzeitige Beteiligung eingeleitet werden.

 

 


 


Anlage/n:

 

Anlage 1 Gegenüberstellung FNP-Darstellungen ALT und NEU

Anlage 2 Städtebaulicher Entwurf

Anlage 3 Übersichtsplan Entwicklungsflächen Baulandmanagement

Anlage 4 Beschlussvorlage

Anlage 5 Projektvorstellung
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 – Gegenüberstellung FNP-Darstellungen ALT und NEU (3683 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - Städtebaulicher Entwurf (2046 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 – Übersichtsplan Entwicklungsflächen Baulandmanagement (344 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 4 – Beschlussvorlage (1092 KB)      
Anlage 5 5 Anlage 5 - Projektvorstellung (116 KB)      

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

x

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: