Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt, den 1. Bauabschnitt des Hüpptals gemäß der vorgelegten Planung des Büros urbanegestalt umzubauen.
Sachverhalt:
Die Gestaltung des Hüpptals ist eines der wichtigen Projekte des „Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzepts Wermelskirchen Innenstadt 2030“ (IEHK). Es stellt aufgrund des Landschaftsraums, der wie ein grüner Finger vom Naturschutzgebiet Eifgental bis in die Innenstadt Wermelskirchens hineinreicht, eine Besonderheit dar und weist bereits heute großen Erholungswert auf.
Wie in der Sitzungsvorlage zum Grundsatzbeschluss vom 01.02.2021 (0004/2021) ausgeführt, hat die Umplanung das Ziel, ein Highlight in der Wermelskirchener Innenstadt mit den Schwerpunkten Freizeit und Tourismus zu schaffen, das als integratives Projekt alle relevanten Nutzergruppen (z.B. unterschiedliche Generationen, Menschen mit Behinderungen, Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums) berücksichtigt. Dabei sind für das gewünschte Naturerlebnis ein sensibler Umgang mit dem Naturraum gefragt und der Klimaschutz angemessen zu berücksichtigen.
Seither haben eine Mehrfachbeauftragung von drei Planungsbüros, die entsprechende Auswahlentscheidung und eine Bürgerbeteiligung stattgefunden, woraufhin die konkrete Planung vorangetrieben worden ist. Die Verwaltung hat gemeinsam mit dem Planungsbüro urbanegestalt aus Köln mehrfach im Ausschuss über die aktuellen Planungsstände berichtet, zuletzt in der Sitzung am 04.09.2023.
Bei der Qualifizierung und Neugestaltung des Hüpptals handelt es sich um eine Maßnahme, die mit Mitteln der Städtebauförderung umgesetzt wird. Den entsprechenden Förderantrag hat die Stadt Wermelskirchen zum 30.09.2022 für das Stadtentwicklungsprogramm 2023 (STEP 2023) fristgerecht gestellt und im Winter 2022/2023 konkretisiert. Der Förderbescheid über 2.360.517 € bei der Anrechnung von zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 3.372.167 € (Förderquote 70%) liegt seit Ende September 2023 vor.
Zwischenzeitlich wurde die Entwurfsplanung vollständig abgeschlossen und sind die notwendigen Genehmigungsanträge bei den zuständigen Behörden des Rheinisch-Bergischen Kreises gestellt worden bzw. befinden sich in Bearbeitung. Es handelt sich dabei um die landschaftsrechtliche Genehmigung für die baulichen Maßnahmen im Freiraum sowie für wasserrechtliche Genehmigungen für die Verlegung und Renaturierung des Wermelskirchener Bachs sowie den Neubau der Brücken.
Parallel dazu ist die Planung am 25.04.2024 im Beirat für Menschen mit Behinderung vorgestellt worden. Der Beirat hat sich einstimmig für eine Umsetzung der vorgelegten Planung ausgesprochen.
Derzeit finden die Vorbereitungen für die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen sowie die Ausführungsplanung statt.
Kosten
Auf Basis der vollständigen Entwurfsplanung hat das Planungsbüro eine Kostenberechnung erstellt, die Grundlage für den Baubeschluss ist. Demnach erzeugt das Projekt Baukosten in Höhe von 2.856.954,38€ brutto. Zudem sind Planungskosten (Ingenieurleistungen) von rund 460.000,- € brutto zu erwarten.
Dies ergibt eine Gesamtsumme von rund 3.317.000,-€ brutto.
Der Haushaltsansatz von 3,5 Mio. € ist somit aus heutiger Sicht ausreichend bemessen.
Zeitplanung
Die aktuelle Zeitplanung sieht wie folgt aus:
Das Planungsbüro wird den aktuellen Planungsstand in der Sitzung präsentieren.
2. Bauabschnitt
Mit der Umsetzung des hier vorgelegten 1. Bauabschnittes ist die Aufwertung des Hüpptals noch nicht abgeschlossen. Der Rat der Stadt hat am 26.09.2022 beschlossen, das Hallenbad, das sich mitten im 2. Bauabschnitt des Hüpptals befindet, am eindeutig besseren, innerstädtischen Standort Rhombus-Areals neu zu errichten. Das alte Hallenbad wird obsolet und kann nach Fertigstellung des neuen Bades abgebrochen werden. Der Bereich des alten Hallenbades wird anschließend als Teil des 2. Bauabschnittes des Hüpptals mit umgestaltet werden. Auch hierfür wird angestrebt, wieder Mittel der Städtebauförderung zu erlangen.
Wie Abstimmungen mit der Bezirksregierung ergeben haben, ist es aufgrund des zeitlichen Vorlaufes bis zur Eröffnung des neuen Hallenbades nicht sinnvoll, bereits kurzfristig Fördermittel für den 2. Bauabschnitt zu beantragen, da eine bauliche Umsetzung erst mit dem Abbruch des alten Bades nach Eröffnung des neuen Hallenbades beginnen kann.
Die konkreten Planungen werden parallel zum Voranschreiten der Entwicklungsmaßnahme Rhombus beginnen, der Fokus der Verwaltung liegt aus Gründen begrenzter Personalressourcen aktuell prioritär auf dem Projekt Rhombus.
Anlagen:
- 4 Planschnitte
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