Vorlage - 0100/2024  

 
 
Betreff: IEHK Hüpptal - Baubeschluss für die Umgestaltung
Status:öffentlich  
Verfasser:Leßke, Florian
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Leßke, Florian
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
03.06.2024 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr (offen)   
Rat der Stadt Entscheidung
01.07.2024 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Planschnitte1-4  

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt, den 1. Bauabschnitt des Hüpptals gemäß der vorgelegten Planung des Büros urbanegestalt umzubauen.


 


Sachverhalt:

 

Die Gestaltung des Hüpptals ist eines der wichtigen Projekte des „Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzepts Wermelskirchen Innenstadt 2030“ (IEHK). Es stellt aufgrund des Landschaftsraums, der wie ein grüner Finger vom Naturschutzgebiet Eifgental bis in die Innenstadt Wermelskirchens hineinreicht, eine Besonderheit dar und weist bereits heute großen Erholungswert auf.

 

Wie in der Sitzungsvorlage zum Grundsatzbeschluss vom 01.02.2021 (0004/2021) ausgeführt, hat die Umplanung das Ziel, ein Highlight in der Wermelskirchener Innenstadt mit den Schwerpunkten Freizeit und Tourismus zu schaffen, das als integratives Projekt alle

relevanten Nutzergruppen (z.B. unterschiedliche Generationen, Menschen mit

Behinderungen, Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums) berücksichtigt. Dabei sind für

das gewünschte Naturerlebnis ein sensibler Umgang mit dem Naturraum gefragt und der

Klimaschutz angemessen zu berücksichtigen.

 

Seither haben eine Mehrfachbeauftragung von drei Planungsbüros, die entsprechende Auswahlentscheidung und eine Bürgerbeteiligung stattgefunden, woraufhin die konkrete Planung vorangetrieben worden ist. Die Verwaltung hat gemeinsam mit dem Planungsbüro urbanegestalt aus Köln mehrfach im Ausschuss über die aktuellen Planungsstände berichtet, zuletzt in der Sitzung am 04.09.2023.

 

Bei der Qualifizierung und Neugestaltung des Hüpptals handelt es sich um eine Maßnahme, die mit Mitteln der Städtebauförderung umgesetzt wird. Den entsprechenden Förderantrag hat die Stadt Wermelskirchen zum 30.09.2022r das Stadtentwicklungsprogramm 2023 (STEP 2023) fristgerecht gestellt und im Winter 2022/2023 konkretisiert. Derrderbescheid über 2.360.517 € bei der Anrechnung von zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 3.372.167 € (Förderquote 70%) liegt seit Ende September 2023 vor.

 

Zwischenzeitlich wurde die Entwurfsplanung vollständig abgeschlossen und sind die notwendigen Genehmigungsanträge bei den zuständigen Behörden des Rheinisch-Bergischen Kreises gestellt worden bzw. befinden sich in Bearbeitung. Es handelt sich dabei um die landschaftsrechtliche Genehmigung für die baulichen Maßnahmen im Freiraum sowie für wasserrechtliche Genehmigungen für die Verlegung und Renaturierung des Wermelskirchener Bachs sowie den Neubau der Brücken.

 

Parallel dazu ist die Planung am 25.04.2024 im Beirat für Menschen mit Behinderung vorgestellt worden. Der Beirat hat sich einstimmig für eine Umsetzung der vorgelegten Planung ausgesprochen.

 

Derzeit finden die Vorbereitungen für die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen sowie die Ausführungsplanung statt.

 

 

Kosten

 

Auf Basis der vollständigen Entwurfsplanung hat das Planungsbüro eine Kostenberechnung erstellt, die Grundlage für den Baubeschluss ist.

Demnach erzeugt das Projekt Baukosten in Höhe von 2.856.954,38€ brutto.
 

Zudem sind Planungskosten (Ingenieurleistungen) von rund 460.000,- brutto zu erwarten.

 

Dies ergibt eine Gesamtsumme von rund 3.317.000,-€ brutto.

 

Der Haushaltsansatz von 3,5 Mio. ist somit aus heutiger Sicht ausreichend bemessen.

 

 

Zeitplanung

 

Die aktuelle Zeitplanung sieht wie folgt aus:

 

  • Einreichung Genehmigungsplanung: Ende Februar 2024 (bereits erfolgt)
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan: Vorlage Anfang Juni 2024; voraussichtliche Genehmigung Juli/August 2024
  • Vorlage Leistungsphase 5 (Vorabzug der Ausführungsplanung): Mitte Juni 2024
  • Vorlage Leistungsphase 6 (Lese-Leistungsverzeichnis): Anfang Juli 2024
  • Ausschreibung und Vergabe der Leistungen: Herbst bis Winter 2024
  • Voraussichtlicher Maßnahmenbeginn: Winter 2024/2025

 

Das Planungsbüro wird den aktuellen Planungsstand in der Sitzung präsentieren.

 

 

2. Bauabschnitt

 

Mit der Umsetzung des hier vorgelegten 1. Bauabschnittes ist die Aufwertung des Hüpptals noch nicht abgeschlossen. Der Rat der Stadt hat am 26.09.2022 beschlossen, das Hallenbad, das sich mitten im 2. Bauabschnitt des Hüpptals befindet, am eindeutig besseren, innerstädtischen Standort Rhombus-Areals neu zu errichten. Das alte Hallenbad wird obsolet und kann nach Fertigstellung des neuen Bades abgebrochen werden. Der Bereich des alten Hallenbades wird anschließend als Teil des 2. Bauabschnittes des Hüpptals mit umgestaltet werden. Auch hierfür wird angestrebt, wieder Mittel der Städtebauförderung zu erlangen.

 

Wie Abstimmungen mit der Bezirksregierung ergeben haben, ist es aufgrund des zeitlichen Vorlaufes bis zur Eröffnung des neuen Hallenbades nicht sinnvoll, bereits kurzfristig Fördermittel für den 2. Bauabschnitt zu beantragen, da eine bauliche Umsetzung erst mit dem Abbruch des alten Bades nach Eröffnung des neuen Hallenbades beginnen kann.

 

Die konkreten Planungen werden parallel zum Voranschreiten der Entwicklungsmaßnahme Rhombus beginnen, der Fokus der Verwaltung liegt aus Gründen begrenzter Personalressourcen aktuell prioritär auf dem Projekt Rhombus.


 


Anlagen:

 

-          4 Planschnitte


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Planschnitte1-4 (12462 KB)      

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

I09014110

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 3.317.000   EUR

3.500.000    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

X

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: