Beschluss:
Der Schulausschuss nimmt die geplante Entwicklung des Schulstandortes Wirtsmühler Straße befürwortend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt die Entwicklung des Schulstandortes Wirtsmühler Straße für die Sekundarstufe I der Gesamtschule auf dem süd-östlichen Grundstück ohne Berücksichtigung des Bauteils G.
Sachverhalt:
Sachverhalt: Mit Ratsbeschluss vom 26.02.2024 (Vorlage 031/2024) wurde die Verwaltung unter Punkt 2. des Beschlusses beauftragt, für die Sekundarstufe I eine bauliche Lösung zu finden:
2. Die Verwaltung prüft den räumlichen Bedarf hinsichtlich einer langfristigen Lösung zur Sicherung ausreichende Kapazitäten der Gesamtschule unter vorrangiger Berücksichtigung städtischer Grundstücke bzw. Immobilien. Sie legt dazu ein Konzept zur baulichen Entwicklung der Gesamtschule mit dem Ziel einer Sechszügigkeit auf folgender Grundlage vor:
Bauliche Erweiterung der Schulgebäude am Standort Wirtsmühle für die Jahrgangsstufen 5 – 10 und die Entwicklung eines weiteren Standorts für die Jahrgangsstufen 11 – 13.
Auf dieser Grundlage hat die Verwaltung einen Vorschlag zur Umsetzung einer 6-zügigen Sekundarstufe I am Standort Wirtsmühler Straße entwickelt und diese in der Sitzung des Arbeitskreises Gesamtschule vom 22.04.2024 ausführlich vorgestellt.
Unter Berücksichtigung folgender pädagogischer und strategischer Aspekte:
- Berücksichtigung des erforderlichen Raumbedarfes aus den Vorgaben des Büros biregio und der Kölner Schulbaurichtlinien - Schaffung von Raumclustern mit zusammenliegenden Klassenräumen für jeweils einen Jahrgang - Schaffung einer ausreichend großen Mensa/Aula - Schaffung eines attraktiven und zusammenhängenden Schulhofes - Möglichkeit zur Entfernung Gebäudeteils G (dies ist in der Vergangenheit als Wunsch aus der Politik und der Elternschaft an die Verwaltung herangetragen worden)
schlägt die Verwaltung vor, die weiteren baulichen Planungen auf dieser Grundlage weiterzuführen. Diese sieht die Errichtung eines 3-geschossigen Erweiterungsbaus auf dem vor Kurzem erworbenen süd-östlichen Grundstück vor.
Dabei soll auf das Gebäudeteil G bei der Betrachtung des erforderlichen Raumbedarfes verzichtet werden. Alle weiteren vorhandenen Bestandgebäude werden einschließlich Gebäude A nach Auszug der Volkshochschule einbezogen.
Die weiteren Planungsschritte erfolgen unter Beteiligung der Schulleitung und unter Berücksichtigung des pädagogischen Konzeptes.
Anlage/n:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||