Vorlage - 0111/2024  

 
 
Betreff: Freibad Dabringhausen - zusätzlicher Investitionskostenzuschuss
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Voß, Andreas
Beratungsfolge:
Sportausschuss Vorberatung
20.06.2024 
Sitzung des Sportausschusses zurückgestellt   
Rat der Stadt Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
0111-2024  

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt, dem Schwimmverein Freibad Dabringhausen e. V. im Haushaltsjahr 2024 einen einmaligen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 50.000 €r den Einbau von Pumpen-, Filter- und Desinfektionstechnik zu gewähren
 


Sachverhalt:

 

Die Stadt Wermelskirchen ist Eigentümerin des Freibades Dabringhausen, welches bis zum 31.12.2012 in städtischer Trägerschaft geführt worden ist.

 

Seit dem 01.01.2013 betreibt der Schwimmverein Freibad Dabringhausen das Bad auf der Grundlage der zwischen der Stadt und dem Verein geschlossenen Nutzungsvereinbarung vom 16.07.2013, da der Stadt Wermelskirchen ein Betrieb der Anlage aus Kostengründen seitdem nicht mehr möglich ist und damit eine Schließung des Bades verhindert werden kann.

 

Gem. Nutzungsvereinbarung trägt der Verein sämtliche Betriebs- und Unterhaltungskosten sowie die Investitionskosten für die im Übergabejahr in einem sehr schlechten Erhaltungszustand befindliche Freibadanlage. Der Verein erhält seit 2013 lediglich einen jährlichen Verlustausgleich in Höhe von maximal 75.000 € zur Mitfinanzierung des Badbetriebs für die weiterhin im Eigentum der Stadt Wermelskirchen befindliche Freibadanlage.

 

Der Rat hat im Rahmen des gefassten Beschlusses seinerzeit darauf hingewiesen,

dass es einhellige Meinung der Ratsfraktionen ist, dass das Freibad Dabringhausen eine

Einrichtung der gesamten Stadt Wermelskirchen und seiner Einwohner ist und eine Rettung

ein Anliegen aller Bürgerinnen und Bürger der Stadt sein muss.

 

Seither erbringen die Vereinsmitglieder hohe finanzielle Beiträge in Form von eingeworbenen Spenden und ehrenamtlichen Engagement, um das Freibad Dabringhausen betriebsfähig zu halten. Bereits im Übernahmejahr hatte der Verein z. B. ein Spendenaufkommen in Höhe 100.000 € zu verzeichnen, welches in die laufende Finanzierung der Anlage eingebracht wurde.

 

Mit dem vom Schwimmverein Dabringhausen an die Bürgermeisterin gerichteten Antrag vom

04.06.2024 wird vom Verein erstmalig ein Investitionskostenzuschuss außerhalb des

bestehenden Nutzungsvertrags in Höhe von 50.000 € beantragt, der im Zusammenhang mit

der vom Freibad Eschbachtal übernommenen Pumpen-, Filter und Desinfektionstechnik

erforderlich wird (s. auch Vorlage 0109/2024).

 

Die Verwaltung befürwortet den Antrag des Vereins und empfiehlt dem Rat der Stadt,

dem Schwimmverein Freibad Dabringhausen e. V. im Haushaltsjahr 2024 einen einmaligen

Investitionskostenzuschuss in Höhe von 50.000 €r den Einbau der Pumpen-, Filter- und

Desinfektionstechnik zu gewähren

 


Anlage/n:

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 0111-2024 (870 KB)      

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR 50.000 €

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: