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Beschluss:
Der Rat der Stadt nimmt die Festsetzung der Nebentätigkeitseinkünfte und die hieraus resultierenden Abführungspflichten der Bürgermeisterin Marion Lück für das Jahr 2023 zur Kenntnis
Sachverhalt:
Im Rahmen der Bürgermeisterinnentätigkeit hat Frau Marion Lück dem Haupt- und Personalamt ihre Nebentätigkeiten und die daraus erzielten Einnahmen für das Jahr 2023 mitgeteilt. Das Haupt- und Personalamt hat die Zuordnung der jeweiligen Nebentätigkeiten und Einnahmen sowie die Festsetzung der daraus resultierenden Abführungspflichten vorgenommen. Demnach sind an die Stadt Wermelskirchen Nebentätigkeitseinkünfte in Höhe von 5.120,00 € abzuführen. Die Aufstellung und Zuordnung der Nebentätigkeiten für das Jahr 2023 ist der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Anlage/n:
Mitgliedschaften und Vergütungen im Jahr 2023
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