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Beschluss:
Beschlussvorschlag StuV:
a) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat zu beschließen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 103 „Sonnenhöhe“ einzuleiten. b) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat zu beschließen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange durchzuführen.
Beschlussvorschlag Rat:
a) Der Rat beschließt das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 103 „Sonnenhöhe“ einzuleiten (Aufstellungsbeschluss). b) Der Rat beschließt, die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange durchzuführen.
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan Nr. 103 "Sonnenhöhe" überplant das Gebiet der nicht umgesetzten Solarsiedlung (B-Plan Nr. 57 „Solarsiedlung Pohlhausen West“) und entspricht somit demselben Geltungsbereich (siehe Anlage 1).
Die Stadt Wermelskirchen ist inzwischen Eigentümerin aller zu überplanenden Flächen, weshalb die Vorarbeiten zur Umsetzung in 2022 wieder aufgenommen werden konnten. Der B-Plan Nr. 103 „Sonnenhöhe“ wird den bestehenden B-Plan Nr. 57 nicht ersetzen, sondern diesen überlagern.
Am 11.03.2024 stellte die Deutsche Reihenhaus ihren Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 103 "Sonnenhöhe" im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr vor (siehe Vorlage 0042/2024). Der Ausschuss nahm die Ausführungen der Verwaltung und die Vorstellung des Vorhabenträgers Deutsche Reihenhaus (DRH) zur Kenntnis (siehe Anlage 2).
Die für den B-Plan Nr. 57 bereits erfolgten Gutachten bleiben bestehen und werden dem B-Plan Nr. 103 hinzugefügt bzw. bei Bedarf aktualisiert.
Es liegt ein städtebaulicher Entwurf der Deutschen Reihenhaus (DRH) für das Plangebiet vor (s. Anlage 3)
Ziel und Zweck des Bebauungsplans Nr. 103 ist die Entwicklung eines Wohnquartiers mit Fokus auf bezahlbarem Wohnraum für Familien in der Stadt. Die Vorteile bei dieser Art der seriellen Bauweise sind die verhältnismäßig niedrigen Anschaffungskosten und die Verteilung laufender Kosten im Rahmen von Gemeinschaftseigentum. Der Entwurfsplan sieht insgesamt 45 Wohneinheiten vor. Davon 9 Reihenhäuser á 85 m², 16 Reihenhäuser á 120 m², 14 Reihenhäuser á 145 m² und 6 Doppelhäuser á 165 m². Die Häuser verteilen sich in unterschiedlicher Anzahl zusammenhängend über den gesamten Geltungsbereich.
Der neue B-Plan Nr. 103 soll planerisch und baulich von der Deutschen Reihenhaus umgesetzt werden. Mit den vorliegenden Unterlagen soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden/TÖB durchgeführt werden.
Um die Entwicklung des weiteren Verfahrens einzuleiten, soll ein Aufstellungsbeschluss gefasst werden.
Anlage/n:
Anlage 1 – Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 103 Anlage 2 – Vorlage Nr. 0042/2024 Anlage 3 – Städtebaulicher Entwurf Bebauungsplan Nr. 103 Sonnenhöhe Anlage 4 – Vorhabenbeschreibung Bebauungsplan Nr. 103 Anlage 5 – Visualisierung Bebauungsplan Nr. 103
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