Vorlage - 0136/2024  

 
 
Betreff: Fortsetzung der Mitgliedschaft im "Zukunftsnetz Mobilität NRW" - Neue Rahmenvereinbarung
Status:öffentlich  
Verfasser:III /Mobilitätsmanagement
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schwanke, Evelyn
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Anhörung
09.09.2024 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage_1_RV-Muster_alt  
Anlage_2_RV-Stadt WK_NEU  

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt die neue Rahmenvereinbarung über die Fortsetzung der Zusammenarbeit im „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ zur Kenntnis.


 


Sachverhalt:

 

 

Bestehende Mitgliedschaft

 

Die Stadt Wermelskirchen ist seit Ende 2016 Mitglied im "Zukunftsnetz Mobilität NRW", ZNM NRW. Dieser Mitgliedschaft hatte der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr in seiner Sitzung vom 12.09.2016 zugestimmt (RAT/3474/2016).

 

 

Leistungen des ZNM NRW

 

Das ZNM NRW unterstützt die Stadt Wermelskirchen dabei, eine nachhaltige Mobilitätsentwicklung zu fördern. Die Stadt profitiert als Mitglied unter anderem von

 

" mehrstufiger Beratung zum Kommunalen Mobilitätsmanagement

" Unterstützung bei Konzepten für konkrete Vorhaben

" Vernetzung und Austausch mit erfahrenen Expert*innen

" Zugang zu regelmäßigen Fachveranstaltungen

" Informations- und Erfahrungsaustausch mit benachbarten Kommunen

" Hilfestellung bei Pressearbeit und Kommunikation

" Weiterbildungsmöglichkeiten als Kommunale Mobilitätsmanager*innen

" Arbeitsmaterialien wie Handbüchern und Vorlagen

" regelmäßigen Newslettern und Informationen zu aktuellen Forschungsergebnissen.

 

Siehe auch unter <https://www.zukunftsnetz-mobilitaet.nrw.de/was-wir-bieten>.

 

 

Rahmenvereinbarung

 

Basis für diese Zusammenarbeit ist die Rahmenvereinbarung (RV) zwischen Kommune und Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH (VRS GmbH) über die Ziele der Partnerschaft und die Aktivitäten der Partner.

Nach nunmehr acht Jahren Mitgliedschaft muss diese RV erneuert werden. Das ergibt sich aus Punkt II.2 und II.4 der RV (Anlage 1: Rahmenvereinbarung "alt"). Die VRS GmbH hat dies zum Anlass genommen, geringfügige Änderungen an der RV vorzunehmen. Dessen ungeachtet ist die Mitgliedschaft für die Kommunen weiterhin kostenfrei.

 

Leicht gerändert wurden folgende Passagen (Anlage 2: Rahmenvereinbarung "NEU"):

 

  • Präambel:

Hier sind Vision und Mission des Zukunftsnetzes und seiner Mitglieder integriert.

 

  • Dauer der Zusammenarbeit (II 2.):

In Abstimmung mit Verkehrsministerium und Trägern hat man sich verständigt, die Mitgliedschaft im ZNM NRW zeitlich nicht mehr zu begrenzen.

 

  • Abstimmungsgespräche auf Leitungsebene (II 3.):

Diese Gespräche sollen verstetigt werden - gemäß der Auffassung, dass die kommunale Mobilitätswende regelmäßig auf die Agenda der Verwaltungsspitzen gehört. Mit den bisher geführten Abstimmungsgesprächen wurden sehr gute Erfahrungen gemacht. Sie bilden einen wichtigen Rahmen für die Abstimmung der kommunenspezifischen Zusammenarbeit bei der nachhaltigen Mobilitätsentwicklung und dem kommunalen Mobilitätsmanagement. Fortan sollen sie ca. alle drei Jahre durchgeführt werden.

 

 

  • Mitwirkung der Kommune (IV):

Anstelle der Durchführung eines verwaltungsinternen Workshops wird nunmehr der Punkt "Aufbau eines Kommunalen Mobilitätsmanagements" aufgenommen. Der Weg dorthin ist ein kommunenspezifischer, weshalb hier nicht länger auf das eine Format gesetzt wird. Dahinter stehen keine quantitativen Verpflichtungen. Verdeutlicht und ermöglicht werden soll, dass jede Kommune - gemeinsam mit dem Zukunftsnetz - ihren spezifischen Weg gehen kann. Immer unter Berücksichtigung dessen, was schon passiert ist, was gewollt und zielführend ist.

 

Ansonsten bleibt die RV - bis auf redaktionelle Anpassungen, die die Auflistung der Angebote betreffen - wie gehabt. Sowohl die alte (Anlage 1), als auch die neue (Anlage 2) Fassung der Rahmenvereinbarung sind dieser Beschlussvorlage beigefügt, sodass nachvollziehbar ist, wo Änderungen vorgenommen wurden.

 

Somit kann der Fachausschuss die neue RV zur Kenntnis nehmen und Frau Bürgermeisterin Marion Lück die Vereinbarung über die Fortführung der Mitgliedschaft im „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ unterzeichnen.

 


 


Anlage/n:

 

Anlage 1: Rahmenvereinbarung "alt" zwischen Stadt Wermelskirchen und VRS GmbH

Anlage 2: Rahmenvereinbarung "NEU" zwischen Stadt Wermelskirchen und VRS GmbH


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_1_RV-Muster_alt (1050 KB)      
Anlage 2 2 Anlage_2_RV-Stadt WK_NEU (749 KB)      

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

x

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: