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Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt die neue Rahmenvereinbarung über die Fortsetzung der Zusammenarbeit im „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Bestehende Mitgliedschaft
Die Stadt Wermelskirchen ist seit Ende 2016 Mitglied im "Zukunftsnetz Mobilität NRW", ZNM NRW. Dieser Mitgliedschaft hatte der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr in seiner Sitzung vom 12.09.2016 zugestimmt (RAT/3474/2016).
Leistungen des ZNM NRW
Das ZNM NRW unterstützt die Stadt Wermelskirchen dabei, eine nachhaltige Mobilitätsentwicklung zu fördern. Die Stadt profitiert als Mitglied unter anderem von
" mehrstufiger Beratung zum Kommunalen Mobilitätsmanagement " Unterstützung bei Konzepten für konkrete Vorhaben " Vernetzung und Austausch mit erfahrenen Expert*innen " Zugang zu regelmäßigen Fachveranstaltungen " Informations- und Erfahrungsaustausch mit benachbarten Kommunen " Hilfestellung bei Pressearbeit und Kommunikation " Weiterbildungsmöglichkeiten als Kommunale Mobilitätsmanager*innen " Arbeitsmaterialien wie Handbüchern und Vorlagen " regelmäßigen Newslettern und Informationen zu aktuellen Forschungsergebnissen.
Siehe auch unter <https://www.zukunftsnetz-mobilitaet.nrw.de/was-wir-bieten>.
Rahmenvereinbarung
Basis für diese Zusammenarbeit ist die Rahmenvereinbarung (RV) zwischen Kommune und Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH (VRS GmbH) über die Ziele der Partnerschaft und die Aktivitäten der Partner. Nach nunmehr acht Jahren Mitgliedschaft muss diese RV erneuert werden. Das ergibt sich aus Punkt II.2 und II.4 der RV (Anlage 1: Rahmenvereinbarung "alt"). Die VRS GmbH hat dies zum Anlass genommen, geringfügige Änderungen an der RV vorzunehmen. Dessen ungeachtet ist die Mitgliedschaft für die Kommunen weiterhin kostenfrei.
Leicht gerändert wurden folgende Passagen (Anlage 2: Rahmenvereinbarung "NEU"):
Hier sind Vision und Mission des Zukunftsnetzes und seiner Mitglieder integriert.
In Abstimmung mit Verkehrsministerium und Trägern hat man sich verständigt, die Mitgliedschaft im ZNM NRW zeitlich nicht mehr zu begrenzen.
Diese Gespräche sollen verstetigt werden - gemäß der Auffassung, dass die kommunale Mobilitätswende regelmäßig auf die Agenda der Verwaltungsspitzen gehört. Mit den bisher geführten Abstimmungsgesprächen wurden sehr gute Erfahrungen gemacht. Sie bilden einen wichtigen Rahmen für die Abstimmung der kommunenspezifischen Zusammenarbeit bei der nachhaltigen Mobilitätsentwicklung und dem kommunalen Mobilitätsmanagement. Fortan sollen sie ca. alle drei Jahre durchgeführt werden.
Anstelle der Durchführung eines verwaltungsinternen Workshops wird nunmehr der Punkt "Aufbau eines Kommunalen Mobilitätsmanagements" aufgenommen. Der Weg dorthin ist ein kommunenspezifischer, weshalb hier nicht länger auf das eine Format gesetzt wird. Dahinter stehen keine quantitativen Verpflichtungen. Verdeutlicht und ermöglicht werden soll, dass jede Kommune - gemeinsam mit dem Zukunftsnetz - ihren spezifischen Weg gehen kann. Immer unter Berücksichtigung dessen, was schon passiert ist, was gewollt und zielführend ist.
Ansonsten bleibt die RV - bis auf redaktionelle Anpassungen, die die Auflistung der Angebote betreffen - wie gehabt. Sowohl die alte (Anlage 1), als auch die neue (Anlage 2) Fassung der Rahmenvereinbarung sind dieser Beschlussvorlage beigefügt, sodass nachvollziehbar ist, wo Änderungen vorgenommen wurden.
Somit kann der Fachausschuss die neue RV zur Kenntnis nehmen und Frau Bürgermeisterin Marion Lück die Vereinbarung über die Fortführung der Mitgliedschaft im „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ unterzeichnen.
Anlage/n:
Anlage 1: Rahmenvereinbarung "alt" zwischen Stadt Wermelskirchen und VRS GmbH Anlage 2: Rahmenvereinbarung "NEU" zwischen Stadt Wermelskirchen und VRS GmbH
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