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Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über die Beteiligung der Stadt Wermelskirchen an Rechtsstreiten im 2. Halbjahr 2023 zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Entsprechend der Vereinbarung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.12.2014 wird diesem über die Beteiligung der Stadt Wermelskirchen an Rechtsstreiten berichtet. Auf Anregung des Haupt- und Finanzausschusses erfolgte in der Besprechung am 21.09.2023 die Neuregelung, dass der Bericht jährlich vorgelegt wird, so dass der vorliegende Bericht der letzte ist, der ein Halbjahr erfasst. Zudem wurde als ein weiteres Ergebnis der Besprechung die Spalte „Honorar“ ersetzt durch die Spalte „Verteilung der Verfahrenskosten“. Denn das „Honorar“ stellte immer nur eine Momentaufnahme dar, während die „Verteilung der Verfahrenskosten“ eine Aussage darüber zulässt, ob die Stadt Wermelskirchen nach dem rechtskräftigen Abschluss eines Rechtsstreits tatsächlich Kosten zu übernehmen hatte.
Als Anlage ist die Übersicht über die Beteiligung der Stadt Wermelskirchen an Rechtsstreiten für das 2. Halbjahr 2023 beigefügt.
Redaktioneller Hinweis: Die rechtskräftig abgeschlossenen Rechtsstreite, die deshalb letztmalig in der Übersicht aufgeführt werden, sind durch Text in der Spalte „Verteilung der Verfahrenskosten“ gekennzeichnet.
Anlage/n:
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