Beschlussvorschlag: Die Ratsmitglieder wählen in die Verbandsversammlung der Berufsbildenden Schulen Mitglied Stellvertreter Sachverhalt: Nach § 113 GO NW wählt der Rat der Stadt Mitglieder und Stellvertreter als Vertreter der Stadt Wermelskirchen in die Verbandsversammlung der Berufsbildenden Schulen. Die Stadt Wermelskirchen bestellt 4 Mitglieder in die Verbandsversammlung, wobei es sich um drei Ratsmitglieder und ein Mitglied aus der Verwaltung handelt.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||