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Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr / Ausschuss für Umwelt und Bau empfiehlt dem Rat zu beschließen: / Der Rat der Stadt fasst nachstehenden Beschluss:
Die im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Stellungnahmen sind in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.
Der Lärmaktionsplan Straßenverkehr (Runde 4) für die Stadt Wermelskirchen wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
Der Beschluss weiterer Maßnahmen bleibt vorbehalten.
Die Verwaltung wird beauftragt, die im Lärmaktionsplan dargestellten Maßnahmen vorzubereiten bzw. weiterzuführen. Über die Durchführung und Finanzierung der Maßnahmen ist jeweils gesondert durch Einzelbeschlüsse zu entscheiden.
Sachverhalt:
Umgebungslärmrichtlinie
Lärm ist eines unserer drängendsten Umweltprobleme. Es handelt sich beim Lärm um unerwünschten Schall, der als störend oder belästigend empfunden wird. Als Stressfaktor kann er die Gesundheit und die Lebensqualität erheblich beeinträchtigen.
Seit 2002 gibt es mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie einen Ansatz zur Minderung der Verkehrslärmbelastung (Straße, Schiene, Großflughäfen) für die Bevölkerung. In einem in der EU einheitlichen Bewertungsverfahren werden Lärmschwerpunkte ermittelt und in Lärmkarten dargestellt.
Ergibt die Auswertung der Lärmkarten Hinweise auf Lärmprobleme, entwickeln die Gemeinden mit Beteiligung der Öffentlichkeit die sogenannten Lärmaktionspläne. Beim Straßenverkehrslärm werden die Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr betrachtet.
Die Lärmaktionspläne (LAP) dienen dazu, besonders belastete Bereiche zu identifizieren und den Lärm durch geeignete Maßnahmenvorschläge zu mindern.
Die inhaltlichen Schwerpunkte ergeben sich aus der EU-Umgebungslärmrichtlinie. Neben der Auswertung der aktuellen Lärmsituation befasst sich der Plan mit Handlungsschwerpunkten und der Konkretisierung von Maßnahmenempfehlungen.
Aktualisierung Lärmaktionsplan Wermelskirchen
Der Rat der Stadt hat den Lärmaktionsplan Straßenverkehr (Runde 3) für die Stadt Wermelskirchen 2021 beschlossen: https://www.wermelskirchen.de/planen-bauen/umgebungslaerm-laermaktionsplanung/lap-runde-3.
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie gibt vor, Lärmaktionspläne zu fest vorgegebenen Terminen regelmäßig zu überprüfen und erforderlichenfalls anzupassen. Diese Intervalle werden als Stufen bzw. Runden bezeichnet und sie werden nummeriert.
Bis Mitte 2024 ist die 4. Runde der Lärmaktionsplanung fertigzustellen und beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) vorzulegen, was im Anschluss an den hiermit vorzunehmenden Beschluss geschehen wird.
In der gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für Stadtentwicklung und Verkehr sowie Umwelt und Bau am 20.03.2024 hat die Verwaltung den Entwurf des LAP vorgestellt und das weitere Vorgehen inklusive Beteiligung von Öffentlichkeit und Trägern öffentlicher Belange erläutert (siehe Vorlage 0055/2024).
Öffentliche Anhörungen 2024
Die Umgebungslärmrichtlinie sieht vor, dass Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange zweimal zu beteiligen sind. Die Öffentlichkeitsbeteiligungen erfolgten in der Zeit vom 21. Mai bis 10. Juni sowie 09. Juli bis 16. August 2024.
Aus der Mitwirkung der Öffentlichkeit sind 11 Hinweise von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange eingegangen (7 in der ersten und 4 in der zweiten Beteiligungsrunde). Aus der Bürgerschaft liegen keine Anregungen vor. Alle Rückmeldungen wurden dokumentiert und abgewogen und sind im Lärmaktionsplan dokumentiert (siehe Anhang I und II des LAP).
Empfehlung zum weiteren Vorgehen - Ratsbeschluss
Alle eingegangenen Anregungen und Hinweise der Öffentlichen Anhörungen wurden einzeln behandelt und geprüft.
Die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit machen eine Änderung des vorliegenden Lärmaktionsplan-Entwurfes mit einer erneuten Offenlage nicht erforderlich.
Die eingegangenen Hinweise werden wie im Lärmaktionsplan (Anhang I und II) dargestellt aufgenommen.
Damit kann der Lärmaktionsplan Wermelskirchen Runde 4 in der Fassung von August 2024 nun vom Rat der Stadt in seiner nächsten Sitzung beschlossen werden.
Der Plan enthält die notwendigen Angaben und Auswertungen, er benennt die Bereiche in Wermelskirchen, in denen Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt durch Verkehrslärm belästigt werden und er enthält ein Maßnahmenprogramm, um die Belästigungen so weit wie möglich zu vermindern.
Darüber hinaus wird im Plan das Thema Motorradlärm behandelt, auch wenn dies nicht Vorgabe der Umgebungslärmrichtlinie ist.
Umsetzung von Maßnahmen
Wie bereits dargestellt, sind die Möglichkeiten zur Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen für Kommunen wie Wermelskirchen begrenzt (aufgrund von Zuständigkeitsregelungen, rechtlichen Bestimmungen, Erfassungsmethoden, etc.). Unabhängig davon ist die Stadt Wermelskirchen jedoch bestrebt, die vorhandenen und dargestellten Lärmminderungspotenziale auszuschöpfen.
Die Maßnahmenempfehlungen betreffen:
Ausblick
Die Lärmaktionsplanung ist ein fortdauernder Prozess. In 5 Jahren, also bis 2029, sind die Pläne zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten, wie oben dargestellt.
Anlage/n:
Lärmaktionsplan Straßenverkehr (Runde 4) für die Stadt Wermelskirchen
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