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Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt und Bau empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu treffen:
Der Rat beschließt, dass die Stadt sich anteilig finanziell in Höhe von maximal 107.000 € an der Planung von Hochwasserschutzmaßnahmen am Eschbach ab Eschbachstr. 113 bis zur Quelle beteiligt.
Die Ausschreibung und Projektbetreuung übernimmt der Wupperverband für alle angrenzenden Kommunen. Durch den Wupperverband generierte Förderungen werden gegengerechnet. Über die Finanzierung sich aus der Planung ergebender konkreter Hochwasserschutzmaßnahmen wird erst entschieden, wenn diese vorliegen. Die Gesamtkostenplanung wird insoweit zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt:
Das erste Hochwasserschutzprojekt am Eschbach (HWS Eschbach) wurde durch den Wupperverband beantragt, durchgeführt und im Jahr 2020 erfolgreich abgeschlossen. Hier wurde die Ausbaukapazität des Gewässers vergrößert, sodass ein 40-jähriges Hochwasser (HQ40) schadlos abgeleitet werden kann. Die Planfeststellung für die Maßnahme HWS Eschbach umfasste den Bereich zwischen der Eschbachstraße 113 und der Brücke an der Schlossbergstraße. Dieser Gewässerabschnitt hat das Hochwasser im Juli 2021 schadlos überstanden. Jedoch wurden ca. 1300 m³ Geschiebe im sanierten Abschnitt in das Gewässer eingetragen, welches durch den Wupperverband entfernt wurde. Stromaufwärts hingegen sind Schäden am Gewässer entstanden. Es wurden Uferbefestigungen beschädigt und ein Wohnhaus war soweit geschädigt, dass es wegen der Einsturzgefahr abgerissen werden musste. Der Fischaufstieg, welcher als ökologische Maßnahme zur Verbesserung der Durchgängigkeit geschaffen wurde, hat dem Hochwasser 2021 nicht standgehalten. Der Schaden wurde in den Wiederaufbauplan aufgenommen. Die Durchgängigkeit muss zukünftig wiederhergestellt werden.
Nun ist dieser Zeitpunkt gekommen, dass ein zweites Projekt zum Hochwasserschutz am Eschbach aufgesetzt, beplant und anschließend in die Tat umsetzt wird. Die Erweiterung des Hochwasserschutzes war auch eine Forderung der Bezirksregierung als Fördermittelgeber.
Ziel
Ziele des Projektes "HWS II Eschbach" sind zunächst
- ein sinnvoller Wiederaufbau durch die Fortführung der Hochwasserschutzmaßnahmen, - eine Wiederherstellung der Gewässerdurchgängigkeit für Fische gemäß der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und - die Überprüfung sowie gegebenenfalls die Umsetzung einer weiteren Erhöhung der Hochwasserschutzwirkung durch zusätzliche Retentionsmaßnahmen am Oberlauf. Letzte liegen insbesondere auf Remscheider und Wermelskirchener Stadtgebiet.
Durch die Maßnahmen soll in Summe ein so großer Retentionsraum geschaffen werden, dass eine schadlose Ableitung eines 100-jährigen Hochwassers (HQ100) und somit eine deutliche Verbesserung des Hochwasserschutzes insbesondere des denkmalgeschützten Ortsteils Unterburg erreicht wird.
Lösung
In der Verbandsversammlung des Wupperverbandes am 07.12.2023 ist der Finanzierung der Fortführung des Hochwasserschutzprojektes am Eschbach zugestimmt worden. Für dessen Umsetzung ist es zunächst erforderlich, ein geeignetes Planungsbüro zu beauftragen, mögliche Maßnahmen zwischen den Quellen von Eschbach und Lohbach und dem Beginn des bereits sanierten Bereiches des HWS Eschbach ab Höhe Eschbachtalstr. 113 herauszuarbeiten und eine Entwurfsplanung zu erstellen. Auf Grundlage der Entwurfsplanung werden die Gremien, die Bürgerschaften der beteiligten Städte und die Eigentümerinnen und Eigentümer der dann in Anspruch zu nehmenden Grundstücke beteiligt und in die nächsten Planungsschritte eingebunden.
Die Stadt Wermelskirchen ist an der Finanzierung beteiligt, weil aus Teilen des nördlichen Stadtgebietes Niederschlagswasser in den Eschbach eingeleitet wird. Somit trägt die Niederschlagswasserbeseitigung in Wermelskirchen bei Starkregenereignissen mit zum Pegel des Eschbaches im unterhalb liegenden Bachverlauf bei.
Finanzierung
Für den Doppelhaushalt 2024/2025 ist zunächst der Kostenrahmen der Planungsphase bis zum Entwurf entscheidend. Für die Finanzierung der Planungsphase ist ein Betrag in Höhe von brutto 107.000 € in den Haushalt aufgenommen worden.
Die Gesamtkosten für die Planung bis zum Entwurf werden sich nach Einschätzung des Wupperverbandes auf insgesamt ca. 700.000 € (netto) belaufen.
Eine ausführliche Darstellung des Kostenrahmens ist der Anlage „Kostenrahmen“ zu entnehmen.
Der Wupperverband wird mögliche Fördertatbestände ausloten und entsprechende Anträge stellen. Dadurch wird sich der Betrag der tatsächlich zu tragenden Kosten deutlich reduzieren. Wegen der sich stetig ändernden Förderlandschaften und mangels eines Landesfonds für die Finanzierung menschenschützender Hochwasserschutzmaßnahmen können weder Förderquote noch Förderhöhe abgeschätzt werden. Unabhängig davon sind im Haushalt immer die Gesamtkosten darzustellen. Die zugehörige Einnahmeposition, soweit nicht die antragstellende Stelle (hier der Wupperverband) diese Einnahmen verwaltet, ist zunächst auf Null zu setzen.
Alle vier Beteiligten (Solingen, Remscheid, Straßen.NRW und Wermelskirchen tragen den ihnen zuzurechnenden Kostenanteil und schließen darüber eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung.
Anlage/n:
- Kostenrahmen
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