Vorlage - 0149/2024  

 
 
Betreff: Beantwortung des Antrags der CDU-Fraktion vom 26.02.2024 zum Thema "Prüfauftrag Aufnahme in die Gesamtschule im Schuljahr 2025/2026"
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Voß, Andreas
Beratungsfolge:
Schulausschuss Anhörung
05.09.2024 
Sitzung des Schulausschusses (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschluss:

 

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
 


Sachverhalt:

 

Die Anfrage der CDU-Fraktion vom 26.02.2024 zum Thema Pfauftrag Aufnahme in die Gesamtschule im Schuljahr 2025/2026 wird wie folgt beantwortet:

 

Gem. § 46 des Schulgesetzes NRW (Aufnahme in die Schule, Schulwechsel) entscheidet über die Aufnahme der Schülerin oder des Schülers in die Schule die Schulleiterin oder der Schulleiter innerhalb des vom Schulträger hierfür festgelegten Rahmens.

 

Der Schulträger kann festlegen, dass Schülerinnen und Schülern, die in ihrer Gemeinde eine Schule der gewählten Schulform im Sinne des § 10 besuchen können, die Aufnahme verweigert wird, wenn die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule übersteigt.

 

Demnach müssen Schülerinnen und Schüler aus Sdten ohne eine Gesamtschule in die Gesamtschule Wermelskirchen aufgenommen werden, sofern Schulptze zur Verfügung stehen.


Anlage/n:

 


 


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: