Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt die Vermarktung des Baugrundstückes Gemarkung Dorfhonnschaft, Flur 34, Flurstück 10, groß 963 m², Ortslage „Unterweg / Schwaner Knapp“ per Bieterverfahren mit Höchstgebot durchzuführen. Sachverhalt:
Sachstand:
Die ersten vier Grundstücke im Neubaugebiet Schwaner Knapp wurden im Jahr 2021 erfolgreich im Bieterverfahren per Höchstgebot vergeben (Vorlage 0097/2021).
Für 9 weitere Baugrundstücke sieht der Bebauungsplan Nr. 21 „Jahnstraße / Unterweg“ eine Reihenhausbebauung vor. Hier ist das weitere Vorgehen noch zu prüfen.
Ein Grundstück, welches, wie die bereits veräußerten, mit einem Einfamilienhaus bebaut werden kann, soll nun einzeln vermarktet werden. In der ersten Vermarktungsrunde wurde das Flurstück aufgrund schwieriger Baubedingungen durch einen besonderen Grundstückszuschnitt sowie die zwangsweise Erhaltung zweier auf dem Grundstück befindlicher Bäume nicht mit verkauft.
Vergabe von Baugrundstücken:
Mit Antrag der SPD Fraktion vom 29.08.2021 und dem folgenden Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.09.2021 (Vorlage Nr. 0189/2021) wurde die Verwaltung beauftragt, bei künftigen Vergaben von Baugrundstücken vom Höchstbieterverfahren abzugehen und vor allem für junge Familien ein sozial verträglicheres Modell der Grundstücksvergabe zu entwickeln.
Eine Vergabe nach diesen Kriterien erscheint bei der Vermarktung eines einzelnen, schwer bebaubaren Grundstückes jedoch nicht sinnvoll.
Gegen dieses Vergabeverfahren und der Möglichkeit der Vergabe im Losverfahren spricht ebenso, dass zuletzt sehr viele Ausgaben für den Erwerb und die Entwicklung von Grundstücken aufgebracht werden mussten. Es gibt darüber hinaus nur wenige strategisch sinnvolle Möglichkeiten, Grundeigentum gewinnbringend zu veräußern. Dieses spezielle Baugrundstück bietet eine dieser wenigen Möglichkeiten.
Daten zum Grundstück:
Mit einer Größe von 963 m² ist das Grundstück wesentlich größer als die weiteren Baugrundstücke in diesem Gebiet. Im vorderen Bereich ist es ausreichend breit und verläuft nach hinten schlauchartig. Im vorderen Bereich befinden sich zwei große Bäume, wovon einer in das Baufenster ragt. Aus dem durchgeführten Artenschutzgutachten geht hervor, dass diese zwei Bäume auch bei Bebauung erhalten bleiben sollen.
Das Grundstück wurde im Jahr 2020 gutachterlich bewertet. Aufgrund der gestiegenen Bodenrichtwerte wurde analog der Berechnung des Gutachters eine Aktualisierung vorgenommen.
Inklusive aller Beiträge und Kostenerstattungen (Grundstücksanschluss, Gutachten anteilig) ergibt sich ein zu erreichender Mindestkaufpreis von gerundet 233.000,00 €.
Empfehlung der Verwaltung:
Dem Rat der Stadt wird empfohlen, in diesem Einzelfall vom Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.09.2021 (Vorlage Nr. 0189/2021) abzuweichen und das Baugrundstück Gemarkung Dorfhonnschaft, Flur 34, Flurstück 10, groß 963 m², im Bieterverfahren per Höchstgebot zu veräußern.
Aufgrund aktueller, personeller Vakanzen im Sachgebiet Liegenschaften ist die Vermarktung für Anfang 2025 geplant. Anlage/n:
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