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Sachverhalt:
TOP 7 Barrierefreiheit für Menschen mit Höreinschränkungen im öffentlichen Raum
Für Menschen mit Höreinschränkungen besteht in vielen öffentlichen Gebäuden bei Veranstaltungen das Problem, dass sie der Veranstaltung akustisch nicht folgen können. Dies betrifft sowohl Veranstaltungen in städtischen Friedhofskapellen, die Ratssitzungen und Ausschüsse, sowie andere Veranstaltungen. Dieses Problem betrifft aber immer mehr Menschen. Diese Menschen können durch fehlende akustische Unterstützung nicht mehr aktiv teilnehmen.
Der Beirat für Menschen mit Behinderung empfiehlt daher einstimmig dem Ausschuss für Soziales und Inklusion die Verwaltung zu beauftragen, zu prüfen, welche technischen Maßnahmen getroffen werden können, um allen Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt bei Sitzungen, Ausschüssen oder Veranstaltungen in öffentlichen städtischen Räumen das Hören und somit soziale Teilhabe zu ermöglichen.
TOP 9 Zugang zu den Behindertentoiletten bei städtischen Großveranstaltungen
Bei Großveranstaltungen, wie Kirmes wird mittlerweile eine Behindertentoilette für Personen mit Mobilitätseinschränkungen aufgestellt. Die Kosten für eine solche Toilette sind sehr hoch, daher ist der Beirat für Menschen mit Behinderung dankbar, dass es eine solche Möglichkeit gibt. Leider wurde bei der letzten Kirmes die Zuwegung zur Toilette versperrt und sie konnte mit Rollstuhl oder Gehhilfe nicht erreicht werden.
Der Beirat für Menschen mit Behinderung empfiehlt daher einstimmig dem Ausschuss für Soziales und Inklusion die Verwaltung zu beauftragen, den Zugang zur Behindertentoilette bei Veranstaltungen zu sichern und entsprechende Schilder beziehungsweise Markierungen anzubringen.
Nachtrag zur Niederschrift, das Ordnungsamt wird anlässlich der nächsten Kirmes bereits darauf achten. Anlage/n:
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