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Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt: a) gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Stadt Wermelskirchen vom 21.10.2024. Die Bilanzsumme beläuft sich in Aktiva und Passiva auf 351.039.616,87 €, die Summe der Erträge auf 115.338.958,96 € und die Summe der Aufwendungen auf 106.738.872,25 €. b) gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW, den Jahresüberschuss in Höhe von 8.600.086,71 € der Ausgleichsrücklage zuzuführen. Der Bestand der Ausgleichsrücklage steigt damit zum 01.01.2022 auf 9.948.478,71 €. Der Betrag der Allgemeinen Rücklage bleibt unverändert bei 92.993.611,16 €. c) gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2021 die Entlastung zu erteilen.
Sachverhalt:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in der Sitzung am 18.10.2023 (Vorlage 0222/2023) einstimmig beschlossen, die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 auf die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BPG Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH zu übertragen. Der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wermelskirchen zum 31.12.2021 und des Lageberichts für das Haushaltsjahr 2021 einschließlich des Bestätigungsvermerkes stellen die Grundlage für die Prüfung und Beratung durch den Rechnungsprüfungsausschuss dar.
In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 13.11.2024 wurden die Ausschussmitglieder durch den Wirtschaftsprüfer über die Prüfung des Jahresabschlusses informiert. Fragen der Ausschussmitglieder zum vorliegenden Prüfungsbericht wurden beantwortet. Im Anschluss an die Beratung hat der Rechnungsprüfungsausschuss beschlossen, gegenüber dem Rat der Stadt folgende Stellungnahme zum Ergebnis der Jahresabschlussprüfung 2021 der Stadt Wermelskirchen gemäß § 59 Abs. 3 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) abzugeben:
Der Rechnungsprüfungsausschuss übernimmt den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BPG. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich ein eigenes Urteil zum Jahresabschluss 2021 gebildet und schließt sich den Ergebnissen des Prüfberichts der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft an. Der Rechnungsprüfungsausschuss erhebt gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW auf der Grundlage des vorgelegten Prüfungsberichts keine Einwendungen und billigt den von der Bürgermeisterin aufgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2021 und den Lagebericht 2021.“
a) den Jahresabschluss 2021 der Stadt Wermelskirchen gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW festzustellen und b) der Bürgermeisterin für das Jahr 2021 gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW Entlastung zu erteilen.“
Gemäß § 96 Abs. 1 GO soll der Jahresüberschuss der Ausgleichsrücklage zugeführt werden.
Anlage/n:
Prüfbericht zum Jahresabschlusses 2021
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