Vorlage - 0183/2024  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2025 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst"
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Schulz, Claudia
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
25.11.2024 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (offen)   
Rat der Stadt Entscheidung
09.12.2024 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1_Kalkulation Rettungsdienst inkl. NA-Gebühr_2025  
Anlage 2_Anlagenachweis Rettungsdienst Plan 2025  
Anlage 3_22 Nachtragssatzung Rettungsdienst 2025  

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

a)      Die Gebührentarife für den Rettungsdienst werden ab dem 01.01.2025 wie folgt festgesetzt:

 

Krankentransportwagen (KTW) je Transport       583,00 €

(vorher 466,00 € = 381,00 € + Leitstellengebühr i.H.v. 85,00 €)

 

Rettungstransportwagen (RTW) je Einsatz       664,00 €

(vorher 664,00 € = 579,00 € + Leitstellengebühr i.H.v. 85,00 €)

 

Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) inkl. Notarzt je Einsatz      871,00 €

(vorher 763,00 €)

 

KTW Kilometergebühr außerhalb Stadtgebiet (je km)          1,50 €

(unverändert)

 

b)      Die 22. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten Fassung.

 

 

Ein Exemplar der 22. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Jahr 2025 zur Kostenrechnenden Einrichtung "Rettungsdienst" (Kostenträger 020901) vor.

 

Rechtsgrundlage für die Berechnung der Rettungsdienstgebühren bilden das Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (Rettungsgesetz NRW - RettG NRW), das Kommunalabgabengesetz für das Land NordrheinWestfalen (KAG NRW) und die Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen. Die Kostenrechnende Einrichtung soll gem. den Vorschriften des KAG NRW ausgeglichen gestaltet sein.

 

Im Rahmen des Rettungsdienstes werden folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren abgegolten:

 

  • Krankentransport
     
  • Notfallrettung und Notfalltransport
     
  • Notärztliche Versorgung

 

Der Ausgleich kann beim Krankentransportwagen (KTW), beim Rettungstransportwagen (RTW) und beim Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) inklusive Notarzt nur durch Steigerung der Gebühren erreicht werden.

 

Die Gebührentarife für den Rettungsdienst (einschließlich der Umlage für die Leitstelle) sind - vorbehaltlich des Einvernehmens mit den Krankenkassenverbänden - ab dem 01.01.2025 auf der Basis der Gebührenkalkulation 2025 wie folgt festzulegen:

 

KTW 583,00 €

 

RTW 664,00 €

 

NEF (inkl. NA) 871,00 €

 

 

Nach den Regelungen KAG NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.

 

Die Ausgleichsverpflichtung stellt sich wie folgt dar:

 

 

KTW

RTW

NEF

 

 

Ergebnis 2019 (Ausgleich spätestens 2023)

29.881 €

-26.992 €

-123.017 €

 

 

Verrechnung mit Vorjahren

-29.881 €

26.992 €

73.883 €

 

 

verbleiben aus 2019

0 €

0 €

-49.134 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis 2020 (Ausgleich spätestens 2024)

-95.502 €

-439.164 €

-165.871 €

 

 

Verrechnung mit Vorjahren

44.895

224.164

106.463

 

 

verbleiben aus 2020

-50.607

-215.000

-59.409

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis 2021 (Ausgleich spätestens 2025)

-68.438 €

-74.369 €

8.478 €

 

 

Verrechnung mit Vorjahren

13.616 €

74.369 €

-8.478 €

 

 

verbleiben aus 2021

-54.822 €

0 €

0 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis 2022 (Ausgleich spätestens 2026)

76.626 €

297.596 €

121.951 €

 

 

Verrechnung mit Vorjahren

-76.626 €

-119.392 €

-121.951 €

 

 

verbleiben aus 2022

0 €

178.204 €

0 €

 

 

Ergebnis 2023 (Ausgleich spätestens 2027)

0 €

0 €

0 €

 

 

- Ergebnisse stehen noch aus -

0 €

0 €

0 €

 

 

verbleiben aus 2023

0 €

0 €

0 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verbleibende Ausgleichssumme

-105.429

-36.796

-108.542

 

 

Vortrag in Kalkulation 2023

50.000 €

110.000 €

80.000 €

 

 

Vortrag in Kalkulation 2024

30.000 €

105.000 €

28.542

 

 

Vortrag in Kalkulation 2025

25.429 €

-95.000 €

0 €

 

 

Verbleibende Ausgleichssumme

0

83.204

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gemäß den Anforderungen des KAG NRW ist die Ausgleichsverpflichtung vorstehend getrennt nach den Fahrzeugarten KTW, RTW und NEF dargestellt. Nach Ausgleich der jeweiligen Überschüsse bzw. Fehlbeträge aus den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 mit den Überschüssen bzw. Fehlbeträgen aus anderen Vorjahren und den Kalkulationsvorträgen in 2023, 2024 und 2025 verbleibt eine Ausgleichsverpflichtungr die beiden RTW in Höhe von 83.204. Das Betriebsergebnis für 2023 steht noch aus. Überschüsse und Defizite aus 2023 wären spätestens 2027 auszugleichen.

 

 

Gespräch mit den Krankenkassenverbänden

 

Der Abstimmungsprozess mit den Krankenkassenverbänden ist noch nicht abgeschlossen. Daher wird die vorliegende Kalkulation vorbehaltlich des Einvernehmens aufgestellt.

 

Alle Kosten- und Erlöspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2025 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2024 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen. Der Gebührenbedarf steigt gegenüber dem Vorjahr insgesamt um 541.832 €.

 

 

Abweichungen gegenüber dem Vorjahr ergeben sich bei folgenden Positionen:

 

  • Kreisleitstellengebühr
     

Ein wesentlicher Kostenfaktor der für 2025 kalkulierten Gebühren ist die veränderte Behandlung der Kreisleitstellengebühren. Der Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises unterhält als Träger des Rettungsdienstes gemäß § 7 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (RettG NRW) die Kreisleitstelle zur Lenkung aller Einsätze der Notfallrettung im Rheinisch-Bergischen Kreis. Aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Vertrages erhob die Stadt Wermelskirchen die vom Rheinisch-Bergischen Kreis durch Satzung festgelegte Kreisleitstellengebühr und leitete die Einnahmen an ihn weiter. Das Verwaltungsgericht Köln sah hierin einen Rechtsverstoß. Der Vertrag wurde daraufhin in beiderseitigem Einvernehmen gekündigt.

 

Der Rheinisch-Bergische Kreis wird stattdessen ab dem 01.01.2025 eine anteilige Kostenumlage gemäß § 14 RettG NRW für die Inanspruchnahme der Leitstelle erheben. Grundlage der Umlage ist die vom Rheinisch-Bergischen Kreis mit den Krankenkassenverbänden abgestimmte Kalkulation der Kosten für die Leitstelle.

 

Die bislang nur als durchlaufende Posten erhobenen zusätzlichen Gebühren je Transport sind daher ab 01.01.2025 als eigene Kosten in der Gebührenkalkulation zu berücksichtigen. Dies führt auf den ersten Blick zu deutlich höheren Gebühren. Allerdings stellt die Leitstellengebühr keine eigene Gebührenposition mehr dar und wird zukünftig nicht mehr zusätzlich zu der Gebühr der Stadt Wermelskirchen erhoben. Vor diesem Hintergrund sind die kalkulierten Gebührensätze am dem 01.01.2025 anders zu betrachten.

 

So wurde bisher die Gebühr für einen Standardtransport mit einem Rettungstransportwagen von 579,00 € zuzüglich der Leitstellengebühr von 85,00 € erhoben; insgesamt also 664,00 €. Ab dem 01.01.2025 wird nur noch eine Gebühr erhoben. Nach der aktuellen Kalkulation wird diese dann einschließlich der Umlage für die Leitstelle weiterhin 664,00 € betragen (Gebühr bleibt in Summe unverändert). Für einen Standardtransport mit einem Krankentransportwagen wurde eine Gebühr von 381,00  zuzüglich der Leitstellengebühr von 85,00 € erhoben, insgesamt also 466,00 €. Hier wird die Gebühr ab dem 01.01.2025 dann einschließlich der Umlage für die Leitstelle 583,00 € betragen (+ 117,00 €).

 

  • r die Kalkulation der Notarztgebühr wurde seitens des Krankenhaus Wermelskirchen die Personalkostenplanung 2025 zur Verfügung gestellt. Die voraussichtlichen Kosten für medizinisches Verbrauchsmaterial und Medikamenter die Rettungsdienstfahrzeuge wurden auf Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2024 ermittelt.

 

  • Der Ansatz für Gebrauchsgegenstände beinhaltet die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheits- und medizinischen Kontrollen der vorhandenen Geräte (wie z.B. EKG, Defibrillator, Perfusoren, Beatmungsgeräte) von ca. 25.500 €. Hinzu kommen Kosten für Verbrauchs- und Ausbildungsmaterial sowie kleinere Ersatzbeschaffungen von ca. 23.800 €.

 

  • In 2024 wurde die Arbeits- und Dienstkleidung auf Leasing & Lohnwäsche umgestellt. Die Vergabe ist als Rahmenvereinbarung für 4 Jahre erfolgt. Die Kosten für 2025 belaufen sich auf 85.000 €. Bei der Beschaffung von Dienstkleidung sind nur noch Beschaffungen von Schuhen, Helmen, Handschuhen, etc. von ca. 26.500 € vorgesehen.

 

  • Der Ansatz für Aus- und Fortbildung beinhaltet die jährlich vorgeschriebene Ausbildung der Mitarbeitenden im Rettungsdienst i.H.v. 57.500 €, Kosten für die Untersuchungen Führerschein/G26.1/G42 i.H.v. 21.000  sowie Kosten für die Vollausbildung zur Notfallsanitäterin bzw. zum Notfallsanitäter i.H.v. 113.000 €. Die Kosten wurden anhand des Finanzierungserlass für die Notfallsanitäterausbildung vom 23.07.2024 berechnet. Lt. Rettungsdienstbedarfsplan des Rheinisch-Bergischen Kreises dürfen in der RW Stadtmitte und RW Kreckersweg pro Jahr jeweils zwei Notfallsanitäterinnen bzw. -sanitäter ausgebildet werden.

 

Hinzu kommen kleinere Beträge für weitere Ausbildungen (wie z.B. Praxisanleitung, MPG Beauftragte bzw. Beauftragter, Lagersicherheit, Desinfektor, Arzneimittelbeauftragte bzw. Arzneimittelbeauftragter, Gruppenführerin bzw. Gruppenführer RettD) i.H.v. 27.500 €.

 

  • Die kalkulatorischen Kosten steigen gegenüber dem Vorjahr um ca. 22.000 €. Die Ersatzbeschaffung für den KTW ist in 2025 erstmalig ganzjährig berücksichtigt. Hinzu kommen größere Ersatzbeschaffungen für den Rettungsdienst allgemein (Corpuls C1 und C3, Videolaryngoskope, Vakuummatratze, Schaufeltrage, AccuVac, Medikamentenkühlschrank, etc.). Die geplante Ersatzbeschaffung für das NEF wurde in 2024 eingeleitet. Die Kosten werden voraussichtlich erst 2025 zum Tragen kommen. Bei den kalkulatorischen Zinsen wurde der Zinssatz von 2,90 % angewendet. Dieser ergibt sich aus dem 30-jährigen Durchschnitt der Emissionsrenditen für festverzinsliche Wertpapiere.

 

  • Die Kosten der Gebäudewirtschaft steigen in Summe nur geringfügig. Die Personal- und Sachkosten sowie die Reinigungskosten steigen aufgrund tariflicher Erhöhungen. Die Kosten für Heizung, Strom, Wasser und Abwasser wurden auf Basis der Vorjahresergebnisse sowie der Entwicklung in 2024 ermittelt und entsprechend angepasst. Die weitere Preisentwicklung für Strom und Gas ist nach wie vor nicht abschätzbar. Die Kosten für Grundbesitzabgaben etc. steigen geringfügig aufgrund höherer Beiträge für Gebäudeversicherung. Des Weiteren ist die Entwicklung der Grundsteuer derzeit nicht absehbar.

 

 

Die Einsatzzahlen für die Kalkulation 2025 wurden auf der Basis der Einsatzzahlen der letzten Jahre ermittelt. Die Zahl der abgerechneten und der geplanten Einsätze stellt sich wie folgt dar:

 

Jahr

KTW

RTW

NEF

Summe

 

 

 

(inkl. NA)

 

 

 

 

 

 

2014

1.590

2.915

1.854

6.359

2015

1.657

2.987

1.892

6.536

2016

1.814

3.190

2.123

7.127

2017

1.641

3.197

1.937

6.775

2018

1.380

3.334

2.013

6.727

2019

1.443

3.393

1.809

6.645

2020

1.256

3.226

1.681

6.163

2021

1.065

3.304

1.739

6.108

2022

1.242

3.600

1.748

6.590

2023

   897

3.542

1.520

5.959

2024 Plan

1.417

3.493

1.837

6.747

 

 

 

 

 

Plan 2025

1.200

3.500

1.700

6.400

 

 

Entsprechend der Vereinbarung mit den Krankenkassenverbänden wurden auch bei der Gebührenkalkulation 2025 Fehleinsätze berücksichtigt. Ebenso sind Gebührenausfäller Fehleinsätze aus dem Allgemeinen Haushalt der Stadt zu tragen (256.900).            


 

Anlage/n:

 

 Gebührenkalkulation für das Jahr 2025 (Anlage 1)

 Anlagennachweis „Rettungsdienst“ (Anlage 2)

 22. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt  Wermelskirchen vom 28.01.1992 (Anlage 3)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_Kalkulation Rettungsdienst inkl. NA-Gebühr_2025 (254 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2_Anlagenachweis Rettungsdienst Plan 2025 (524 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3_22 Nachtragssatzung Rettungsdienst 2025 (193 KB)      

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche:

 

 

 

 

Datum, Unterschrift