Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt wählt in die Verbandsversammlung des Bergischen Transportverbandes (BTV): Mitglied Stellvertreter Sachverhalt: Gemäß § 3 der Zweckverbandsatzung für den Bergischen Transportverband richtet sich die Zahl der in die Verbandsversammlung zu entsendenden Vertreter nach der Einwohnerzahl der Verbandsmitglieder und zwar dergestalt, dass von jedem Verbandsmitglied je angefangene 50.000 Einwohner zwei Vertreter zu entsenden sind, darunter der Hauptverwaltungsbeamte bzw. ein von ihm bestellter Vertreter. Das heißt, es ist ein Vertreter zu wählen.
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