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Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt die Erstellung des Entwurfs 2024 des Regionalplans Köln zur Kenntnis. Sachverhalt:
Aufgrund neuer Anforderungen an den Raum und geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen wurde die Neuaufstellung des Regionalplans Köln erforderlich. So wurde zunächst durch den Regionalrat der Aufstellungsbeschluss am 10.12.2021 beschlossen. Eine öffentliche Auslegung folgte vom 07.02.2022 bis zum 31.08.2022.
Hierzu wurde am 20.06.2022 durch den Rat der Stadt Wermelskirchen beschlossen keine Änderungs- oder Ergänzungswünsche vorzubringen (siehe Anlage 1). Durch die Stadt Wermelskirchen zuvor im informellen Verfahren vorgebrachte Anregungen wurden weitestgehend von der Bezirksregierung Köln eingearbeitet.
Nach der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs des Regionalplans wurden Eingaben gemacht, die nach Abwägungsprozessen in einer Überarbeitung des Entwurfs eingeflossen sind. Neben den Eingaben wurden zudem Änderungen des Landesentwicklungsplans LEP NRW in den Regionalplan eingearbeitet. Auch hierzu eingegangene Rechtsprechungen, sowie Änderungen des gesetzlichen Rahmens, insbesondere des Raumordnungsgesetztes ROG, wurden berücksichtigt. Hintergrund war, dass das Oberverwaltungsgericht Münster überwiegende Teile des 1. Änderungsverfahrens zum Landesentwicklungsplans LEP NRW mit Urteil vom 21.03.2024 für unwirksam erklärte.
Aus den gesammelten Daten wurde im Jahr 2024 ein zweiter Planentwurf erstellt, bei dem über 1000 Planänderungen eingearbeitet wurden. Für diesen wurde am 11.10.2024 durch den Regionalrat die Durchführung einer zweiten Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Diese fand vom 15.10.2024 bis zum 15.11.2024 statt, weshalb eine Beteiligung der politischen Gremien vorab nicht mehr möglich war.
Für die Stadt Wermelskirchen ergeben sich allerdings aus dem Entwurf 2024 keine nennenswerten Änderungen im Vergleich zu der Fassung des Regionalplans Köln aus dem Jahr 2021. Deshalb hat die Verwaltung wiederum keine Änderungs- oder Ergänzungswünsche vorgebracht.
Der neue Entwurf fasst nun die drei räumlichen und die beiden sachlichen Teilabschnitte „Nichtenergetische Rohstoffe“ und „Erneuerbare Energien“ des geltenden Regionalplans zusammen und schafft so einen einheitlichen Plan für die gesamte Planungsregion.
Nach der Erfassung und Auswertung der Stellungnahmen der zweiten Beteiligung und der Erstellung von Ausgleichvorschlägen sowie Abstimmung mit dem Regionalrat, soll es Mitte 2025 zu einem Feststellungsbeschluss kommen. Es folgt die Anzeige im dritten Quartal des Jahres 2025.
Anlage/n:
Anlage 1 – Beschlussvorlage 0110/2022
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