Vorlage - 0190/2024  

 
 
Betreff: Beteiligung des Energieversorgers "Bergische Energie- und Wasser GmbH (BEW)" an der Energiegenossenschaft Bergisches Land eG
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Dirk
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Bau Vorberatung
04.12.2024 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bau ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
09.12.2024 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage - Satzung der Energie-Genossenschaft Bergisches Land eG  

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Bau empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt erklärt sich vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Bezirksregierung Köln mit der Beteiligung der Bergische Energie- und Wasser-GmbH (BEW) an der Energiegenossenschaft Bergisches Land e.G. von zunächst zwei Anteilen zu insgesamt 1.000 und einer Aufstockung der Anteile auf bis zu 20 Anteile zu insgesamt 10.000 € einverstanden.

 

Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde oder das Registergericht sowie aus steuerlichen oder sonstigen Gnden Änderungen dieses Beschlusses als notwendig und zweckmäßig erweisen, erklärt sich der Rat mit diesen Änderungen einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses nicht verändert wird.

 

 


Sachverhalt:

 

1. Hintergrund

Die RheinEnergie AG (Rhein Energie) ist am Grundkapital der rhenag Rheinische EnergieAG (rhenag) mit 54,4 % beteiligt. Die verbleibenden 45,6 % der Anteile an der rhenag hält die Westenergie AG.

 

Die rhenag wiederum ist mit 19,47 % der Anteile an der BEW Bergische Energie- und Wasser-GmbH (BEW) beteiligt. Neben der rhenag sind an der BEW die Hansestadt Wipperfürth (29,96 %), die Schloss-Stadt Hückeswagen (25,47 %) und die Stadt Wermelskirchen (25,10 %) beteiligt.

 

Die BEW versorgt seit rund 70 Jahren über 90.000 Einwohnern der Region mit Strom, Gas und Wasser. Im Unternehmensverbund übernimmt die BEW den Netzbetrieb für Gas und Wasser sowie alle Vertriebsaktivitäten. Sie hat sich zu einem modernen Energiedienstleister entwickelt, dem ökologisches Engagement wichtig ist. Sie fördert die Elektromobilität und hat in den letzten Jahren zahlreiche Photovoltaikanlagen errichtet.

 

 

2. Beteiligung an der Energie-Genossenschaft Bergisches Land

Die Zukunft der Energiegewinnung im Bergischen Land gemeinsam gestalten" - unter diesem Motto wurde die Energie-Genossenschaft Bergisches Land eG (EGBL) im Jahr 2009 durch Bürger, die Volksbank Wipperfürth - Lindlar eG, heute Volksbank Berg eG, und die Gemeinde Lindlar gegründet. Durch ihr Engagement wurden diverse Photovoltaik-Projekte realisiert, Wind- und Wasserkraftprojekte geplant und viele neue Mitglieder, Gemeinden und Unternehmen des Bergischen Landes gewonnen.

 

Zurzeit laufen viele Gespräche mit Windparkprojektierern und Planern. Des Weiteren ist die Genossenschaft Kooperationspartner der Gelsen Windpark bei einem Windparkprojekt in Olpe/Wenden sowie der AggerEnergie und der RheinEnergie für Freiflächen-PV-Anlagen in Teilen des Bergischen Landes.

 

In den letzten beiden Jahren wurden mehrere Gespräche über mögliche gemeinsame Projekte der Genossenschaft und der BEW geführt. Leider kam es bisher zu keinem konkreten Projekt. Die BEW möchte sich dennoch nicht nur als Kooperationspartner positionieren, sondern ebenfalls als Mitglied der Genossenschaft ein Signal setzen und als solches die Projekte der EGBL unterstützen.

 

Aus diesem Grund ist es vorgesehen, dass die BEW zunächst den Antrag auf Mitgliedschaft in der Energie-Genossenschaft Bergisches Land eG stellt und zwei Geschäftsanteile im Wert von insgesamt 1.000 € erwirbt. Für Neumitglieder ist mangels konkreter Projekte nur der Erwerb von zwei Anteilen möglich. Sobald weitere Projekte finanziert werden müssen, können die Anteile auf maximal 20 Anteile aufgestockt werden (10.000 €).

 

In der Sitzung des Aufsichtsrates am 17.06.2024 wurde daher folgender Beschluss gefasst: Der Aufsichtsrat stimmt der Beteiligung an der Energie-Genossenschaft Bergisches Land eG mit bis zu 20 Anteilen einstimmig zu. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der Anzeige bei der Bezirksregierung sowie der Zustimmung der Städte Wipperfürth, Hückeswagen, Wermelskirchen und Köln.“

 

 

3. Eckpunkte der vertraglichen Ausgestaltung

Die Firma der Genossenschaft lautet: Energie-Genossenschaft Bergisches Land eG und sie hat ihren Sitz in Lindlar.

 


Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. Die Genossenschaft darf auch mit Nichtmitgliedern Geschäfte betreiben.

 

Gegenstand des Unternehmens ist:

a) die Errichtung und Unterhaltung von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien, insbesondere Photovoltaikanlagen,

b) der Absatz der gewonnenen Energie in Form von Strom, Gas und/oder Wärme,

c) die Unterstützung und Beratung in Fragen der regenerativen Energiegewinnung, einschließlich der Information von Mitgliedern und Dritten, sowie der Öffentlichkeitsarbeit,

d) gemeinsamer Einkauf von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien für Mitglieder und Dritte.

 

Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen.

 

 

4. Wirtschaftlichkeit und Finanzierung

Die Finanzierung von zunächst zwei Geschäftsanteilen i. H. v. 1.000 erfolgt aus den liquiden Mitteln der BEW. Auch die weitere Finanzierung von ggf. bis zu 9.000 erfolgt aus den liquiden Mitteln.

 

Bereits im ersten Jahr (2009) konnten 2,5% Dividende (in den Folgejahren meist 2,75%) ausgezahlt werden. Auch für 2023 lag die Dividende über 2%. Neben den wirtschaftlichen Aspekten stehen die strategischen Aspekte im Vordergrund. Die BEW möchte sich nicht nur wie bisher als Kooperationspartner positionieren, sondern ebenfalls als Mitglied der Genossenschaft ein Signal zur Gestaltung der Energiewende vor Ort setzen und als solches die Projekte der EGBL unterstützen.

 

 

5. Chancen und Risiken

Als Mitglied der Genossenschaft möchte sich die BEW nicht nur als Kooperationspartner, sondern auch als aktiver Partner für Erneuerbare-Energien-Projekte der Genossenschaft positionieren. Die BEW hat die Möglichkeit, in einem Konsortium von über 300 Mitgliedern sowie Partnern auf Kreis-, Kommunal- und Unternehmensebene im Bergischen Land die Energiewende vor Ort aktiv zu gestalten und als mittelbare Eigentümerin an den Projekten zu partizipieren.

 

Konkret beteiligt sich die BEW als Mitglied der Genossenschaft daran

- Erneuerbare Energien im Bergischen Land zu wirtschaftlichen Bedingungen zu erzeugen und damit einen wertvollen Beitrag zum regionalen Klimaschutz zu leisten,

- die Energiewende im Bergischen Land voranzutreiben und eine breite Öffentlichkeit für das Thema zu schaffen,

- die regionale Wertschöpfung durch den Ausbau regenerativer Energien im Bergischen Land zu erhöhen

- möglichst viele Bürgerinnen und Bürger an zukunftsweisenden Energieerzeugungsanlagen zu beteiligen.

 

Da eine Nachschusspflicht gesellschaftsrechtlich ausgeschlossen ist, bestehen für die BEW

keine finanziellen Risiken.

 

 

6. Gremienbefassungen und kommunalrechtliche Zulässigkeit

Geleitet vom Grundgedanken, dass jegliches kommunale Handeln der demokratischen Legitimation bedarf und dieses bei einer (mittelbaren) wirtschaftlichen Betätigung gemäß den §§ 107 ff GO NRW auf einem anzeigepflichtigen Ratsbeschluss basieren muss, besteht auch hinsichtlich der seitens der BEW beabsichtigten Beteiligung die Notwendigkeit eines Beschlusses im Rat der Stadt Wermelskirchen mit anschließender Anzeige gemäß § 115 GO NRW. Der Beitritt zu der Genossenschaft ist insoweit kommunalrechtlich nach § 108 Abs. 6 GO NRW unbedenklich.

 


Anlage/n:

 

Satzung der Energie-Genossenschaft Bergisches Land eG
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage - Satzung der Energie-Genossenschaft Bergisches Land eG (150 KB)      

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in vollerhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: