Vorlage - RAT/0216/2004  

 
 
Betreff: Verwaltungsrat Stadtsparkasse Wermelskirchen
a) Wahl des Vorsitzenden
b) Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter
c) Wahl von zwei stellvertretenden Vorsitzenden
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Hermanns, Bettina
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
15.11.2004 
2. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen    

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt wählt in den Verwaltungsrat der Stadtsparkasse

 

a)    nach § 9 SpG  … zum Vorsitzenden;

 

b)    als Mitglied                                   sowie als Stellvertreter

 

c)    zum 1. Stellvertreter des Vorsitzenden und

       zum 2. Stellvertreter des Vorsitzenden 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Nach § 4 Absatz 1 der Satzung für die Stadtsparkasse besteht der Verwaltungsrat der Stadtsparkasse aus dem Vorsitzenden, zwölf weiteren sachkundigen Mitgliedern, davon        zwei Dienstkräften der Sparkasse.

 

a)    Nach § 9 SpG i.V. mit § 50 Abs. 2 GO wählt die Vertretung des Gewährträgers eines             ihrer Mitglieder oder den Hauptverwaltungsbeamten zum Vorsitzenden des            Verwaltungsrates. Der Bürgermeister bekundet seine Bereitschaft, den Vorsitz zu      übernehmen.

 

b)    Vom Rat der Stadt sind zwölf Mitglieder (einschließlich zwei Dienstkräfte der Stadtsparkasse) in den Verwaltungsrat zu wählen.      

 

c)    Nach § 9 des Sparkassengesetzes wählt der Rat der Stadt aus den Mitgliedern des   Verwaltungsrates einen 1. und 2. Stellvertreter des Vorsitzenden.

       Die Grundsätze der Verhältniswahl (§ 50 Absatz 3 und 4 GO NW) sind anzuwenden.

 

 

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

x

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Stammbaum:
RAT/0216/2004   Verwaltungsrat Stadtsparkasse Wermelskirchen a) Wahl des Vorsitzenden b) Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter c) Wahl von zwei stellvertretenden Vorsitzenden   Haupt- und Personalamt   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/1742/2009   Verwaltungsrat Stadtsparkasse Wermelskirchen a) Wahl des Vorsitzenden b) Wahl der Mitglieder und deren Stellvertreter c) Wahl von zwei stellvertretenden Vorsitzenden d) Wahl eines Mitgliedes sowie zweier Vertreter zum Delegierten in der Verbandsversammlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes   Haupt- und Personalamt   Beschlussvorlage öffentlich