Vorlage - 0203/2024  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2025 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzende" sowie 7. Nachtragssatzung
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Blohm, Doreen
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Vorberatung
28.11.2024 
Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
09.12.2024 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1 - Kalkulation Kanal 2025  
Anlage 2 - Anlagennachweis Plan 2025  
Anlage 3 - 7. Nachtragssatzung ABS  

Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen.

 

a) Die Gebührentarife für den Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzende“ werden ab dem 01.01.2025 wie folgt festgesetzt:

 

    Schmutzwasser      3,97 €

 

    Niederschlagswasser    1,76 €

 

    Durchleitungsgebühr    2,78 €

 

b) Dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Kanalbenutzende) einen Betrag in Höhe von 565.172 € zu entnehmen.

 

c) Die 7. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung, Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren (Abwasser-beseitigungssatzung ABS) vom 12.12.2017.

 

Ein Exemplar der 7. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.

 


 


Sachverhalt:

 

Die Betriebsleitung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2025r den Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzende" vor.

 

Rechtsgrundlagen für die Berechnung der Gebühren bilden das Kommunalabgabengesetz (KAG NRW), das Nordrhein-Westfälische Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz (AbwAG NRW), das Landeswassergesetz (LWG NRW) sowie die Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen. Die Kostenrechnende Einrichtung soll gem. den Vorschriften des KAG NRW ausgeglichen gestaltet sein.

 

Im Rahmen der “Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzende werden u. a. folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren abgegolten:

 

·         Unterhaltung und Betrieb des Kanalnetzes,

 

·         Unterhaltung und Betrieb der Sonderbauwerke,

 

·         Behandlung der Abwässer in einer Kläranlage (Umlage Wupperverband).

 

 A) Gebührenkalkulation 2025

 

Der Gebührenbedarf beim Teilanschluss Niederschlagswasser steigt gegenüber dem Vorjahr um 100.117 € (+ 2,3 %) auf 4.384.626 € (2024: 4.284.509 €). Bei einem Anteil der befestigten und in das Kanalnetz einleitenden Flächen von rd. 2.395.000 m² und unter Berücksichtigung einer Überdeckung aus Vorjahren in Höhe von 160.224 € (2024: 117.328 ) erhöht sich die Niederschlagswassergebühr je qm auf 1,76 € (+ 0,02 € /+ 1,1 %).

 

Der Gebührenbedarf beim Teilanschluss Schmutzwasser steigt gegenüber dem Vorjahr um 286.474 € (+ 4,4 %) auf 6.792.822 € (2024: 6.506.348 €). Es konnte eine Überdeckung aus Vorjahren in Höhe von 404.948 € in Abzug gebracht werden (2024: 326.287 €). Die Schmutzwassergebühr steigt gegenüber dem Vorjahr auf 3,97 € pro m³ (+ 0,21 € /+ 5,6 %). 

 

Darüber hinaus ist, wie bereits in den Vorjahren, eine so genannte Durchleitungsgebühr zu kalkulieren. Diese Gebühr wird von wenigen, speziellen Adressaten erhoben, die die Verbandsumlage direkt an den Wupperverband zahlen. Da die Verbandsumlage an den Wupperverband im normalen Gebührensatz für den Teilanschluss Schmutzwasser enthalten ist, ist dieser Gebührensatz für die Durchleitung - aufgrund der Rechtsprechung - separat zu ermitteln. Diese erhöht sich von 2,63 € in 2024 auf 2,78 € pro m³ (+ 5,7 %).

 

Die kalkulierte Frischwassermenge beim Schmutzwasser beläuft sich 2025 auf 1.620.000 . Dieser Wert orientiert sich am zu erwartenden gebührenfähigen Frischwasserverbrauch. Für die Durchleitungsgebühr wurde eine Menge von 44.800 m³ berücksichtigt, welche in der Gesamtmenge enthalten ist.

 

Die Gebühren 2025 stellen sich wie folgt dar:

 

 

Nach der Regelung des KAG NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.

 

Die Ausgleichsverpflichtung stellt sich wie folgt dar:

 

 

Überdeckungen der Jahre 2018 2022 sind in den vorhandenen Kalkulationen eingestellt worden.

 

B) Entwicklung der Ansätze

 

Alle Kosten und Erlöse der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2025 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2024 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen. Der Gebührenbedarf beträgt insgesamt 11.177.428 € und steigt damit gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 386.581 €. Bei nachfolgenden Kosten ergeben sich erhebliche Veränderungen gegenüber dem Vorjahr:

 

  • Der Ansatz der Instandhaltungen des Infrastrukturvermögens beinhaltet insbesondere die Sanierungen im Zusammenhang mit den festgestellten Schäden in den Einzugsgebieten der Kläranlagen. Hier reduzieren sich die Kosten gegenüber dem Vorjahr um 400.000 €.

 

  • Der Ansatzr Energiekosten steigt um rund 45.000 gegenüber dem Vorjahr.

 

  • Die Verteilung der Personalkosten zwischen den Produkten des Abwasserbetriebes wurde überprüft und an die Erfahrung der vergangenen Jahre angepasst. In Summe steigen die Personalkosten um 39.400 €. Grund hierfür sind hauptsächlich die aktuellen Tarifabschlüsse.

 

  • Der Ansatz Fortbildungskosten steigt gegenüber dem Vorjahr um 20.400 €. Dies hat den Grund, dass neben den normalen Fortbildungen der vorhandenen Mitarbeitenden, die fachlichen Kosten für zwei Ausbildungsplätze „Elektroniker*In für Betriebstechnik“ Berücksichtigung finden.

 

  • Der Ansatz Überprüfung Niederschlagswassergebühr reduziert sich auf 10.000 € (2024: 75.000 €). Hier sind in 2025 zunächst die Planungskosten berücksichtigt. Das Projekt selber soll in den Folgejahren starten.

 

  • Kalkulatorische Kosten

Die Kalkulatorischen Abschreibungen steigen um rund 605.873 €. Grund hierfür sind unter anderem gestiegene Energiekosten und here Baukosten.

 

Die kalkulatorischen Zinsen steigen um rund 47.408 €. In der Gebührenkalkulation 2025 wurde ein kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 2,90 % entsprechend der Regelung des KAG NRW berücksichtigt.

 

  • Der Verbandsbeitrag an den Wupperverband steigt gegenüber dem Vorjahr um rund 107.766 €.

 

  • Im Vorjahr stand für die Schmutzwassergebühr ein Auflösungsbetrag des Sonderpostens für den Gebührenausgleich in Höhe von 326.287 € (2025: 404.948 €), für das Niederschlagswasser in Höhe von 117.328 € (2025: 160.224 €) zur Verfügung.

 

C) 7. Nachtragssatzung

 

Zum 01.01.2025 muss aufgrund der vorgelegten Gebührenkalkulation 2025 die Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung, Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren (Abwasserbeseitigungssatzung ABS) vom 12.12.2017 angepasst werden, da sich eine Änderung der kostendeckenden Gebühren ergeben hat.


 


Anlage/n:

 

Anlage 1 - Gebührenkalkulation für das Jahr 2025

Anlage 2 - Auszug aus dem Anlagenachweis

Anlage 3 - 7. Nachtragssatzung Abwasserbeseitigung, Anschlussbeiträge und Kanalbenut-zungsgebühren (Abwasserbeseitigungssatzung ABS) vom 12.12.2017
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Kalkulation Kanal 2025 (140 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - Anlagennachweis Plan 2025 (51 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 - 7. Nachtragssatzung ABS (47 KB)      

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: