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Beschluss:
Der Betriebsausschuss des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen.
a) Die Gebührentarife für den Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzende“ werden ab dem 01.01.2025 wie folgt festgesetzt:
Schmutzwasser 3,97 €
Niederschlagswasser 1,76 €
Durchleitungsgebühr 2,78 €
b) Dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Kanalbenutzende) einen Betrag in Höhe von 565.172 € zu entnehmen.
c) Die 7. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung, Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren (Abwasser-beseitigungssatzung ABS) vom 12.12.2017.
Ein Exemplar der 7. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.
Sachverhalt:
Die Betriebsleitung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2025 für den Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzende" vor.
Rechtsgrundlagen für die Berechnung der Gebühren bilden das Kommunalabgabengesetz (KAG NRW), das Nordrhein-Westfälische Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz (AbwAG NRW), das Landeswassergesetz (LWG NRW) sowie die Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen. Die Kostenrechnende Einrichtung soll gem. den Vorschriften des KAG NRW ausgeglichen gestaltet sein.
Im Rahmen der “Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzende” werden u. a. folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren abgegolten:
· Unterhaltung und Betrieb des Kanalnetzes,
· Unterhaltung und Betrieb der Sonderbauwerke,
· Behandlung der Abwässer in einer Kläranlage (Umlage Wupperverband).
A) Gebührenkalkulation 2025
Der Gebührenbedarf beim Teilanschluss Niederschlagswasser steigt gegenüber dem Vorjahr um 100.117 € (+ 2,3 %) auf 4.384.626 € (2024: 4.284.509 €). Bei einem Anteil der befestigten und in das Kanalnetz einleitenden Flächen von rd. 2.395.000 m² und unter Berücksichtigung einer Überdeckung aus Vorjahren in Höhe von 160.224 € (2024: 117.328 €) erhöht sich die Niederschlagswassergebühr je qm auf 1,76 € (+ 0,02 € /+ 1,1 %).
Der Gebührenbedarf beim Teilanschluss Schmutzwasser steigt gegenüber dem Vorjahr um 286.474 € (+ 4,4 %) auf 6.792.822 € (2024: 6.506.348 €). Es konnte eine Überdeckung aus Vorjahren in Höhe von 404.948 € in Abzug gebracht werden (2024: 326.287 €). Die Schmutzwassergebühr steigt gegenüber dem Vorjahr auf 3,97 € pro m³ (+ 0,21 € /+ 5,6 %).
Darüber hinaus ist, wie bereits in den Vorjahren, eine so genannte Durchleitungsgebühr zu kalkulieren. Diese Gebühr wird von wenigen, speziellen Adressaten erhoben, die die Verbandsumlage direkt an den Wupperverband zahlen. Da die Verbandsumlage an den Wupperverband im normalen Gebührensatz für den Teilanschluss Schmutzwasser enthalten ist, ist dieser Gebührensatz für die Durchleitung - aufgrund der Rechtsprechung - separat zu ermitteln. Diese erhöht sich von 2,63 € in 2024 auf 2,78 € pro m³ (+ 5,7 %).
Die kalkulierte Frischwassermenge beim Schmutzwasser beläuft sich 2025 auf 1.620.000 m³. Dieser Wert orientiert sich am zu erwartenden gebührenfähigen Frischwasserverbrauch. Für die Durchleitungsgebühr wurde eine Menge von 44.800 m³ berücksichtigt, welche in der Gesamtmenge enthalten ist.
Die Gebühren 2025 stellen sich wie folgt dar:
Nach der Regelung des KAG NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.
Die Ausgleichsverpflichtung stellt sich wie folgt dar:
Überdeckungen der Jahre 2018 – 2022 sind in den vorhandenen Kalkulationen eingestellt worden.
B) Entwicklung der Ansätze
Alle Kosten und Erlöse der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2025 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2024 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen. Der Gebührenbedarf beträgt insgesamt 11.177.428 € und steigt damit gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 386.581 €. Bei nachfolgenden Kosten ergeben sich erhebliche Veränderungen gegenüber dem Vorjahr:
Die Kalkulatorischen Abschreibungen steigen um rund 605.873 €. Grund hierfür sind unter anderem gestiegene Energiekosten und höhere Baukosten.
Die kalkulatorischen Zinsen steigen um rund 47.408 €. In der Gebührenkalkulation 2025 wurde ein kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 2,90 % entsprechend der Regelung des KAG NRW berücksichtigt.
C) 7. Nachtragssatzung
Zum 01.01.2025 muss aufgrund der vorgelegten Gebührenkalkulation 2025 die Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung, Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren (Abwasserbeseitigungssatzung ABS) vom 12.12.2017 angepasst werden, da sich eine Änderung der kostendeckenden Gebühren ergeben hat.
Anlage/n:
Anlage 1 - Gebührenkalkulation für das Jahr 2025 Anlage 2 - Auszug aus dem Anlagenachweis Anlage 3 - 7. Nachtragssatzung Abwasserbeseitigung, Anschlussbeiträge und Kanalbenut-zungsgebühren (Abwasserbeseitigungssatzung ABS) vom 12.12.2017
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