Beschlussvorschlag: Die Ratsmitglieder wählen folgende Vertreter der Stadt Wermelskirchen und deren Stellvertreter in die Mitgliederversammlung des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes: Mitglied Stellvertreter Sachverhalt: Nach § 5 der Satzung des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes sind vom Rat der Stadt sechs Vertreter der Stadt Wermelskirchen in die Mitgliederversammlung zu wählen, darunter der Hauptverwaltungsbeamte bzw. ein von ihm bestellter Vertreter. Das heißt, es sind fünf Vertreter zu wählen.
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