Beschluss:
Der Rat der Stadt nimmt die Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2025 bis 2028 gem. § 9 Abs. 2 Kommunalhaushaltsverordnung NRW zur Kenntnis. Sachverhalt:
Der Rat der Stadt hat am 01.07.2024 den Doppelhaushalt für 2024/2025 beschlossen. Nach § 9 Abs. 2 der Kommunalhaushaltsverordnung NRW ist dem Rat der Stadt eine Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung vor Beginn des zweiten Haushaltsjahres vorzulegen.
Die Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung ist als Anlage beigefügt. Hierbei sind die Fortschreibung der Orientierungsdaten 2025 - 2028 berücksichtigt sowie die Auswirkungen aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2025. Bei den Steuern gibt es daher geringfügige Anpassungen.
Zudem ergeben sich Schlüsselzuweisungen für die Jahre 2025 - 2028, die allerdings auch wieder Auswirkungen auf die Kreisumlage haben werden.
Der erhöhte Finanzbedarf im Bereich der Hilfen zur Erziehung (siehe Vorlage 0213/2024) wirkt sich auch in den Folgejahren bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie beim Transferaufwand entsprechend aus. Ermittlungen des Fachamtes gehen von einem zusätzlichen Bedarf für das Jahr 2025 in Höhe von rd. 4 Mio. € aus. Dieser Wert wurde auch in den Folgejahren berücksichtigt.
Der Rheinisch-Bergische Kreis weist in seinem Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2025/2026 eine Erhöhung der Kreisumlage aus. Diese wurde entsprechend berücksichtigt. Hieraus ergibt sich eine jährliche Mehrbelastung des städtischen Haushaltes in Höhe von rd. 2 Mio. € (2026) bis 2,3 Mio. € (2028).
Es ergeben sich im Finanzplanungszeitraum gegenüber der bisherigen Planung teils deutliche Verschlechterungen, die die negativen Ergebnisse noch verstärken. Dieses kann nur bedingt durch den Bestand der Ausgleichsrücklage gedeckt werden. Ab dem Jahr 2026 ist die Ausgleichsrücklage nach derzeitigem Stand aufgebraucht. Insofern müssen dann die Defizite durch die Allgemeine Rücklage gedeckt werden.
Die Entwicklung sowohl der Erträge als auch der Aufwendungen wird in 2025 genauestens beobachtet. Bei gravierenden Abweichungen wird zu gegebener Zeit eine Information der Politik erfolgen. Anlage/n:
Anlage 1: Fortschreibung der Ergebnisplanung Anlage 2: Fortschreibung der Finanzplanung
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