Vorlage - 0220/2024  

 
 
Betreff: Verwaltungsausschuss bei der Agentur für Arbeit; hier: Neuberufung der Mitglieder für die 14. Amtszeit ab dem 01.07.2022
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Houbertz, Stefan
Beratungsfolge:
Rat der Stadt
09.12.2024 
Sitzung des Rates der Stadt      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt stimmt dem gemeinsamen Vorschlag der Städte und Gemeinden des Rheinisch-Bergischen Kreises zu, Herrn Kreisdezernent Jürgen Langenbucher als Mitglied des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit Bergisch Gladbach r die Zeit bis zum Ende der Legislaturperiode, dem 30.06.2028  zu benennen.


Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 05.12.2024, eingegangen am 06.12.2024, hat der Kreis mitgeteilt,

dass Herr Dr. Erik Werdel sein Amt als Mitglied im Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Bergisch Gladbach zum 01.06.2024 niedergelegt hat. Damit verbunden ist auch die Niederlegung der stellvertretenden Mitgliedschaft im Ausschuss für anzeigepflichtige Entlassungen.

 

Die Bezirksregierung Köln hat den Landrat nunmehr aufgefordert, ihr einen mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden abgestimmten Vorschlag zur Neuberufung mitzuteilen.

 

Zu der Thematik ergehen folgende Hintergrundinformationen:

Die Neuberufung der Mitglieder des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit
Bergisch Gladbach erfolgt durch den Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit. Hierzu bedarf es entsprechender Vorschläge durch die vorschlagsberechtigten Stellen. Für die 14. Amtszeit hat der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit die Zahl der Mitglieder grundsätzlich auf vier je Gruppe (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Arbeitgeber, öffentliche Körperschaften) festgesetzt. Die Vorschläge der öffentlichen Körperschaften sind jeweils von den Bezirksregierungen zu bündeln und der Bundesagentur für Arbeit vorzulegen.

Die Bezirksregierung Köln hat hier von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, ein eigenes Vorschlagsrecht für einen Vertreter des Hauses geltend zu machen. Somit reduziert sich die Zahl der Vertreter aus dem kommunalen Bereich auf drei. Mit den zum Bezirk der Agentur für Arbeit Bergisch Gladbach gehörenden Gemeinden und Gemeindeverbände

 Stadt Leverkusen, Oberbergischer Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis

 

wurde seinerzeit vereinbart, eine paritätische Aufteilung vorzunehmen. Demzufolge können die Kommunen des Rheinisch-Bergischen Kreises ein Mitglied für die Neuberufung vorschlagen. Das Verfahren für die Benennung der Stellvertreter wird nach Angaben der Bezirksregierung gesondert geregelt.

 

In der laufenden Amtsperiode wurde Herr Kreisdirektor Dr. Werdel in den Verwaltungsausschuss berufen. r die Nachfolge bis zum Ende der Legislaturperiode, dem 30.06.2028, wird Herr Kreisdezernent Jürgen Langenbucher vorgeschlagen.

 

Die Zustimmung des Rates der Stadt zu dem vorstehenden Vorschlag wird hiermit empfohlen.