Vorlage - 0010/2025  

 
 
Betreff: Umzug der Kita Jörgensgasse
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Voß, Andreas
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Anhörung
27.01.2025 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt,

 

alternative Räumlichkeiten für die Städtische Kita Jörgensgasse im Gebäude Loches Platz von der Volksbank Rhein-Lahn-Limburg eG zum nächstmöglichen Zeitpunkt (sofern möglich, per Oktober 2025) anzumieten,

 

die Städt. Kita Jörgensgasse in die neu angemieteten Räumlichkeiten mit den derzeit vorhandenen 2 Kita-Gruppen zum nächstmöglichen Zeitpunkt (sofern möglich, per Oktober 2025) umziehen zu lassen,

 

die Kita Jörgensgasse mit dem Umzug um eine weitere Kita-Gruppe (Gruppenform II mit 10 Plätzen) frühestens zum 01.01.2026 zu einer dann wieder dreigruppigen Einrichtung zu erweitern

 

sowie  

 

den bisherigen Gebäudestandort Jörgensgasse 21 a nach dem Umzug nicht mehr als Kita-Standort zu nutzen.
 


Sachverhalt:

 

Die Stadt Wermelskirchen betreibt in eigener Trägerschaft im Gebäude Jörgensgasse 21 a die ursprünglich dreigruppige Kita Jörgensgasse seit dem Jahr 1986.

 

Beim Gebäude Jörgensgasse 21 a handelt es sich um einen ehemaligen Schulpavillon aus den 1970er Jahren, der seit Jahren stark sanierungsbedürftig ist. Mit Blick auf die Tatsache, dass es sich um ein rd. 50 Jahre altes Pavillongebäude handelt, stellt sich eine Sanierung aus bautechnischer Sicht allerdings als nicht mehr umsetzbar bzw. als nicht mehr wirtschaftlich dar.

 

Darüber hinaus hat der zuständige Landschaftsverband Rheinland mit Blick auf die Gebäudesituation die erforderliche Erlaubnis für den Betrieb der Einrichtung seit Jahren auf 2 Gruppen beschränkt und eine Befristung der Betriebserlaubnis für die gesamte Einrichtung ausgesprochen. In diesem Zusammenhang ist die Verwaltung aufgefordert worden, kurzfristige Alternativen für den Weiterbetrieb der Einrichtung zur Verfügung zu stellen.

 

Neben einem denkbaren Neubau, der mit Blick auf die Vielzahl von anstehenden Bauprojekten kurz- bis mittelfristig von der Bauverwaltung nicht umgesetzt werden kann, hat die Verwaltung versucht, den Weiterbetrieb der Kita Jörgensgasse durch die Anmietung von geeigneten umlichkeiten sicherzustellen.

 

In diesem Zusammenhang ist es der Verwaltung gelungen, die notwendigen Räumlichkeiten sowie die notwendige Außenspielfläche für eine dann wieder dreigruppige Kita Jörgensgasse im Gebäude Loches Platz von der Volksbank Rhein-Lahn-Limburg eG kurzfristig (sofern möglich, bereits ab Oktober 2025) für eine Mietdauer von 25 Jahren anmieten zu können.

 

Die notwendigen Vorplanungen sind in enger Abstimmung mit dem Landschaftsverband Rheinland durchgeführt worden, der die Nutzung der Räumlichkeiten begrüßt und als geeignet bestätigt hat. Die Inaussichtstellung der notwendigen Betriebserlaubnis für die Kita Loches Platz ist beim Landschaftsverband Rheinland beantragt.

 

In diesem Zusammenhang wird auf die Sitzungsvorlage 0002/2025 im nichtöffentlichen Teil verwiesen.


 


Anlage/n:

 


 


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: