Vorlage - 0015/2025  

 
 
Betreff: Aufnahmekriterien für die städtischen Kindertageseinrichtungen
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Voß, Andreas
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
18.02.2025 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Aufnahmekriterien für städtische Kindertageseinrichtungen Stand 11.2024  

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Aufnahmekriterien für die städtischen Kindertageseinrichtungen in der vorgelegten Form.
 


Sachverhalt:

 

Ein Urteil des OVG Münster hat einen örtlichen Jugendhilfeträger mit eigenen Kindertagesstätten dazu verpflichtet, einen zuvor abgelehnten Platz in einer

Kindertageseinrichtung zur Verfügung zu stellen. Das Gericht bezog sich bei seiner Entscheidung auf, aus seiner Sicht, nicht ausreichend transparente und nachvollziehbare Aufnahmekriterien des Jugendamtes.

 

Um in vergleichbaren Fällen zukünftig die Handlungssicherheit bei der Zuweisung von Kindern durch ausreichend nachvollziehbare Kriterien zu erhöhen, hat das Landesjugendamt Rheinland den Trägern von Kindertageseinrichtungen empfohlen, entsprechende Kriterien zu erarbeiten.

 

Die Stadt Wermelskirchen hat diese Situation zum Anlass genommen, die für die Aufnahme in den städtischen Kindertageseinrichtungen erforderlichen Aufnahmekriterien auszuarbeiten.

 

Ein Entwurf dieser Aufnahmekriterien ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

Die erarbeiteten Aufnahmekriterien orientieren sich an den Arbeitshilfe zu Aufnahmekriterien in Kindertageseinrichtungen des Landschaftsverbandes Rheinland.

 

Es ist geplant, diese Aufnahmekriterien bei den Aufnahmen ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 anzuwenden.
 


Anlage/n:

 

Aufnahmekriterien für städtische Kindertageseinrichtungen, Stand November 2024
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Aufnahmekriterien für städtische Kindertageseinrichtungen Stand 11.2024 (206 KB)      

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: