Vorlage - 0017/2025  

 
 
Betreff: Schulhoferweiterung Gymnasium
Status:öffentlich  
Federführend:Dezernat III Bearbeiter/-in: Schaefer, Nicole
Beratungsfolge:
Schulausschuss Anhörung
13.02.2025 
Sitzung des Schulausschusses      
Ausschuss für Umwelt und Bau Vorberatung
13.02.2025 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bau (offen)   
Rat der Stadt Entscheidung
24.02.2025 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Bau empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt die Erweiterung des Schulhofes des Gymnasiums wie nachfolgend beschrieben.
 


Sachverhalt:

 

Erweiterung des Schulhofes am städt. Gymnasium

 

  1. Grundsätzliches und Veranlassung


In seiner Sitzung vom 16.09.2024 hat der Rat der Stadt Wermelskirchen beschlossen, dass das städtische Gymnasium seinen Standort an der Dörpfeldschule aufgeben und auch die Klassen der Erprobungsstufe (Jahrgangsstufen 5 und 6) zukünftig am Hauptstandort Stockhauser Straße beschult. In den Gebäuden der Dörpfeldschule wird ab Sommer 2025 die Volkshochschule Bergisch Land ihren Sitz erhalten.

Im Zuge dieses Beschlusses und einer Vorstellung von erforderlichen baulichen Maßnahmen an den betroffenen Gebäuden wurde deutlich, dass der Schulhof an der Stockhauser Straße von der Fläche her eher zu klein und für die jüngeren Jahrgänge unattraktiv ist.

In einem gemeinsamen und sehr konstruktiven sowie kooperativen Abstimmungsprozess zwischen Verwaltung, Schulleitung, Politik und Schulpflegschaft wurde ein Konsens gefunden, der eine Erweiterung der Schulhoffläche des Gymnasiums vorsieht.

 

  1. Erweiterung Schulhoffläche


Nutzung Heinrich-Heine-Platz

 

Ein Teil des Heinrich-Heine-Platzes und der Bereich vor dem Erweiterungsbau Ost wird dem Schulhof zugeschlagen. Die Abgrenzung der neuen Schulhoffläche zum öffentlichen Bereich des Parkplatzes ist durch eine Zaunanlage und/oder einer Hecke herzustellen, damit deutlich wird, wo der Schulhofbereich endet und gleichzeitig eine sichere Trennung zum Fahrzeugverkehr gegeben ist.

Der flächenmäßige Zugewinn des Schulhofes aus dieser Maßnahme beträgt ca. 675 m².

 

 

Durch diese Erweiterung entfallen auf dem Heinrich-Heine-Platz etwa 13 Stellplätze.

 

 


Nutzung Lehrerparkplatz

 

r eine weitere deutliche flächenmäßige Vergrößerung der Schulhoffläche bietet sich der Lehrerparkplatz an der Stockhauser Straße an. Da hier aber auch auf die Belange der auswärtigen Lehrerinnen und Lehrer Rücksicht zu nehmen ist, wird vorgeschlagen, nur einen Teil des Parkplatzes dem Schulhof zuzuschlagen und einen Teil der Lehrerparkplätze zu erhalten. Aktuell sind auf der Fläche etwa 35 PKW-Stellplätze vorhanden. Auf der untenstehenden Skizze ist eine mögliche Teilung des Parkplatzes dargestellt, wobei dann ca. 17 Stellplätze verloren gehen würden.

 

 

Auf der neu dem Schulhof zugeschlagenen Fläche, der zum öffentlichen Bereich durch einen Zaun und/oder einer geschlossenen Hecke abzugrenzen ist, ist ein neuer Aufenthaltsbereich denkbar. Zu beachten ist hier, dass ein Teil der Fläche als Feuerwehrzufahrt frei bleiben muss. Die Zufahrtsmöglichkeit für die Feuerwehr ist auch der Grund für zwei große Toranlagen sowohl direkt zur Stockhauser Straße als auch zum verbleibenden Parkplatzbereich. In einem Randbereich sollte ein festgelegter Bereich für die Mülltonnen abgegrenzt werden.

Der Flächengewinn aus dieser Maßnahme beträgt ca. 550 m².

 

 

Weitere Planung und Gestaltung der Flächen

 

r die weitere Beplanung und vor allem die Gestaltung der Schulhofflächen mit attraktiven Angeboten für alle Altersklassen wird die Verwaltung mit der Schulleitung den bisherigen gemeinsamen Prozess fortführen, bei dem die Belange aller Beteiligten Berücksichtigung finden können.


  1. Lehrerparkplätze und öffentlicher Parkraum


Um auch in Zukunft Parkraum für die Lehrerschaft des Gymnasiums zur Verfügung stellen zu können, ergibt sich nach ersten Gesprächen mit dem Miteigentümer der WTV-Halle eventuell die Möglichkeit den gesamten Parkplatz zwischen den Sporthallen in Schulzeiten, montags bis freitags von 7:00 Uhr bis 14:00 Uhr als Lehrerparkplatz auszuweisen. Hierzu ist eine schriftliche Übereinkunft mit dem Miteigentümer zu schließen.

 

 

Der Heinrich-Heine-Platz wird darüber hinaus ebenfalls in den oben genannten Zeiten dahingehend bewirtschaftet, dass eine Höchstparkdauer (mit Parkscheibe) von 4h gelten soll.

 

Sollte es wider Erwarten nicht zu einer Einigung mit dem Miteigentümer kommen, wird vorgeschlagen, einen Teil der Lehrerparkplätze auf dem städtischen Teil des Parkplatzes an der Sporthalle auszuweisen.

 

 

Da diese Maßnahme nicht ausreicht, um zahlenmäßig den Verlust an Lehrerparkplätzen zu kompensieren, werden die fehlenden Lehrerparkplätze auf dem Heinrich-Heine-Platz ausgewiesen, damit die gleiche Anzahl an Lehrerparkplätzen zur Verfügung steht wie aktuell.


 


Anlage/n:

 


 


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: