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Beschluss:
Der Sportausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sachverhalt:
Die Anfrage der CDU-Fraktion vom 30.12.2024 beantwortet die Verwaltung wie folgt:
Frage: Es wurde berichtet, dass viele Sportgeräte derzeit nicht genutzt werden können. Um das Problem umfassend zu verstehen und mögliche Lösungen zu erarbeiten, bitte ich um eine Antwort auf folgende Frage: Warum können so viele Sportgeräte im Augenblick in den städtischen Sporthallen nicht genutzt werden?
Antwort: Die Verwaltung führt einmal jährlich die gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsüberprüfung der Sportgeräte in allen Sporthallen der Stadt Wermelskirchen durch. Diese Überprüfung nimmt eine von der Verwaltung beauftragte Firma vor, deren Prüfung den vorgegebenen gesetzlichen Vorgaben (z. B. Einhalten von Sicherheitsvorschriften, DIN-Normen, u. ä.) entspricht. Im Ergebnis erhält die Verwaltung für die Sporthallen Prüfungsberichte, welche die durchzuführenden Reparaturarbeiten beschreiben. Sportgeräte, die bei der durchgeführten Überprüfung nicht den Sicherheitsstandards entsprechen, werden gekennzeichnet und zur Vermeidung von Unfällen sofort für eine Nutzung gesperrt (Geräte mit dringendem Handlungsbedarf).
Mit der Durchführung der erforderlichen Reparaturarbeiten wird auf der Grundlage der vorliegenden Prüfungsberichte dann eine externe Firma beauftragt, die die Reparaturen fachmännisch durchführt. Da auch bei dieser Beauftragung das Vergaberecht zu beachten ist, muss eine entsprechende Ausschreibung durchgeführt werden. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens wird die Firma, die den Zuschlag für die Reparaturarbeiten erhalten hat, entsprechend beauftragt.
Ablauf der Überprüfung 2024 / 2025
Anlage/n: Anfrage der CDU-Fraktion vom 30.11.2024 - Sportgeräte
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