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Beschlussvorschlag: Das Beratungsergebnis ist abzuwarten. Sachverhalt: Der Wahlausschuss stellt nach § 75 d i.V. mit § 61 (3) der Kommunalwahlordnung und § 34 (1) Kommunalwahlgesetz das Ergebnis der aufgrund der Bürgermeisterwahl am 26.09.2004 notwendigen Stichwahl zwischen den Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen fest. Die Verwaltung wird nach der Stichwahl am 10.10.2004 die notwendigen Zusammenstellungen fertigen, die Wahlniederschriften prüfen und über das Ergebnis berichten. |
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