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Beschluss:
Der Sportausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sachverhalt:
Die Ehrung der Sportlerin, des Sportlers und der Mannschaft des Jahres wird von der Stabsstelle Bürgerschaftliches Engagement vorbereitet, ausgestaltet und vorgenommen. Ihr obliegt insbesondere die Organisation und Durchführung der Veranstaltung.
Die Stabsstelle hat in diesem Zusammenhang folgende Festaktkonzeption erarbeitet:
Präambel Erfolgreiche Sportlerinnen und Sportler sind durch die Stadtverwaltung, dem politischen Gremium (Sportausschuss) und dem Stadtsportverbund zu ehren und mit einer offiziellen Anerkennung eines Festaktes zu würdigen. Mit einer jährlich stattfindenden Sportlerehrung würdigt die Stadt Wermelskirchen die Leistung der heimischen Sportlerinnen und Sportler und Personen, die sich durch überaus lange ehrenamtliche Tätigkeiten verdient gemacht haben.
Ziel eines Festaktes ist es die Vorbildfunktion hervorzuheben und zu sinnvoller Freizeitbeschäftigung im Sportbereich anzuregen. Zudem wird der Kontakt zwischen den Vereinen, der Verwaltung und den politischen Gremien gefördert.
Ein buntes Rahmenprogramm während des Festaktes gibt über die sportliche Vielfalt einen Einblick und den Vereinen von Wermelskirchen die Möglichkeit, ihr vielfältiges Sportrepertoire zu präsentieren.
Die Sportvereine, die verantwortungsbewusst eine Vielzahl von sozialen Aufgaben leisten und einen wesentlichen Beitrag in der Kinder- und Jugendförderung im Rahmen des Bürgerschaftlichen Engagement übernehmen, erfahren damit ebenfalls eine Würdigung.
Kriterien Die Kriterien zur Wahl des Sportlers, der Sportlerin, der Mannschaft und der Person mit besonderem langem Engagement des Jahres sind in der vom Rat beschlossenen Richtlinie festgelegt.
Bewerbung Ehrungsberechtigte können vom eigenen Verein, von der Bevölkerung und vom Stadtsportverband vorgeschlagen werden. Der öffentliche Aufruf und das Versenden der Meldebögen erfolgt Mitte/Ende September eines jeden Jahres durch die Pressestelle beziehungsweise durch die Stabsstelle Bürgerschaftliches Engagement. Die Formblätter sind in diesem Zeitraum auf der städtischen Homepage abrufbar.
Vorschläge werden an ein dafür eingerichtetes Postfach eingereicht. Die Abgabefrist ist der 31. Oktober. Dabei sind die dafür vorgesehenen Formblätter (siehe Anlage) zu nutzen, mit einem Kurzportrait der zu ehrenden Person oder Mannschaft, inklusiv eines Portraitfotos und 3 Aktionsfotos oder Videos.
Die Entscheidung wird in der letzten Sportausschusssitzung des Jahres getroffen. Der offizielle Festakt mit der Bekanntgabe der Preisträgerin und Preisträger findet an einem Samstag, um den internationalen Tag des Sports (6.April) und außerhalb der Schulferien statt.
Auszeichnung Die zu ehrenden Sportlerinnen und Sportler erhalten eine Ehrenurkunde, eine Geld- oder Sachleistung (Sponsoren) und einen Blumenstrauß.
Die zu Ehrenden werden mit Laudationen gewürdigt und ihnen werden im Anschluss eine Ehrenurkunde ausgehändigt. Die Laudationen nehmen die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Sportausschusses, die Bürgermeisterin oder Bürgermeister und die oder der Vorsitzende des Stadtsportverbandes nach vorheriger Abstimmung vor. Die Urkunden haben nach § 2 der Richtlinien der Stadt Wermelskirchen für Sportlerehrungen vom 01.08.2017 folgenden Wortlaut: "In Anerkennung außergewöhnlicher sportlicher Leistungen" oder In Anerkennung ehrenamtlicher Tätigkeit für den Sport" und werden von der Bürgermeisterin oder vom Bürgermeister unterzeichnet. Die ausgewählten Personen erhalten den Titel "Sportler des Jahres der Stadt Wermelskirchen", bzw. "Sportlerin des Jahres der Stadt Wermelskirchen" und "Mannschaft des Jahres der Stadt Wermelskirchen". Die Muster der Ehrenurkunden sind beigefügt.
Die Überreichung der Ehrenurkunde erfolgt durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Sportausschusses, den Scheck beziehungsweise den Präsentkorb übereichen Vertreterinnen oder Vertreter der Sponsoren und die Bürgermeisterin oder Bürgermeister überreicht jeweils einen Blumenstrauß.
Einladung Geladen werden alle Nominierten mit Familienangehörigen, der Vereinsvorstand und Trainerin und Trainer der Nominierten, die Mitglieder des Sportausschusses, die Geschäftsführung und Vorstand des Stadtsportbundes, der erste Beigeordnete, Amtsleitung 51 und die Sponsoren.
Öffentlichkeitsarbeit Zum Festakt wird die Presse eingeladen. Nach der Ehrung werden die Geehrten namentlich auf der städtischen Homepage aufgeführt und das vorhandenen Bildmaterial in die Bildergalerie eingepflegt.
Bühnen und Programm Der festliche Rahmen wird mit einem Bühnenprogramm und Showeinlagen bereichert: Vereine können ihre Sportarten auf der Bühne vorführen oder per Videofilm zeigen. z.B. " Kinderturnen, Tanz-Choreografien, Rollstuhltanz oder -basketball " Sportarten, die nicht vereinsgebunden sind wie Skater, BMX, etc. können ihre sportlichen Leistungen vorführen " Nicht bekannte Sportvereine können sich vorstellen " Schulsport erhält die Möglichkeit für Aufführungen " Showkämpfe mit Bürgermeisterin oder Bürgermeister
Finanzierung Die Kosten zur Ausrichtung der Veranstaltung wird aus dem städtischen Haushalt getragen. Eine Dotierung mit einer Geld- oder Sachleistung ist laut Richtlinien nur möglich, wenn dafür Sponsoren gefunden werden. Die Beantragungen der Mittel obliegen dem Stadtsportverband und der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden des Sportausschusses, die Übergabe erfolgt zusammen mit der Ehrenurkunde.
Zuständigkeiten Die Ehrung wird von der Stabsstelle Bürgerschaftliches Engagement vorbereitet, ausgestaltet und vorgenommen. Ihr obliegt insbesondere die Organisation und Durchführung der Veranstaltung. Anlage/n:
Urkunde Sportlerehrung Formblatt Vorschlag Sportlerehrung
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