Vorlage - 0033/2025  

 
 
Betreff: Friedhofsentwicklungskonzept
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Drescher, Harald
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Bau Entscheidung
19.03.2025 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bau zurückgestellt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Bau beschließt die Umsetzung des hier dargestellten Friedhofsentwicklungskonzeptes unter Berücksichtigung der jährlich zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel sowie der Einbeziehung in den entsprechenden Gebührenkalkulationen.


 


Sachverhalt:

 

Im Jahr 2023 erfolgte die Festlegung, dass für alle Friedhöfe der Stadt Wermelskirchen ein neues Friedhofsentwicklungskonzept aufgestellt werden sollte. Die Verwaltung hat daraufhin Anfang 2024 ein Fachplanungsbüro für die Aufstellung einer Friedhofsentwicklungsplanung (FEP) beauftragt. Die Friedhofsplaner GmbH aus Münster (Westf.), vertreten durch Herrn Kettler, Architekt/Dipl.-Ing (FH), hat in 2024 die dafür erforderlichen Besichtigungen, Termine und Gespräche durchgeführt. Im Ausschuss für Umwelt im Bau am 04.12.2024 wurde der erste Konzept-Entwurf vorgestellt (siehe Vorlage 0202/2024).

Die Friedhofsplaner GmbH hat hierzu alle Daten der fünf städtischen Friedhöfe erhalten und verglichen, unter anderem auch die verschiedenen Gebühren der verschiedenen Bestattungsarten im interkommunalen Vergleich betrachtet. Hierbei konnte festgestellt werden, dass die Bestattungskosten im Vergleich der umliegenden Kommunen nicht wesentlich höher oder niedriger sind.

Der Vergleich mit den anderen Kommunen ist zum Teil nicht direkt durchführbar, da hier grundlegende und andere Sachlagen bei der Stadt Wermelskirchen vorhanden sind. Hier sind zum einen die historische Entwicklung sowie die reine Anzahl der Friedhöfe in der jeweiligen Kommune zu nennen, das bedeutet, dass bei einer Kommune, in der nur ein einziger Friedhof vorhanden ist, sich automatisch ein anderer Kosten- beziehungsweise Gebühren-Ansatz ergibt. Bei den Kommunen, die eine vergleichbare Anzahl von Friedhöfen besitzen, sind die Gebühren durchaus vergleichbar, teilweise sind die Gebühren in Wermelskirchen sogar etwas günstiger als bei anderen.

Die Friedhofsplaner GmbH hat in der Zusammenfassung bei der Erarbeitung der Friedhofsentwicklungsplanung verschiedene Veränderungen herausgearbeitet, die in Wermelskirchen zukünftig verändert beziehungsweise verbessert werden sollten:

 

1) Angebot von neuen Grabarten

 

a) Errichtung eines Kolumbariums unter dem Vordach zur Trauerhalle auf dem Waldfriedhof

b) Angebot von Baum- bzw. echter Waldbestattung auf dem Waldfriedhof

Hierzu ist nur der untere Teil des Friedhofes aus der Nutzung für traditionelle Bestattungen zu nehmen. Es finden hier nur noch Zubelegungen (keine Neuvergaben) statt. Die Wege sind größtenteils zurückzubauen. Weiterhin müssen die noch vorhandenen Einfassungen und Fundamente der abgelaufenen Gräber entfernt werden. Die Freiflächen/Lichtungen müssen aufgeforstet werden, um einen vollständigen Waldcharakter zu erhalten.

 

c) Pflegefreie Gemeinschaftsgrabanlagen auf dem Stadtfriedhof, Waldfriedhof, Hünger und dem Friedhof Dabringhausen

Die Nachfrage nach pflegefreien Grabarten ist grundsätzlich sehr groß.

Solche Anlagen verbessern das Gesamtangebot und unterstützen bzw. bedienen die heutige Bestattungskultur.

 

2) Reduzierung von Freiflächen

 

Wenn Friedhofsflächen nicht mehr benötigt werden, sollten diese z.B. biodivers oder zur Baumpflanzung angelegt werden und können dann aus der Gesamtpflege herausgenommen werden.

 

3) Verbesserung der Friedhofsimmobilien

 

Sanierung der Trauerhallen, um eine neue grundsätzliche Akzeptanz zu erzielen

Die Sanierung der Toilettenanlagen muss barrierefrei erfolgen. Die Ausstattung der sanierten Trauerhallen mit guten Sitzmöglichkeiten, moderner Ton- und Videotechnik ist obligatorisch.

Diese Maßnahmen fördern die Akzeptanz für den Bestattungsort Friedhöfe Wermelskirchen und den Gesamtwert als Grünanlage im Stadtgebiet. Die Nutzung als „Kulturort Friedhof“ kann auch neue Nutzungen der Trauerhallen ermöglichen wie: Vorträge zu Trauerkulturen hier und weltweit, Konzerte, Lesungen, Informationsveranstaltungen etc.

Dies ist aber nur möglich, wenn alle o.g. Voraussetzungen erfüllt sind (sanierte Trauerhalle, Toiletten, Parkplatz, ÖPNV, etc.).

 

4) Moderne digitale Verwaltung

 

Die Umstellung auf ein digitales Friedhofskataster verbessert zum einen die interne und externe Administration und zum anderen ermöglicht es die transparente Darstellung der städtischen Friedhöfe. Die marktführende Friedhofsverwaltungssoftware HADES ® wird bereits genutzt. Diese kann durch weitere Module ergänzt werden (Bestattungskalender, Bürgerinformation, Grabsuche, etc.). Voraussetzung ist aber immer die digitale Friedhofsvermessung als echte Feldvermessung, ergänzt durch georeferenzierte Drohnenaufnahmen.

 

5) Öffentlichkeitsdarstellung/Marketing

 

a) Überarbeitung der  Unterseite Friedhöfe“ auf der städtischen Homepage mit der Darstellung aller Leistungen und Angebote zu den städtischen Friedhöfen.

Dies ermöglicht die moderne Nutzung und Annäherung für Jedermann zur Friedhofskultur 24/7.

 

b) Aufstellung eines neuen analogen Friedhofswegweisers/neue Auflage

Diese unterstützt die altersgerechte und praxisnahe Erklärung und Beschreibung der wichtigsten Informationen rund um das Thema Beerdigung und Friedhof. Für den Friedhofsträger entstehen i.d.R. keine Kosten, da sich der Friedhofswegweiser aus Anzeigen refinanziert.

 

6) Änderung der Satzung

 

Im Zuge der Einführung von neuen Grabarten ergeben sich automatisch Anpassungen in der örtlichen Satzung sowie der entsprechenden Gebührensatzung.

 

7) Umsetzungsplan

 

Kleine und einfachere Änderungen können durch die Verwaltung über sogenannte Bordmittel unterjährig ausgeführt werden.

Bei größeren Ausgaben (investiv: z.B. Aufstellung eines digitalen Friedhofskatasters rd. Rd. 70.000 € oder Sanierung von verschiedenen Gebäuden) müssen diese imchsten Haushaltsplan entsprechend angemeldet und in den jeweiligen Gebührenkalkulationen berücksichtigt werden.

Da nicht alle Maßnahmen in einem Jahr umgesetzt werden können, sind die Anmeldungen auch auf die folgenden Jahre im Haushaltplan aufzuteilen.

 

Die Umsetzung erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der notwendigen Mittel und der Zu-stimmung zum Haushalt einschließlich der jeweiligen Gebührenkalkulation.

 


 


Anlage/n:

 


 


 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: