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Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt den Sachstand und den Zeitplan zur Kenntnis. Die Fraktionen benennen bis zum 30.04.2025 die Mitglieder des Auswahlgremiums und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter.
Sachverhalt:
Einordnung
Das Integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept für die Wermelskirchener Innenstadt (IEHK 2030) wurde vom Rat der Stadt Wermelskirchen am 10.12.2018 beschlossen. Die Gesamtmaßnahme wurde mit dem Testat der Bezirksregierung Köln vom 27.02.2020 bestätigt. Maßnahmen wie der Jugendfreizeitpark, das Fassadenprogramm, der Verfügungsfonds und das Hüpptal wurden und werden bereits erfolgreich umgesetzt. Gemeinsam mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW (MHKBD) wurde zudem im vergangenen Jahr erarbeitet, wie die Entwicklung der Brache Rhombus unter Berücksichtigung der neuen Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen 2023 im Programm der Städtebauförderung berücksichtigt und gefördert werden kann.
Aktivierung der Brache Rhombus
Die überregional bedeutsame Maßnahme des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzepts (IEHK) Wermelskirchen Innenstadt 2030, die Aktivierung der Brache Rhombus zum "Innovationsquartier Rhombus", wurde in den vergangenen Jahren und insbesondere seit dem Jahr 2024 weiter vorangetrieben. In Abstimmung zwischen MHKBD, der Bezirksregierung Köln und der Stadt Wermelskirchen müssen für eine solide Vorbereitung der Maßnahme im Jahr 2024/2025 Qualifizierungsprozesse durchgeführt werden. Die hierfür notwendigen Mittel wurden zum Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2025 beantragt, eine Bewilligung steht jedoch noch aus und wird für das Frühjahr 2025 erwartet.
Mehrfachbeauftragung zur städtebaulichen und architektonischen Qualifizierung
Gemäß dem Beschluss des Rates vom 16.09.2024 wurde die Auslobung der Mehrfachbeauftragung zur städtebaulichen und architektonischen Qualifizierung des Innovationsquartiers Rhombus mit EU-weitem Teilnahmewettbewerb in Kalenderwoche 8 veröffentlicht. Fachbüros haben nun die Möglichkeit, ihr Interesse an der Aufgabenstellung zu bekunden. In Kalenderwoche 15 erfolgt die Auswahl und Beauftragung von drei Fachbüros, die mit der Erarbeitung städtebaulicher und architektonischer Qualifizierungen des Areals beauftragt werden. Die Abgabe der Ergebnisse der Büros ist bis Kalenderwoche 21 vorgesehen, sodass eine erste interne Prüfung erfolgen kann. Die Angebotspräsentationen vor dem Auswahlgremium sind in einem Termin in Kalenderwoche 23 vorgesehen. Die Bewertung der Entwürfe erfolgt durch die Mitglieder der Auswahlkommission.
Mehrfachbeauftragung Verbindung Innenstadt und Rhombusareal
Ebenfalls wie vom Rat am 16.09.2024 beschlossen, werden bis Kalenderwoche 23 drei Entwürfe für die geplante Verbindung (Steg) von Innenstadt und Rhombusareal durch Fachbüros entwickelt. Die Präsentationen vor dem Auswahlgremium sowie die Bewertung der Ergebnisse sollen in einem Termin in Kalenderwoche 25 erfolgen.
Auswahlgremium
Das Auswahlgremium setzt sich aus insgesamt 17 stimmberechtigten Mitgliedern zusammen, die im Prozess durch Stellvertreterinnen und Stellvertreter, sowie fachliche Beraterinnen und Berater unterstützt werden. Das Auswahlgremium wird in Kalenderwoche 23 die Ergebnisse der Mehrfachbeauftragung zur städtebaulichen und architektonischen Qualifizierung bewerten.
Das Auswahlgremium wird in Kalenderwoche 25 die Ergebnisse der Mehrfachbeauftragung der Verbindung Innenstadt und Rhombusareal bewerten.
Das Gremium wird folgendermaßen besetzt:
Mitglieder der Auswahlkommission (stimmberechtigt) 17
Vertreterinnen und Vertreter des Rates der Stadt Wermelskirchen 8 - Je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Fraktionen (7) - Bürgermeisterin der Stadt Wermelskirchen, Marion Holthaus (1) Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung (Fachpersonal) 6 Vertreter der privaten Eigentümergemeinschaft Rhombus 2 - Walter vom Stein, Miteigentümer Rhombus-Areal (1) - Sven Schulte, Miteigentümer Rhombus-Areal (1) Vertreterin oder Vertreter der REGIONALE 2025 Agentur 1
Stellvertreterinnen und Stellvertreter (nicht stimmberechtigt) 11
Benannte Personen erhalten sämtliche Informationen und können an der Sitzung der Auswahlkommission teilnehmen und sich inhaltlich einbringen. In der Funktion als Stellvertreterin oder Stellvertreter sind diese nicht stimmberechtigt. Bei Ausfall eines stimmberechtigten Mitglieds rückt eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter nach.
- Je eine Stellvertreterin oder Stellvertreter pro Fraktion 7 - Stellvertreterinnen oder Stellvertreter der Verwaltung 2 - Architekt und Berater Eigentümer Rhombus-Areal, Herr Rolf Körschgen 1 - Vertreterin oder Vertreter der REGIONALE 2025 Agentur 1
Beraterinnen und Berater ohne Stimmrecht - Hans-Joachim Hamerla, Architekt, Stadtplaner, Büro ASS - Simon Wenger, Dipl.-Ing. (FH), DVP-ZERT® Projektmanager BIM - ggf. Weitere
Im vergangenen Jahr erfolgte bereits eine Abfrage zu der Besetzung der Auswahlkommission bei den Fraktionen. Da nun die Kalenderwochen feststehen, werden die Fraktionen erneut gebeten, die stimmberechtigten Mitglieder der Auswahlkommission und die jeweiligen Stellvertreterinnen und Stellvertreter zu benennen und bis zum 30.04.2025 dem Technischen Beigeordneten Hartwig Schüngel per Mail (h.schuengel@wermelskirchen.de) zu melden.
Anlage/n:
- Auslobung Städtebau/Architektur - Auslobung Steg
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