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Beschluss:
Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt gemäß den §§ 6 und 14 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995, zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 3 vom 10.12.2024, die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke „Am Bahndamm“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:
Eine Teilfläche aus Gemarkung Dorfhonnschaft, Flur 22, Flurstück 826, sowie eine Teilfläche aus Gemarkung Dorfhonnschaft, Flur 22, Flurstück 825, sowie eine Teilfläche aus Gemarkung Dorfhonnschaft, Flur 29, Flurstück 219, sowie die Brücke über die B 51 (Dorfhonnschaft, Flur 22, Flurstück 883) mit der Bauwerksnummer 4809724 gemäß Brückenkarte des BMDV (https://via.bund.de/bast/br/map/)
Bei den zu widmenden Teilflächen handelt es sich um den Straßenverlauf von der Einmündung „L409, Wolfhagener Straße“ bis hin zur Einmündung in den „Brückenweg“ nebst Gehweg.
Die Teilfläche wird durch beigefügten Lageplan präzisiert.
Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 1 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange des Verkehrs überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.
Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.
Sachverhalt:
Die Straße „Am Bahndamm“ wurde im Zuge des Neubaus der B51 und der damit verbundenen Verkehrsberuhigung im Innenstadtkern neu gebaut.
Mit Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr vom 08.06.2020 erhielt die neugebaute Straße erstmalig die Benennung „Am Bahndamm“.
Mit der Widmung gemäß den § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995, zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 3 vom 10.12.2024, erhalten Verkehrsanlagen die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Hierfür liegen die Voraussetzungen insgesamt vor. Die Stadt Wermelskirchen ist als Träger der Straßenbaulast Eigentümerin der nachstehenden Straßenlandflächen.
Die nachstehend zu widmenden Flurstücke sind im beiliegenden Lageplan gekennzeichnet und präzisiert:
Eine Teilfläche aus Gemarkung Dorfhonnschaft, Flur 22, Flurstück 826, sowie eine Teilfläche aus Gemarkung Dorfhonnschaft, Flur 22, Flurstück 825, sowie eine Teilfläche aus Gemarkung Dorfhonnschaft, Flur 29, Flurstück 219, sowie die Brücke über die B 51 (Dorfhonnschaft, Flur 22, Flurstück 883) mit der Bauwerksnummer 4809724 gemäß Brückenkarte des BMDV (https://via.bund.de/bast/br/map/).
Nach § 3 Abs. 4 Nr. 1 StrWG NW handelt es bei der Straße „Am Bahndamm“ um eine Gemeindestraße, bei der die Belange des Verkehrs überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Flurstücken der Verkehrsanlage wird auf keine Verkehrsart beschränkt.
Anlage/n:
Widmung_AmBahndamm.pdf
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