Vorlage - 0051/2025  

 
 
Betreff: Gymnasium / Gesamtschule - Aufnahmesituation im Schuljahr 2025/2026 / Abschluss von Beschulungsvereinbarungen
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Voß, Andreas
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
13.05.2025 
Sitzung des Schulausschusses      
Rat der Stadt Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, Beschulungsvereinbarungen mit umliegenden Schulträgern abzuschließen, die noch eine Realschule tragen, damit Schulformwechslern vom Gymnasium ein Schulplatz im dreigliedrigen System angeboten werden kann.

 


Sachverhalt:

 

Anmeldesituation der Gesamtschule 2025/2026

Da die Gesamtschule mit 126 Anmeldungen die für die beantragte gigkeitserhöhung auf 6 Züge erforderliche Mindestanmeldezahl von 150 Anmeldungen für die Klasse 5 nicht erreicht hat, bleibt die Gesamtschule auch im Schuljahr 2025/2026 nfzügig.

Sofern es der Bedarf zukünftig erfordert, muss erneut ein Antrag zur Zügigkeitserhöhung auf 6 Züge gestellt werden. Eine entsprechende Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung ist dann erforderlich. Die notwendigen politischen Beschlüsse sind entsprechend neu zu fassen.

 

Anmeldesituation des Gymnasiums 2025/2026

Im Vergleich zu den Vorjahren haben sich die Anmeldezahlen im Gymnasium für das Schuljahr 2025/2026 mit 175 Anmeldungen erheblich erhöht, so dass in diesem Jahr 6 Eingangsklassen gebildet werden müssen.

 

Vergleich:

2022/2023: 110 4 Eingangsklassen

2023/2024: 105 4 Eingangsklassen

2024/2025: 115 4 Eingangsklassen

 

Da eine begrenzte Zügigkeit gemäß § 46 Absatz 1 Schulgesetzes NRW (SchulG) auf z. B. maximal 5 Züge r das Gymnasium vor Beginn des Aufnahmeverfahrens 2025/2026 nicht beschlossen worden ist, kann das Gymnasium keine Ablehnungen aussprechen und muss demnach alle angemeldeten Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2025/2026 in die Klasse 5 aufnehmen. Gem. Rücksprache mit der Schulleitung ist die einmalige Bildung von 6 Eingangsklassen im Schuljahr 2025/2026 am Schulstandort in der Stockhauser Straße räumlich möglich.

 

Insbesondere mit Blick auf die Tatsache, dass davon auszugehen ist, dass manche der im Schuljahr 2025/2026 im Gymnasium aufgenommene Schülerinnen und Schüler den Leistungsanforderungen des Gymnasium nicht gerecht werden und das Gymnasium nach der Klasse 6 verlassen müssen, ist die Bezirksregierung Köln um eine Stellungnahme hinsichtlich der weiteren Beschulung dieser Schülerinnen und Schüler gebeten worden.

 

Stellungnahme der Bezirksregierung Köln vom 19.03.2025

Die unerwartet sehr hohe Anmeldezahl am Gymnasium stellt sich aus schulorganisationsrechtlicher Sicht schwierig dar. Einerseits konnte so die angestrebte dauerhafte Sechszügigkeit (Hinweis: der Gesamtschule) zumindest im kommenden Schuljahr nicht realisiert werden. Andererseits ist es möglich, dass nach der Eingangsphase nach Klasse 6 mehr Schülerinnen und Schüler die Schulform (Hinweis: des Gymnasiums) wechseln müssen als angenommen.

 

Es wäre sinnvoll gewesen, die Zügigkeit im Rahmen Ihres Organisationsermessen gemäß § 46 Absatz 1 SchulG für das Gymnasium rechtzeitig vor Beginn des Aufnahmeverfahrens beschlossen zu haben. Jetzt bleibt der Schule keine Möglichkeit, Ablehnungen auszusprechen. Mein schulfachliches Dezernat bestätigte, dass die Schule eine zusätzliche (sechste) Eingangsklasse im kommenden Schuljahr auch räumlich unterbringen kann. Da Ihre Raumplanungen von einer dauerhaften Fünfzügigkeit des Gymnasiums ausgehen, empfehle ich dringend, die Zügigkeit auch auf fünf festzulegen. Sollten sich Ihre Raumplanungen ändern (insbesondere die Nutzung des ehemaligen "kleinen Gymnasiums"), stände auch die Zügigkeitserhöhung der Gesamtschule in einem anderen Licht.

 

Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass ein Schulformwechsel vom Gymnasium nur an eine Realschule erfolgen kann. Der Wechsel an eine integrierte Schulform kann zwar im Rahmen freier Kapazitäten erfolgen, jedoch gibt es diese dort oft nicht (insbesondere, wenn die Schule mit voller Schülerzahl in der Klasse 5 begonnen hat). Es ist systemimmanent, dass Kapazitäten dann nur noch durch Umzüge etc. entstehen. Eine Erhöhung der Aufnahmekapazität an der GE ab Klasse 7 aufgrund von Schulformwechslern ist somit auch nicht vorgesehen.

 

Ich empfehle Ihnen daher, Beschulungsvereinbarungen mit umliegenden Schulträgern abzuschließen, die noch eine Realschule tragen, damit Sie Ihren Schulformwechslern einen Schulplatz im dreigliedrigen System anbieten können.
 

Bewertung der Situation durch die Verwaltung

Der Abschluss der von der Bezirksregierung Köln empfohlene Beschulungsvereinbarung mit umliegenden Schulträgern, die noch eine Realschule tragen, muss erfolgen, da ein Wechsel vom Gymnasium zur Gesamtschule so gut wie ausgeschlossen ist. Eine Realschule steht als Wechselalternative in Wermelskirchen nicht mehr zur Verfügung und muss daher in Nachbarkommunen gefunden werden. Mit Schulformwechslern ist in jedem Schuljahr zu rechnen. Die Anzahl von Schulformwechslern im Einschulungsjahrgang 2025/2026 dürfte im Schuljahr 2027/2028 allerdings höher ausfallen, da auch die Anmeldezahlen in diesem Einschulungsjahr höher liegen.

 

Mit Blick auf die bisherigen Planungen und die sich daraus ergebende Raumsituation sollte das Gymnasium ab dem Schuljahr 2026/2027 bis auf weiteres auf 5 Züge begrenzt werden (s. a. Sitzungsvorlage 0199/2024). Anmeldungen, die über die Kapazität von 5 Zügen hinausgehen, können vom Gymnasium dann abgelehnt werden. Alternativ haben im Gymnasium abgelehnte Schülerinnen und Schüler dann die Möglichkeit, in der Gesamtschule beschult zu werden.

 

Perspektivisch sollte die bisherige Planung einer sechszügigen Gesamtschule und eines fünfzügigen Gymnasiums weiter umgesetzt werden.

 

Da aber immer wieder mit Verschiebungen beim Anmeldeverhalten zu rechnen ist, erscheint die weitere Beobachtung des Anmeldeverhalten auch beim Gymnasium sinnvoll. In diesem Zusammenhang könnte die erneute Nutzung des Gebäudes Dörpfeldschule durch das Gymnasium nach dem Auszug der VHS eine denkbare Alternative darstellen, um auf diese Schwankungen reagieren zu können.

 


Anlage/n:

 


 


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: