Vorlage - 0054/2025  

 
 
Betreff: 1. Nachtragssatzung zur Wahlwerbungssatzung
Status:öffentlich  
Verfasser:Alexandra Herbrich
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Herbrich, Alexandra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
19.05.2025 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr      
Rat der Stadt Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
20250410 Nachtragssatzung  
20250410 Synopse 1. Nachtragssatzung  

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss und der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfehlen dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt die 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen zur Verfahrensregelung der Wahlsichtwerbung im öffentlichen Verkehrsraum Wahlwerbungssatzung vom 09.03.2020.


 


Sachverhalt:

 

Im Vorfeld der Bundestagswahl 2025 wurden manche Wahlwerbeplakate eher behelfsmäßig angebracht. Insbesondere wurde eine Konstellation gewählt, bei denen die Wahlplakate wie ein Dreieckständer mittels Kabelbindern zusammengebunden und um einen Laternenmast herum auf den Boden gestellt wurden. Eine Handhabe der Verwaltung gegen diese Form der Wahlwerbung vorzugehen bestand aufgrund der aktuellltigen Wahlwerbungssatzung nicht, sofern diese Konstellationen den Anforderungen für das Aufstellen von sog. Dreieckständern genügten.

 

Um diese Lücke in der Wahlwerbesatzung zu schließen und künftig Vorsorge zu treffen legt die Verwaltung eine Änderung der Wahlwerbungssatzung vor. Die Regelungen für die Plakatständer/ Dreiecksständer wurden in der Wahlwerbungssatzung überarbeitet. Dazu zählen nun insbesondere das Erfordernis eines entsprechenden Ständerwerkes und Anforderungen an dessen Beschaffenheit sowie der generelle Ausschluss von einigen Standorten für Plakatständer (Vgl. §§ 4 Abs. 4, 7 und 10 Wahlwerbungssatzung). Darüber hinaus sind für jegliche Formen der Wahlwerbung künftig Werbefelder an Bäumen, in Grünflächen, in Pflanzbeeten, Kreisverkehren und Verkehrsinseln unzulässig. Diese Regelungen wurden aus Gründen der Verkehrssicherheit und der Sicherstellung eines entsprechenden Ortsbildes aufgenommen. Sie stimmen nun mit der bestehenden Sondernutzungssatzung der Stadt Wermelskirchen überein.

 


 


Anlage/n:

 

1. Nachtragssatzung Wahlwerbungssatzung

Synopse zur Änderung der Wahlwerbungssatzung

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20250410 Nachtragssatzung (190 KB)      
Anlage 2 2 20250410 Synopse 1. Nachtragssatzung (192 KB)      

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

x

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: