Vorlage - 0055/2025  

 
 
Betreff: 35. Änderung des Flächennutzungsplans "Neuenflügel" und Aufstellung des Bebauungsplans 82 "Neuenflügel": a) Aufstellungsbeschluss Flächennutzungsplan; b) Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan; c) Durchführung der frühzeitigen Beteiligung
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Fritzen, Sophie
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
23.06.2025 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr      
Rat der Stadt Entscheidung
07.07.2025 
Sitzung des Rates der Stadt      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1 – Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 82  
Anlage 2 – Geltungsbereich 35. Aenderung Flaechennutzungsplan  
Anlage 3 – Staedtebaulicher Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 82_s  

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt den Vortrag des Vorhabenträgers zur Kenntnis.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat folgende Beschlüsse zu fassen:

 

a)      Der Rat beschließt, das Verfahren zur 35. Änderung des Flächennutzungsplans „Neuenflügel“ einzuleiten (Aufstellungsbeschluss).

b)      Der Rat beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 82 „Neuenflügel“ einzuleiten (Aufstellungsbeschluss).

c)      Der Rat beauftragt die Verwaltung zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, sobald die erforderlichen Unterlagen vorliegen.


 


Sachverhalt:

 

Planungsanlass / Ziel der Planung:

 

In Wermelskirchen-Hünger am Neuenflügel ist auf bisher unbebauter Fläche die Entwicklung einer Wohnsiedlung vorgesehen. Im Rahmen der Wohnbaulandinitiative Wermelskirchen wurde der Planungsbereich als potenzielle Fläche mit hoher Priorität ermittelt.

 

Der Ausschuss hat für dieses Areal bereits am 06.12.2010 die Verwaltung beauftragt, das Bauleitplanverfahren aufzunehmen (siehe Vorlage RAT/2010/2010). Ziel war die Errichtung eines Quartiers, das in dem Programm „100 Klimaschutzsiedlungen in NRW“ der Energieagentur NRW zertifiziert und gefördert wird. Der Prozess hat sich durch Änderungen der Eigentümerstruktur stark verzögert; diese Probleme konnten aber mittlerweile ausgeräumt werden.

 

Das Programm „100 Klimaschutzsiedlungen in NRW“ sowie auch die Energieagentur.NRW existieren zwischenzeitlich nicht mehr. Stattdessen hat die Nachfolgeorganisation NRW.Energy4Climate mit dem KlimaQuartier.NRW einen Planungsleitfaden herausgebracht, der die damaligen Ansätze fortschreibt.

 

Die Vorhabenträgerin PWH GmbH, die weiterhin eng mit dem schon damals federführenden Architekturbüro Archi-Plan zusammenarbeitet, beabsichtigt klimaschonenden, familienfreundlichen und bezahlbaren Wohnraum zu realisieren, der sich stark am Planungsleitfaden KlimaQuartier.NRW orientiert. Die Details des geplanten Vorhabens werden in der Sitzung durch den Vorhabenträger und den Architekten näher erläutert.

 

Die Änderungen beider Bauleitpläne sollen gem. § 8 Abs. 3 BauGB in einem Parallelverfahren durchgeführt werden. Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 82 kann der Anlage 1, der geplante Geltungsbereich der 35. Änderung des Flächennutzungsplans der Anlage 2 entnommen werden.

 

Ziel des Bebauungsplans Nr. 82 ist entsprechend den planungsrechtlichen Vorgaben und den kleinteiligen Bestandsstrukturen sowie dem Bedarf an Wohnraum die Entwicklung eines Wohnquartiers unter Berücksichtigung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im genannten Bereich. Dabei soll das Gleichgewicht zwischen möglichst aufgelockerter Bebauung und bedachtsamem Umgang mit Bauland ermöglicht werden. Insgesamt soll ein dörfliches, ruhiges Quartier entstehen (s. Anlage 3).

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 82 dient somit der Reaktion auf die aktuellen Wohnbedürfnisse sowie der der Fortentwicklung des Stadtteils Hünger zu einem attraktiven Wohnstandort.

 

Das Plangebiet wird an zwei Stellen an die übergeordnete Straße L 157 „Neuenflügel“ angebunden. Die westliche Zufahrt erfolgt über den bestehenden Weg zwischen den Häusern Nr. 20 und Nr. 22. Die Erschließung führt sodann in einem U-förmigen Bogen durch das Baugebiet und mündet auf der östlichen Seite in der Baulücke neben Haus Nr. 16 wieder in die Straße Neuenflügel.

 

Die für das Vorhaben benötigten Grundstücke befinden sich bereits nahezu vollständig im Eigentum der Vorhabenträgerin. Die zwei letzten benötigten Flurstücke, die noch nicht der Vorhabenträgerin gehören, wurden seitens der aktuellen Eigentümerin in einer Verkaufsabsichtserklärung der Vorhabenträgerin zugesagt.

 

Flächennutzungsplan:

Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Stadt Wermelskirchen sieht die Fläche bereits als Bauland vor und stellt das Plangebiet zurzeit als gemischte Bauflächen dar. Es ist daher eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Die gesamte, aktuell als gemischte Bauflächen dargestellte Fläche soll mit der 35. Änderung des Flächennutzungsplans in eine Wohnbaufläche umgewandelt werden (s. Anlage 2).

 

Weiteres Vorgehen:

Die Vorhabenträgerin PWH GmbH erbringt die erforderlichen Planungsleistungen in Zusammenarbeit mit Fachplanenden und in Abstimmung mit der Stadt Wermelskirchen. Hierzu wurde bereits ein städtebaulicher Leistungsvertrag geschlossen.

 

Sobald die erforderlichen Gutachten vorliegen, kann die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 (1) und 4 (1) BauGB erfolgen. Der Planentwurf der Flächennutzungsplanänderung liegt bereits vor und ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt.


 


Anlage/n:

 

Anlage 1 Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 82

Anlage 2 Geltungsbereich 35. Änderung Flaechennutzungsplan

Anlage 3 Städtebaulicher Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 82


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 – Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 82 (896 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 – Geltungsbereich 35. Aenderung Flaechennutzungsplan (564 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 – Staedtebaulicher Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 82_s (902 KB)      

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

X

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: