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Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt beschließt für die in Rede stehende Überprüfung der Verkehrssituation die Herangehensweise, wie in der Vorlage dargestellt:
Im Rahmen der Erarbeitung des nachhaltigen städtischen Mobilitätskonzepts für die Stadt Wermelskirchen erfolgt - mit besonderem Schwerpunkt für den Bereich der Innenstadt - eine integrierte Betrachtung und systematische Verknüpfung aller Verkehrsarten.
Sachverhalt:
Zum Thema "Verkehrskonzept/-situation Innenstadt" hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr in seiner Sitzung vom 24.03.2025 die Antwort der Verwaltung zum Sachstand zur Kenntnis genommen (Beschlussvorlage 43/2025 zur Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 05.03.2025).
Für die Bearbeitung der Aufgabenstellung und die Beauftragung eines Ingenieurbüros empfiehlt die Stadtverwaltung die Erarbeitung eines gesamtstädtischen Mobilitätskonzeptes mit besonderem Schwerpunkt für den Bereich der Innenstadt. Hierbei wird insbesondere die Innenstadt und auch der Bereich rund um den Loches Platz mit allen zentralen verkehrlichen Erschließungsfunktionen ohnehin eine herausragende Stellung einnehmen und einen untersuchungstechnischen Schwerpunkt bilden.
Die Integration der partiellen Untersuchung in das Mobilitätskonzept lohnt sich aus fachlicher und finanzieller Sicht, da viele Arbeitsschritte bereits für das Mobilitätskonzept durchzuführen sind, wie z. B. die Analyse und Bewertung der aktuellen verkehrlichen Situation / Grundlagenermittlungen. Dies reduziert den Aufwand für Ausschreibungen, Vergaben, Beteiligungen, Beschlussvorlagen sowie die öffentliche Kommunikation von Zwischen- und Endergebnissen.
Erläuterung
Mobilitätkonzept – förderfähiges Gesamtkonzept als Fahrplan
Ziel der Erstellung eines gesamtstädtischen Mobilitätkonzeptes ist es, eine Umsetzungsstrategie für die Mobilitätsentwicklung der Stadt Wermelskirchen zu erarbeiten, die die Wechselwirkungen aller Verkehrsarten berücksichtigt.
Das Mobilitätskonzept schafft die Voraussetzungen, das Mobilitätssystem nachhaltiger zu gestalten. Es wird zum roten Faden des kommunalen Handelns, schafft Orientierung und Identifikation. Das Konzept stellt auch eine Grundlage her, um kommunale Vorstellungen und Standpunkte in übergeordnete Planungsprozesse einzubetten. Resultierende Maßnahmen sind förderfähig da sie auf einem beschlossenen Konzept basieren oder davon abgeleitet werden können. Dabei bestimmen grundsätzliche Fragen die Phasen der städtischen Mobilitätsplanung:
Bei der Entwicklung des Mobilitätskonzeptes wird insbesondere die innerstädtische Verkehrssituation im Zentrum der Untersuchungen stehen: In der Innenstadt liegt schließlich das Potential, den Übergang zwischen den einzelnen Mobilitätsformen, wie ÖPNV, motorisierter Individualverkehr, Rad- und Fußverkehr an den Schnittstellen zu verbessern, damit ein attraktives und zeitgemäßes Angebot für das gesamte Stadtgebiet entstehen kann.
In einzelnen Arbeitsschritten werden insgesamt folgende Themenfelder abgedeckt:
Die Handlungsschritte erfolgen jeweils mit Bürger- und Stakeholder-Beteiligung, damit eine breite Akzeptanz hergestellt und die Entwicklung transparent vollzogen wird. Im Ergebnis liegt ein beschlossenes und breit getragenes Mobilitätskonzept als Aktionsrahmen und Perspektive für die künftige Gestaltung des Mobilitätsgeschehens in Wermelskirchen vor. Die Ausschreibung soll ausdrücklich das Vorziehen der Verkehrsuntersuchung rund um den Loches Platz beinhalten.
Am Bahndamm (nähe Feuerwehr), Telegrafenstraße, Brückenweg, Kölner Straße, Carl-Leverkus-Straße, Taubengasse, Obere Remscheider Straße, Jörgensgasse.
Kosten und Zeitrahmen für die Erstellung eines Mobilitätskonzeptes
Für die Erarbeitung des "Mobilitätskonzept Wermelskirchen" sind voraussichtlich Mittel i.H.v. ca. 90.000,- € brutto einzuplanen. Die Förderung des Landes würde hierfür ca. 42.000,-€ betragen (Fördersatz 80% von dem Betrag der zuwendungsfähigen Ausgaben: gerundete Anzahl Einwohnerinnen und Einwohner 35.000 x 1,50€). Der Eigenanteil der Stadt läge auf Basis des oben angesetzten Preises bei ca. 48.000,-€.
Vorausgesetzt, die entsprechende Antragsstellung kann dem Fördergeber fristgerecht vorgelegt werden und einem Bewilligungsbescheid steht nichts entgegen, ist von folgendem Zeitrahmen für die Konzepterstellung auszugehen: Für die Durchführung der einzelnen Arbeitsschritte, die einzuholenden Ausschuss- und Ratsbeschlüsse sowie die vorgesehenen Beteiligungsformate sind ca. 1,5 bis 2 Jahre anzusetzen.
Exkurs: Missionsworkshop vom Oktober 2024, Beschluss gemäß Vorlage 0193/2024
Im Dezember 2024 (0193/2024) hat der Rat der Stadt beschlossen, das städtische Mobilitätsmanagement zu beauftragen, eine interdisziplinäre und amtsübergreifende Umsetzungsstrategie für die Mobilitätsentwicklung der Stadt Wermelskirchen zu erarbeiten sowie einen Maßnahmenplan zu entwickeln, der die Vision berücksichtigt und die Missionen umsetzt.
Dem vorausgegangen war Ende Oktober 2024 ein "Missions-Workshop Mobilität" - der mit Unterstützung durch das Zukunftsnetz Mobilität NRW durchgeführt wurde. Teilgenommen hatten jeweils zwei Mitglieder der im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen, die Mitglieder des Verwaltungsvorstands sowie Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, deren Arbeit unmittelbaren Einfluss auf die Mobilitätsentwicklung hat.
Im Ergebnis wurde eine Vision als Absichtserklärung formuliert, die das gewünschte Bild der Mobilitätsentwicklung für Wermelskirchen in der Zukunft beschreibt:
"Die Stadt Wermelskirchen setzt es sich zum Ziel, bis 2030 ein nachhaltiges und zukunftsweisendes Mobilitätsangebot für alle Bürgerinnen und Bürger zu entwickeln, welches die Erreichbarkeit verbessert, die Aufenthaltsqualität erhöht und die lokale Wirtschaft stärkt."
Ferner wurden drei Missionen erarbeitet, die als verbindlichere Zielbeschreibung Sinn und Zweck der Mobilitätswende wiedergeben und die Leitplanken für das Handeln erläutern. Wie im o. g. Beschlussvorschlag formuliert, sollen aus den Missionen eine Umsetzungsstrategie und ein Maßnahmenplan entwickelt werden. Dies soll dazu beitragen, Doppel- oder Fehlplanungen zu vermeiden, ein Konzept "aus einem Guss" zu erstellen und sich dabei an den Wünschen und Bedarfen aller Bürgerinnen und Bürger zu orientieren.
Fazit
Förderfähigkeit Städtische Mobilitätskonzepte sind grundsätzlich förderfähig (FöRi-MM). Die Förderung verfolgt einen umfassenden Ansatz, d. h. keine Betrachtung einzelner Teilbereiche des Stadtgebiets oder einzelner Verkehrsmittel. Eine partielle Untersuchung ist nicht förderfähig, da es sich um eine alleinstehende Untersuchung ohne Einbindung in ein Gesamtkonzept handelt.
Bearbeitungszeitraum Ein Mobilitätskonzept beansprucht etwa 1,5 bis 2 Jahre ab Förderbewilligung. Für eine partielle Verkehrsuntersuchung sind ca. 8 Monate zu kalkulieren
Kosten Der städtische Eigenanteil für ein Mobilitätskonzept liegt aufgrund seiner Förderfähigkeit mit ca. 48.000,-€ unter den Honorarkosten für eine partielle Untersuchung, für die geschätzte Honorarkosten in Höhe von ca. 55.000,-€ brutto anfallen würden (beispielhafte Anfrage bei einem Ingenieurbüro).
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