Vorlage - 0067/2025  

 
 
Betreff: Zuschussverteilung für plusKITAs mit zusätzlichem Sprachförderbedarf bis 31.07.2030 gemäß § 45 KiBiz
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Voß, Andreas
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
22.05.2025 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses      
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt folgende Kindertageseinrichtungen als plusKITA-Einrichtungen entsprechend § 44 KiBiz zu benennen:
 

- Städtische Kita Jörgensgasse
- Städtische Kita Danziger Straße - Familienzentrum JaDann!
- Städtische Kita Jahnstraße - Familienzentrum JaDann!
 

Der Beschluss wird unter Inanspruchnahme des § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen sowie der Textabstimmung des Rates der Stadt zur
Übertragung von Befugnissen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und
Finanzausschuss getroffen.
 


Sachverhalt:

 

Das Kinderbildungsgesetzt (§§ 44 und 45 KiBiz) sieht die Förderung von
plusKITAs und anderen Einrichtungen mit zusätzlichem Sprachförderbedarf vor.
Nach § 44 KiBiz ist die plusKITA eine Kindertageseinrichtung mit einem hohen Anteil von
Kindern mit gesondertem Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses, insbesondere mit
sprachlichem Förderbedarf.

Ab dem kommendem Kindergartenjahr 2025/2026 entfällt die gesetzliche Möglichkeit, Kindertageseinrichtungen einen Zuschuss für zusätzliche Sprachförderung (vgl. § 45 Abs. 2, Satz 2 KiBiz) zu gewähren. Es sind nur noch Zuschüsse für plusKITAs (vgl. § 45 Abs. 2, Satz 1 KiBiz) möglich.

Der Mindestbetrag pro plusKITA beträgt gem. dem oben genannten Rundschreiben im Kindergartenjahr 2025/2026 37.955,43 €.

Der Landeszuschuss für plusKITA Einrichtungen beträgt für Wermelskirchen aufgrund der Fortschreibungsrate ab dem Kindergartenjahr 2025//2026 insgesamt 126.518,11 €. Es ergibt sich somit ein Budget von 42.172,20 r jede der drei Einrichtungen im Kindergartenjahr.
Im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung entscheidet der Jugendhilfeausschuss, welche
Kindertageseinrichtungen einen Landeszuschuss r plusKITA erhalten.

Die Verwaltung schlägt die Förderung von insgesamt drei plusKITA-Einrichtungen vor.
 

Die für die Weiterverteilung der Mittel zu berücksichtigenden Faktoren stellen die vom Land
r die Verteilung an die Jugendämter verwendeten Indikatoren (75% aus der Anzahl der
Kinder unter sechs Jahren in Familien mit Leistungsbezug nach dem SGB II sowie 25% aus
der Anzahl der Kinder unter sechs Jahren in deren Familien vorrangig nicht Deutsch
gesprochen wird) und darüber hinaus auch weitere Indikatoren, die im Rahmen der örtlichen
Sozialplanung (Anteil arbeitsloser Eltern, Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund,

Anteil von Hilfen zur Erziehung etc.) verwendet werden, dar.
 

Zur Erstellung einer Reihenfolge wurden auf Basis des § 45 Absatz 1 KiBiz folgende
Kriterien zugrunde gelegt:
 

a. Anzahl der absoluten Fälle der Kinder mit beitragsbefreiten Eltern mit einer
Gewichtung von 75% und
 

b. Anzahl der absoluten Fälle der Kinder, in deren Familien zu Hause überwiegend nicht
Deutsch gesprochen wird mit einer Gewichtung von 25%
 

zu a
Bei der Auswertung wurden die Daten zum Stichtag 01.03.2025 zugrunde gelegt. Die Anzahl
der Kinder von beitragsbefreiten Eltern wurde dem Elternbeitragsfachverfahren entnommen.
 

zu b
Die Anzahl der Kinder, in deren Familien zu Hause überwiegend nicht Deutsch gesprochen
wird, erfolgte über das Online Anmeldesystem Little Bird.
 

Auswertung plusKITA Einrichtungen ab 01.08.2025
 

Kita

Verträge

insgesamt

Beitragsfreie

Kinder

Punkte

Punkte

X 3

=75%

Kinder

Faktor

Sprache

Punkte

Punkte

X1

=25%

Punkte

Insgesamt

=100%

Am Ecker

98

55

56,12

168,36

4

4,08

4,08

172,44

Wirtsmühle

69

47

68,12

204,36

11

15,94

15,94

220,30

Jahnstraße

109

83

76,15

228,45

46

42,20

42,20

270,65

Wielstraße

66

46

69,70

209,10

5

7,58

7,58

216,68

Heisterbusch

64

41

64,06

192,18

6

9,38

9,38

201,56

Tente

61

37

60,66

181,98

0

0

0

181,98

Kath. Kita St.

Michael

64

46

71,88

215,64

13

20,31

20,31

235,95

Grunewald

63

38

60,32

180,96

0

0

0

180,96

Ev. Kita Dabringhausen

63

38

60,32

180,96

1

1,59

1,59

182,55

Ev. Kita Dhünn

68

39

57,35

172,05

0

0

0

172,05

Johanniter Waldkita

38

27

71,05

213,15

1

2,63

2,63

215,78

rgensgasse

35

31

88,57

265,71

21

60

60

325,71

DRK Wunderwelt

81

61

75,31

225,93

19

23,46

23,46

249,39

Bussardweg

83

51

61,45

184,35

19

22,89

22,89

207,24

Danziger Straße

67

56

83,58

250,74

42

62,69

62,69

313,43

Forstring

72

35

48,61

145,83

8

11,11

11,11

156,94

Wellerbusch

27

22

81,48

244,44

3

11,11

11,11

255,55

Stöppken

45

31

68,89

206,67

2

4,44

4,44

73,33

Hilfringhauser Straße

84

45

53,57

160,71

5

5,95

5,95

166,66

 

Entsprechend vorgenannter Kriterien ergab sich folgende Reihenfolge:
 

1. Kindertageseinrichtung Jörgensgasse: 42.172,70
2. Kindertageseinrichtung Danziger Straße - Familienzentrum JaDann!: 42.172,70
3. Kindertageseinrichtung Jahnstre - Familienzentrum JaDann!: 42.172,70
 

Es wird vorgeschlagen, die städt. Kindertageseinrichtung Jörgensgasse (zukünftig Loches Platz), die städt. Kindertageseinrichtung Danziger Straße Familienzentrum JaDann! Sowie die städt. Kindertageseinrichtung Jahnstraße -  Familienzentrum JaDann! Als bestehende plusKita Einrichtung weiterhin zu benennen.
 

Die Förderung erfolgt zunächst bis zum 31.07.2030.
 


Anlage/n:
 


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Nein

Finanzielle Absicherung der Ausgaben bei:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

Zur Verfügung stehende Mittel: Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

    EUR

    EUR

    EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

    EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: