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Beschluss: Der Ausschuss nimmt die Antworten der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um die Beantwortung folgender Fragen:
Frage 1 Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung über die Ursachen des aktuellen Rückgangs der Anmeldungen an der Gesamtschule für das Schuljahr 2025/26?
Antwort zu 1: Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse über die Ursachen des aktuellen Rückgangs der Anmeldungen an der Gesamtschule für das Schuljahr 2025/2026 vor.
Frage 2 Welche Rolle spielen dabei infrastrukturelle Aspekte wie der schleppende Baufortschritt, die räumliche Enge am Übergangsstandort oder die Situation der Mittagsverpflegung?
Antwort zu 2: Hierzu liegen der Verwaltung keine Erkenntnisse vor. Mittlerweile ist mit dem Abriss des alten Grundschulgebäudes Ost begonnen worden.
Frage 3 Welche Rückmeldungen von Eltern beziehungsweise Schulleitung liegen der Verwaltung vor?
Antwort zu 3: Rückmeldungen von Eltern liegen der Verwaltung nicht vor. Auch die Schulleitungen können für das Schuljahr 2025/2026 nur ein verändertes Anmeldeverhalten der Eltern feststellen.
Frage 4 Welche kurz- und mittelfristigen Maßnahmen plant die Verwaltung, um die Gesamtschule als zentrale Säule der Wermelskirchener Schullandschaft zu stabilisieren und einem Vertrauensverlust in ihre Zukunftsfähigkeit entgegenzuwirken?
Antwort zu 4: Die Verwaltung hat im Rahmen der Umsetzung der beschlossenen Schulentwicklungsplanung in einem intensiven und offenen Prozess zusammen mit der Politik und mit allen weiteren Beteiligten die Grundlagen für eine stabile und zukunftsfähige Schullandschaft im Bereich der weiterführenden Schulen geschaffen. Hierzu gehören umfangreiche Bau- und Sanierungsmaßnahmen im Bereich des Gymnasiums und der Gesamtschule, um so perspektivisch die Beschulung in einer sechszügigen Gesamtschule und einem fünfzügigen Gymnasium sicherzustellen. Dieser mehrjährige Prozess ist gestartet und befindet sich derzeit in der Umsetzung. Es ist nicht beabsichtigt, diese Umsetzung wegen des im Schuljahr 2025/2026 geänderten Anmeldeverhaltens der Eltern zu verändern.
Frage 5: Welche Konsequenzen zieht die Verwaltung aus der aktuellen Entwicklung für die Schulentwicklungsplanung, insbesondere im Hinblick auf
Antwort zu 5.1: Die Anmeldesituation in der Gesamtschule und im Gymnasium weicht in beiden Schulen im Schuljahr 2025//2026 erstmalig seit Jahren von der bisherigen Anmeldesituation ab.
Vergleich Gymnasium: Vergleich Gesamtschule: 2023/2024: 155 – 6 Eingangsklassen Mit Blick auf die bisherigen Planungen und die sich daraus ergebende Raumsituation sollte das Gymnasium ab dem Schuljahr 2026/2027 bis auf weiteres auf 5 Züge begrenzt werden (s. a. Sitzungsvorlage 0199/2024). Anmeldungen, die über die Kapazität von 5 Zügen hinausgehen, können vom Gymnasium dann abgelehnt werden. Alternativ haben im Gymnasium abgelehnte Schülerinnen und Schüler dann die Möglichkeit, in der Gesamtschule beschult zu werden. Perspektivisch sollte die bisherige Planung einer sechszügigen Gesamtschule und eines fünfzügigen Gymnasiums weiter umgesetzt werden. Da aber immer wieder mit Verschiebungen beim Anmeldeverhalten zu rechnen ist, erscheint die weitere Beobachtung des Anmeldeverhalten auch beim Gymnasium sinnvoll. In diesem Zusammenhang könnte die erneute Nutzung des Gebäudes Dörpfeldschule durch das Gymnasium nach dem Auszug der VHS eine denkbare Alternative darstellen, um auf diese Schwankungen reagieren zu können
Die räumlichen Voraussetzungen für eine 5-Zügigkeit sind im Gebäude Stockhauser Straße 13 vorhanden. Das Gebäude Stockhauser Straße 13 wird darüber hinaus in den kommenden Jahren umfangreich saniert. Auf die in diesem Zusammenhang geführten politischen Beratungen wird verwiesen.
Antwort zu 5.2: Wie bisher auch, wird im Rahmen der baulichen Möglichkeiten und der Möglichkeiten der technischen Unterstützung die Bereitstellung von inklusiven Schulplätzen in d en Schulen in Wermelskirchen sichergestellt. Neubaumaßnahmen, wie z. B. der Neubau des Schulgebäudes Tente, der Erweiterungsbau für die Gesamtschule oder Neubaumaßnahmen im OGS-Bereich bieten in diesem Zusammenhang bessere Umsetzungsmöglichkeiten, als Umbaumaßnahmen im Bestand.
Antwort zu 5.3: Der Abschluss der von der Bezirksregierung Köln empfohlene Beschulungsvereinbarung mit umliegenden Schulträgern, die noch eine Realschule tragen, muss erfolgen, da ein Wechsel vom Gymnasium zur Gesamtschule lt. Mitteilung der Bezirksregierung Köln so gut wie ausgeschlossen ist. Eine Realschule steht als Wechselalternative in Wermelskirchen nicht mehr zur Verfügung und muss daher in Nachbarkommunen gefunden werden. Mit Schulformwechslern ist in jedem Schuljahr zu rechnen. Die Anzahl von Schulformwechslern im Einschulungsjahrgang 2025/2026 dürfte im Schuljahr 2027/2028 allerdings höher ausfallen, da auch die Anmeldezahlen in diesem Einschulungsjahr höher liegen.
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