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 Beschluss: 
 Der Sportausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis. 
 
 Sachverhalt: 
 Die Fraktion BüFo hat mit dem Antrag vom 02.01.2025 die Aufstellung und Nutzung von Sportboxen thematisiert. Der Antrag wurde im Sportausschuss am 19.02.2025 (Vorlage 0001/2025) eingebracht. 
 Das Tiefbauamt hat den Aufbau (einschl. der Nutzung und Kosten) einer Sportbox überprüft und den Sachstand zusammengestellt: 
 System: Sportboxen, wie beispielsweise die Modelle von „Sportbox“ oder „Piffl“, bieten ein systematisches Verleihkonzept für Spiel- und Sportgeräte. Kommunen und Institutionen können mit diesen Boxen ihren Nutzenden eine kostenfreie Ausleihe von Sportequipment ermöglichen – darunter Basketbälle, Fußbälle, Boulekugeln oder Fitnessgeräte. Auf diese Weise kann Freizeit- und Sportausrüstung ortsnah zur Verfügung gestellt werden. 
 Produkte: In Deutschland gibt es das Produkt „Sportbox“. Diese Boxen wurden bereits in einigen Städten in Deutschland eingesetzt (z.B. Köln, Langenfeld, Monheim, etc.). Das Produkt Piffl ist derzeit nur in Schweden verfügbar. 
 Nutzung: Der Nutzer kann diesen Schrank („Sportbox“) mittels einer App öffnen und dann ein Sportgerät herausnehmen und nutzen. Die Installation der App kostet den Nutzer einmalig rd. 0,50 €. Diese Kosten vereinnahmt der App-Anbieter. Der Eigentümer des Schrankes (die Stadt) erhält keine Einnahmen. 
 Technische Daten: 
 Abmessungen (L x B x H): 1,40 x 0,70 x 1,30 m Gewicht: 700 Kg Stellfläche: befestigter Untergrund mind. 1,60 m x 1,60 m Fundament: befestigte Fläche (z.B. Pflaster) oder Betonfundament 
 Anschaffungskosten: 
 
 
 
 Vorteile: 
 - Kostenlose Verleihangebote von Trainingsequipment. - Fördert das Sporttreiben im Freien. - Die freie Wahl der Ausstattung ermöglicht eine Anpassung an den jeweiligen Aufstellort der Sportbox. z.B. Badmintonschläger, Kettlebells, Kurzhanteln, Medizinbälle oder Fußbälle, Basketbälle oder Volleybälle. - Mit einer integrierten Solarzelle versorgt sich die Box selbst mit Strom. - Es gibt Förderungen von Sportanlagen, Programme wie Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren (ZIZ) oder Moderne Sportstätten. 
 Nachteile: 
 - Aktuell (2025) gibt es in NRW keine Förderprogramme mehr (die bisherigen sind ausgelaufen / Förderprogramme für 2026 sind noch nicht bekannt). - Hohe Anschaffungskosten von über 17.000,00 € - Hohe Grundgebühr: 135,- € pro Monat (Voraussetzung ist Kauf und Vertrag) - Folgekosten: 2.400,00 €/Jahr Wartungskosten (Angabe von Referenzstädten) 500,00 € /Jahr Verschleiß Sportmaterial – Ersatzbeschaffung 135,00 € /Monat Grundgebühr - Aufwand von städt. Mitarbeitern, die die Box kontrollieren, ggf. neues Equipment beschaffen und Anfragen von Nutzenden beantworten. - Für die Registrierung der App ist eine einmalige Gebühr von 50 Cent erforderlich (danach ist die Nutzung für den Nutzer kostenfrei). - Die Türe der „Sportbox“ muss nach der Geräteentnahme geschlossen werden und verriegelt sich im Anschluss. Sie kann nur von dem eingebuchten Nutzenden und nur im vorher gebuchten Nutzungszeitraum geöffnet werden  Wartezeiten für alle weiteren Nutzer. - Das bedeutet, wenn ein Nutzer angemeldet und sein Gerät nutzt, bleibt die Tür verigelt und die „Sportbox“ kann nicht mehr in dieser Zeit von weiteren Nutzern benutzt werden. - Nach der Rückgabe des Equipments muss die Tür mindestens 2 Minuten geschlossen bleiben, damit das Sicherheitssystem Fotos des Equipments anfertigen kann. Erst dann kann der nächste Nutzer die Sportbox wieder nutzen. - Es gibt sehr viele Hinweise, dass die App bzw. Nutzung der Anlage zu fehlerhaften Störungen und Problemen führt. 
 Fazit: 
 Es gibt aktuell keinen städtisch öffentlichen Standort, um diese „Sportbox“ sinnvoll umfänglich zu nutzen. Für die Nutzung der vielen verschiedenen angebotenen Sportgeräte müsste eine große öffentliche Fläche (Rasenfläche oder Platzanlage) zur Verfügung gestellt werden. Eine Aufstellung auf einer der städtischen Sportplatzanlagen (Dhünn, Dabringhausen, Eifgen oder Pohlhausen) könnte nur in Abstimmung und Zustimmung der hiesigen Vereine erfolgen. 
 Die erforderlichen Mittel für eine Anschaffung in 2025 sind im aktuellen Haushalt nicht vorhanden. Ob eine Bereitstellung von investiven und konsumtiven Mittel für den nächsten Haushalt möglich ist, bleibt, unter Berücksichtigung der zu erwartenden Haushaltslage, abzuwarten. Fördermöglichkeiten sind aktuell nicht vorhersehbar und entsprechend nicht kalkulierbar. 
 Bilder: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 Anlage/n: 
 
 
 
 
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