Vorlage - RAT/0227/2004  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2005 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst"
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:20/910-92/2
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Betke, Hiltrud
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
29.11.2004 
1. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Gebührenkalkulation für das Jahr 2005 (Anlage 1) PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt “Rettungsdienst” für das Jahr 2005 zur Kenntnis. Danach können die Gebühren für den Rettungsdienst unverändert bleiben.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Jahr 2005 zu der Kostenrechnenden Einrichtung UA 160 "Rettungs­dienst" vor.

 

Rechtsgrundlage für die Berechnung der Rettungsdienstgebühren bilden das Gesetz über den Rettungsdienst, das Kommunalabgaben­gesetz für das Land Nordrhein‑Westfalen und die Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen. Die Kostenrechnende Einrichtung soll  gem. den Vorschriften des Kommunalabgaben­gesetzes für das Land Nordrhein‑Westfalen ausgegli­chen gestaltet sein.

 

Im Rahmen des Rettungsdienstes werden folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren abgegolten:

 

·         Krankentransport,

 

·         Notfallrettung und Notfalltransport,

 

·         notärztliche Versorgung.

 

Eine Kostendeckung im Rettungsdienst kann unter Beibehaltung der ab dem 01.01.2004 neu festgesetzten Gebührensätze erreicht werden.

 

Die Gebührentarife für den Rettungsdienst wurden nach Verhandlungen mit den Krankenkassenverbänden zum 01.01.2004 auf der Basis der Gebührenkalkulation 2004 wie folgt festgelegt:

KTW

136 €

RTW

338 €

NEF

268 €

Arzt

78 €

 

Die Gebührenkalkulation 2005 basiert auf den Strukturen, die in den Gesprächen zwischen Vertretern der Stadt und den Krankenkassenverbänden einvernehmlich festgelegt wurden.


Entsprechend dem Kommunalabgabengesetz sind Kostenüber- bzw. Kostenunter­deckungen innerhalb von 3 Jahren auszugleichen. Für die Ermittlung des Überschusses/Fehlbetrages ist auf das betriebs­wirtschaftliche Ergebnis abzustellen. Die Stadt Wermelskirchen führt einen Nachweis der vorzutragenden Überschüsse/Defizite.

 

Der Bestand des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses hat sich in den letzten 5 Jahren wie folgt entwickelt:

 

Bestand                                                                                                                                 Euro 

 

31.12.1999                                                                                                                          80.070

31.12.2000                                                                                                                          40.830

31.12.2001                                                                                                                       - 77.142    

31.12.2002                                                                                                                       - 39.245

31.12.2003                                                                                                                         - 1.371

 

Gemäß den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes ist der Überschuss des Jahres 2002 in Höhe von 37.897 € spätestens in der Kalkulation 2005 und der Überschuss des Jahres 2003 von 37.873 € spätestens in der Kalkulation 2006 auszugleichen. Nach Verrechnung der Überschüsse 2002 und 2003 mit dem Defizit 2001 verbleibt aus den Jahren 2002 und 2003 kein Vortrag in die Gebührenkalkulationen 2005 bzw. 2006.

 

Alle Ausgabe- und Einnahmepositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2005 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und  der Entwicklung in 2004 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen. Größere Abweichungen gegenüber dem Vorjahr ergeben sich bei folgenden Positionen:

 

·                Die Gebührenkalkulation 2004 sah die Deckung eines Fehlbetrages aus Vorjahren in Höhe von 14.300 € vor. Diese entfällt in der Kalkulation 2005, da sich aus den Betriebsabrechnungen 2002 und 2003 keine Defizitvorträge ergeben.

 

·                Die Kalkulatorischen Abschreibungen erhöhen sich um 11.000 €. Dies ist auf die Neubeschaffung eines KTW im Jahr 2004 zurückzuführen. In der Vergangenheit wurden die Fahrzeuge des Rettungsdienstes aus Landesmitteln bezuschusst. Aus diesem Grunde durften beim Rettungsdienst nur die Eigenmittel abgeschrieben werden. Durch den Wegfall der Bezuschussung werden auf die Anschaffungskosten in voller Höhe Abschreibungen berechnet.

 

Die Besetzung der Funktionsstellen im Rettungsdienst (ohne Feuerwehr) stellt sich wie folgt dar:                              

Funktion

Anzahl

Fahrzeuge

Anzahl

Stellen

Leitung

 

0,5

Verwaltung

 

0,5

Abrechnung

 

0,5

RTW

1

8,4

NEF

1

4,2

KTW

2

3,0

KTW – Zivis

 

6,0


Die Einsatzzahlen für die Kalkulation 2005 wurden auf der Basis der Einsatzzahlen der letzten Jahre ermittelt. Dabei wurde beim KTW die stundenweise Besetzung des zweiten KTW berücksichtigt. Die Zahl der abgerechneten Einsätze stellt sich wie folgt dar:

 

Jahr

KTW

RTW

NEF

Arzt

1999

1.140

1.494

1.046

770

2000

1.183

1.457

1.054

732

2001

1.151

1.579

1.108

773

2002

1.415

1.660

1.147

752

2003

1.387

1.714

1.171

801

Plan 2004

2.000

1.640

1.120

750

Plan 2005

zzgl. Fehleinsätze

Kalkulation 2005

2.000

      

2.000

1.615

     35

1.650

1.105

     25

1.130

770

 

770

 

Entsprechend dem Besprechungsergebnis mit den Krankenkassen­verbänden zu den Gebührenkalkulationen 2002 und 2004 wurden auch bei der Gebührenkalkulation 2005 Fehleinsätze berücksichtigt. Die Gebührenausfälle für 60 Fehleinsätze sind aus dem Allge­meinen Haushalt der Stadt zu tragen (18.500 €).

 

Im Haushaltsplan 2005 ergeben sich Abweichungen zur Gebührenkalkulation 2005, die im Zusammenhang mit der Umsetzung der Verhandlungen mit den Krankenkassenverbänden stehen:

 

Bezeichnung

Haushaltsplan

Kalkulation

Abweichung

Gebühreneinnahmen

1.380.000 €

1.367.250 €

12.750 €

Kalk. Kosten

76.000 €

71.000 €

- 5.000 €

Personalausgaben

965.700 €

896.200 €

- 69.500 €

Innere Verrechnungen

132.500 €

114.700 €

- 17.800 €

Zuschussbedarf

- 98.050 €

18.500 €

- 79.550 €

 

Die Personalkosten für das „fahrende“ Personal werden ab dem Jahr 2004 auf durchschnittlich 48.900 € pauschaliert. Die in der Gebührenkalkulation zu berück­sichtigenden Personalkosten reduzieren sich gegenüber dem Haushaltsplan hierdurch entsprechend.

 

Die Verwaltungskostenerstattung wird mit 12,5 % der Bruttopersonalkosten berechnet. Die zu berücksichtigende Verwaltungskostenerstattung reduziert sich gegenüber der Haushaltsplanung um 17.800 €.

 

Die Anschaffungskosten für einen im Jahr 2003 beschafften RTW wurden durch die Krankenkassenverbände nicht in voller Höhe anerkannt. Die Kalkulatorischen Kosten wurden entsprechend reduziert.


Die im Haushaltsplan 2005 veranschlagten Gebühreneinnahmen enthalten 155.000 € für die Inanspruchnahme der Kreisleitstelle. Bei den Gebühreneinnahmen für die Kreisleitstelle und den Ausgaben für die Kreisleitstelle handelt es sich um betriebsfremde Kosten und Erträge. Diese werden für den Kreis erhoben und an diesen weitergeleitet. Eine Berücksichtigung in der Gebührenkalkulation findet nicht statt.

 

Im November 2004 findet ein Gespräch mit den Vertretern der Krankenkassenverbände statt, um die Betriebsabrechnung 2003 zu erläutern. Hinsichtlich der Gebührenkalkulation 2005 wird davon ausgegangen, dass diese von den Krankenkassen akzeptiert wird. Sollte es dennoch zu Änderungen der Gebührenkalkulation kommen, wird die Verwaltung hierzu in der Ausschusssitzung berichten und ggf. eine neue Gebührenkalkulation vorlegen.

 

Da in den nächsten Monaten der neue Rettungsbedarfsplan für den Rheinisch-Bergischen Kreis erstellt wird, bleibt abzuwarten, ob sich hieraus Änderungen auf die Gebührenkalkulation im Laufes des Jahres 2005 ergeben.

 

Die Berichte zur Betriebsabrechnung 2003 wurden den Fraktionen bereits zur Ver­fügung gestellt. Bezüglich der Erläuterungen zu den Abschlussergebnissen 2003 wird auf diese Berichte verwiesen.

Anlage/n:

Anlage/n:

 

·         Gebührenkalkulation für das Jahr 2005 (Anlage 1)

·         Ermittlung der Kalkulatorischen Kosten (Anlage 2)

·         Abschlussergebnis 2003 (Anlage 3)

·         Auszug aus dem Haushaltsplanentwurf 2005 - UA 160 „Rettungsdienst“ (Anlage 4)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gebührenkalkulation für das Jahr 2005 (Anlage 1) (61 KB) PDF-Dokument (21 KB)    
FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift