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Beschlussvorschlag: Der Haupt- und
Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt
“Rettungsdienst” für das Jahr 2005 zur Kenntnis. Danach können die
Gebühren für den Rettungsdienst unverändert bleiben. Sachverhalt: Die Verwaltung legt mit dieser
Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Jahr 2005 zu der
Kostenrechnenden Einrichtung UA 160 "Rettungsdienst" vor. Rechtsgrundlage für die Berechnung
der Rettungsdienstgebühren bilden das Gesetz über den Rettungsdienst, das
Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein‑Westfalen und die Gebührensatzung
für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen. Die Kostenrechnende
Einrichtung soll gem. den Vorschriften
des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein‑Westfalen ausgeglichen
gestaltet sein. Im Rahmen des Rettungsdienstes
werden folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren abgegolten: ·
Krankentransport, ·
Notfallrettung
und Notfalltransport, ·
notärztliche
Versorgung. Eine Kostendeckung im Rettungsdienst
kann unter Beibehaltung der ab dem 01.01.2004 neu festgesetzten Gebührensätze
erreicht werden. Die Gebührentarife
für den Rettungsdienst wurden nach Verhandlungen mit den Krankenkassenverbänden
zum 01.01.2004 auf der Basis der Gebührenkalkulation 2004 wie folgt festgelegt:
Die
Gebührenkalkulation 2005 basiert auf den Strukturen, die in den Gesprächen
zwischen Vertretern der Stadt und den Krankenkassenverbänden einvernehmlich
festgelegt wurden. Entsprechend dem
Kommunalabgabengesetz sind Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen innerhalb von
3 Jahren auszugleichen. Für die Ermittlung des Überschusses/Fehlbetrages ist
auf das betriebswirtschaftliche Ergebnis abzustellen. Die Stadt Wermelskirchen
führt einen Nachweis der vorzutragenden Überschüsse/Defizite. Der Bestand des
betriebswirtschaftlichen Ergebnisses hat sich in den letzten 5 Jahren wie folgt
entwickelt: Bestand Euro31.12.1999 80.070 31.12.2000 40.830 31.12.2001 -
77.142 31.12.2002 -
39.245 31.12.2003 -
1.371 Gemäß den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes ist der Überschuss
des Jahres 2002 in Höhe von 37.897 € spätestens in der Kalkulation 2005
und der Überschuss des Jahres 2003 von 37.873 € spätestens in der
Kalkulation 2006 auszugleichen. Nach Verrechnung der Überschüsse 2002 und 2003
mit dem Defizit 2001 verbleibt aus den Jahren 2002 und 2003 kein Vortrag in die
Gebührenkalkulationen 2005 bzw. 2006. Alle Ausgabe- und Einnahmepositionen
der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2005
sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2004 geprüft und
entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen. Größere Abweichungen gegenüber
dem Vorjahr ergeben sich bei folgenden Positionen: ·
Die
Gebührenkalkulation 2004 sah die Deckung eines Fehlbetrages aus Vorjahren in
Höhe von 14.300 € vor. Diese entfällt in der Kalkulation 2005, da sich
aus den Betriebsabrechnungen 2002 und 2003 keine Defizitvorträge ergeben. ·
Die
Kalkulatorischen Abschreibungen erhöhen sich um 11.000 €. Dies ist auf
die Neubeschaffung eines KTW im Jahr 2004 zurückzuführen. In der Vergangenheit
wurden die Fahrzeuge des Rettungsdienstes aus Landesmitteln bezuschusst. Aus
diesem Grunde durften beim Rettungsdienst nur die Eigenmittel abgeschrieben
werden. Durch den Wegfall der Bezuschussung werden auf die Anschaffungskosten
in voller Höhe Abschreibungen berechnet. Die Besetzung der Funktionsstellen
im Rettungsdienst (ohne Feuerwehr) stellt sich wie folgt dar:
Die Einsatzzahlen für die Kalkulation 2005 wurden auf der
Basis der Einsatzzahlen der letzten Jahre ermittelt. Dabei wurde beim KTW die
stundenweise Besetzung des zweiten KTW berücksichtigt. Die Zahl der
abgerechneten Einsätze stellt sich wie folgt dar:
Entsprechend dem Besprechungsergebnis mit den Krankenkassenverbänden
zu den Gebührenkalkulationen 2002 und 2004 wurden auch bei der
Gebührenkalkulation 2005 Fehleinsätze berücksichtigt. Die Gebührenausfälle für
60 Fehleinsätze sind aus dem Allgemeinen Haushalt der Stadt zu tragen (18.500
€). Im Haushaltsplan 2005 ergeben sich
Abweichungen zur Gebührenkalkulation 2005, die im Zusammenhang mit der
Umsetzung der Verhandlungen mit den Krankenkassenverbänden stehen:
Die Personalkosten für das
„fahrende“ Personal werden ab dem Jahr 2004 auf durchschnittlich
48.900 € pauschaliert. Die in der Gebührenkalkulation zu berücksichtigenden
Personalkosten reduzieren sich gegenüber dem Haushaltsplan hierdurch entsprechend. Die Verwaltungskostenerstattung wird
mit 12,5 % der Bruttopersonalkosten berechnet. Die zu berücksichtigende
Verwaltungskostenerstattung reduziert sich gegenüber der Haushaltsplanung um 17.800
€. Die Anschaffungskosten für einen im
Jahr 2003 beschafften RTW wurden durch die Krankenkassenverbände nicht in
voller Höhe anerkannt. Die Kalkulatorischen Kosten wurden entsprechend
reduziert. Die im Haushaltsplan 2005
veranschlagten Gebühreneinnahmen enthalten 155.000 € für die
Inanspruchnahme der Kreisleitstelle. Bei den Gebühreneinnahmen für die Kreisleitstelle
und den Ausgaben für die Kreisleitstelle handelt es sich um betriebsfremde
Kosten und Erträge. Diese werden für den Kreis erhoben und an diesen
weitergeleitet. Eine Berücksichtigung in der Gebührenkalkulation findet nicht
statt. Im November 2004 findet ein Gespräch
mit den Vertretern der Krankenkassenverbände statt, um die Betriebsabrechnung
2003 zu erläutern. Hinsichtlich der Gebührenkalkulation 2005 wird davon
ausgegangen, dass diese von den Krankenkassen akzeptiert wird. Sollte es
dennoch zu Änderungen der Gebührenkalkulation kommen, wird die Verwaltung
hierzu in der Ausschusssitzung berichten und ggf. eine neue Gebührenkalkulation
vorlegen. Da in den nächsten
Monaten der neue Rettungsbedarfsplan für den Rheinisch-Bergischen Kreis
erstellt wird, bleibt abzuwarten, ob sich hieraus Änderungen auf die
Gebührenkalkulation im Laufes des Jahres 2005 ergeben. Die Berichte zur Betriebsabrechnung
2003 wurden den Fraktionen bereits zur Verfügung gestellt. Bezüglich der
Erläuterungen zu den Abschlussergebnissen 2003 wird auf diese Berichte
verwiesen. Anlage/n: ·
Gebührenkalkulation
für das Jahr 2005 (Anlage 1) ·
Ermittlung
der Kalkulatorischen Kosten (Anlage 2) ·
Abschlussergebnis
2003 (Anlage 3) ·
Auszug
aus dem Haushaltsplanentwurf 2005 - UA 160 „Rettungsdienst“ (Anlage
4)
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