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Beschluss:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, von der Opt-Out-Regelung Gebrauch zu machen und so nach einem Jahr wieder die Leistungen in bisheriger Form zu gewähren, sofern sich die Einschätzung der Verwaltung bestätigt. Sachverhalt: Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 09.12.2024 – TOP 20 – die Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber beschlossen. Die technischen Voraussetzungen hierzu wurden kürzlich von der SIT geschaffen. Aus diesem Grund wurde eine entsprechende Anfrage des MKJFGFI (Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration) dahingehend beantwortet, dass die Bezahlkarte in Wermelskirchen eingeführt wird, die Umsetzung beginnt ab 01.10.2025.
Eine Abwägung der Vor- und Nachteile, die durch die Einführung entstehen, hat jedoch zu der Einschätzung geführt, dass die Umsetzung zu einem sehr hohen Mehraufwand führt, der keinen Vorteil mit sich bringt.
In der Anlage ist ausführlich dargelegt, welche Möglichkeiten und welche Einschränkungen die Bezahlkarte mit sich bringt, außerdem ist hier der Mehraufwand für die Behörde ausgeführt. Anlage/n:
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