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Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt und Bau empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt die Umsetzung des integrierten Klimafolgenanpassungskonzepts und den Aufbau eines kontinuierlichen Controllings unter der DAS-Förderung Schwerpunkt A.2.
Sachverhalt: Derzeit wird das integrierte Klimafolgenanpassungskonzept für die Stadt Wermelskirchen erarbeitet. Die bisherigen Ergebnisse der Bestandsaufnahme und Betroffenheitsanalyse verdeutlichen bereits jetzt signifikante klimatische Veränderungen, insbesondere hinsichtlich der Niederschlagsverteilung, der Häufigkeit und Dauer von Hitzeperioden sowie der Zunahme heißer Tage. Diese Entwicklungen haben weitreichende Auswirkungen auf verschiedene Bereiche, wie etwa die Grundwasserneubildung oder den Zustand der Wälder.
Auch die Stadtklimaanalyse hat mithilfe der PET (physiological equivalent temperature / physiologisch äquivalente Temperatur) gezeigt, die die empfundene Temperatur durch den Menschen beschreibt, dass insbesondere in den Siedlungsbereichen bereits heute eine spürbare thermische Belastung besteht, die Auswirkungen auf die Aufenthaltsqualität im Freien und die Gesundheit der Menschen hat. Die durchgeführten Modellierungen verdeutlichen, dass diese Belastung sowohl unter einem moderaten Szenario (RCP 4.5) als auch unter einem „Weiter-wie-bisher“-Szenario (RCP 8.5) bis zum Ende des Jahrhunderts signifikant zunehmen wird. Die prognostizierten Werte liegen beim RCP 4.5 im Bereich starker (38–44 °C PET) und beim RCP 8.5 bei sehr starker (41–47 °C PET) Belastung, was insbesondere den Schutz vulnerabler Bevölkerungsgruppen erforderlich macht.
Zur breiten Einbindung aller relevanten Akteurinnen und Akteure wurden unterschiedliche Beteiligungsformate durchgeführt – darunter vier Beteiligungsveranstaltungen für interne und externe Stakeholder, eine Bürgerveranstaltung, eine Ideenkarte als Beteiligungsaktion sowie eine Informationsveranstaltung für die Ratsmitglieder. Die Beteiligungen haben verdeutlicht, dass Auswirkungen durch den Klimawandel in jedem Handlungsbereich bereits erlebt werden, sodass verschiedenste Maßnahmen notwendig werden. Wichtig zu sehen ist aber auch, dass in einigen Bereichen bereits Maßnahmen initiiert wurden.
Um einen strategischen Rahmen zu schaffen, der unter anderem als Grundlage für die Entwicklung konkreter Anpassungsmaßnahmen dient, wurde als Bestandteil der Gesamtstrategie ein Leitbild mit dazugehörigen Kernzielen entwickelt. Das Leitbild verdeutlicht die übergeordneten Zielsetzungen, die im Rahmen des Anpassungsprozesses verfolgt werden sollen, und dient als Orientierung für relevante Akteure und die Öffentlichkeit. Darauf aufbauend werden derzeit die Maßnahmen detailliert ausgearbeitet, die zunächst im Rahmen der Folgeförderung aber auch darüber hinaus langfristig umgesetzt werden sollen.
Ergänzend wird das Controllingkonzept erstellt, mit dessen Hilfe die Wirksamkeit der einzelnen Maßnahmen künftig überprüft werden soll. Eine Verstetigungsstrategie stellt zudem sicher, dass die Klimaanpassung dauerhaft in die kommunalen Strukturen und Prozesse integriert wird.
Die Umsetzung der im Konzept entwickelten Maßnahmen ist ein zentraler Baustein zur Steigerung der Klimaresilienz der Stadt sowie zur Sicherung und Verbesserung der Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger. Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) unterstützt die Umsetzung durch die Möglichkeit der Bezuschussung einer befristeten Personalstelle über den Förderschwerpunkt A.2 des Förderprogramms „Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels‘‘. Um einen nahtlosen Übergang zwischen der Konzepterstellung und der Maßnahmenumsetzung zu gewährleisten, ist eine Antragstellung für die Folgeförderung (Förderschwerpunkt A.2) bis spätestens zum September 2025 erforderlich.
Fördermittel des Bundesministeriums (BMUKN) Durch das Förderprogramm ,,Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels‘‘ des BMUKN wird unter dem Förderschwerpunkt A.1 derzeit das integrierte Klimafolgenanpassungskonzept der Stadt Wermelskirchen erstellt. Im Anschluss daran besteht die Möglichkeit mit dem Förderschwerpunkt A.2 eine befristete Personalstelle fördern zu lassen, die die Maßnahmenumsetzung des Konzepts koordiniert und begleitet. Da die Kosten für die einzelnen Maßnahmen nicht über dieses Programm gefördert werden, soll zu einem späteren Zeitpunkt zu den einzelnen Maßnahmen beraten werden.
Förderschwerpunkt A.2 Ziel des Förderschwerpunkts A.2 ist die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Anpassungskonzept, die Implementierung und Anwendung des Controllingsystems zur Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen, die Umsetzung der im Anpassungskonzept erarbeiteten Verstetigungsstrategie sowie die Öffentlichkeitsarbeit.
Gefördert werden in diesem Rahmen die Personalausgaben für eine befristete Personalstelle, die die Umsetzung der Anpassungsmaßnahmen organisiert und begleitet. Darüber hinaus werden die Öffentlichkeitsarbeit, externe Dienstleistende zur Prozessunterstützung und Ausgaben zur Beteiligung der relevanten Akteure gefördert.
Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt daher, die sich bietende Fördermöglichkeit zu nutzen und eine befristete Personalstelle zur Umsetzung des Klimafolgenanpassungskonzepts sowie zum Aufbau eines kontinuierlichen Controllingsystems zu beantragen. Dabei handelt es sich nicht um die Schaffung einer zusätzlichen Stelle, sondern um die Ablösung bzw. Fortführung der bereits vorhandenen Stelle Klimaanpassungsmanagement.
Eckpunkte zum Förderprogramm: Maximale Laufzeit: 36 Monate Förderquote: 80 % Maximalzuwendung: 275.000 €
Fazit: Die Herausforderungen des Klimawandels betreffen bereits heute viele verschiedene Bereiche. Um diesen wirksam begegnen zu können, ist die konsequente Umsetzung der im Klimafolgenanpassungskonzept entwickelten Maßnahmen erforderlich. Aus diesem Grund wird empfohlen, die Fördermittel für den Förderschwerpunkt A.2 zu beantragen, das Klimaanpassungskonzept umzusetzen und ein kontinuierliches Controlling aufzubauen.
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